Es wird immer unübersichtlicher und sperriger im Bürokratie-Dschungel der Beschleunigung von Genehmigungsvorhaben für die Wind- und Solarenergie durch die Ampel-Regierung, in diesem Falle durch das Ministerium von Dr. Habeck (B90/Die Grünen). Treiber ist die EU-Kommission, die durch volatil-wetterabhängige Energieeinspeisung zur vorgeblichen „Klimaneutralität“ („Green Deal“) beitragen will
und sich mit der „Richtlinie (EU) 2023/2413 („Erneuerbare-Energien-Richtlinie/RED III“
vom 18. Oktober 2023 am deutschen Wesen der Weltenrettung mit „erneuerbaren Energien“ orientiert.
Vorangegangen war die Umsetzung der sogenannten EU- Notfallverordnung“ (Verordnung EU 2022/2577)“, so, als ob morgen die Welt unterginge: „Um die Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze deutlich beschleunigt werden. Erneuerbare Energien sind wichtig, um Klimaneutralität zu erreichen, gleichzeitig liefert sie kostengünstige Energie, um Haushalte und Wirtschaft sicher zu versorgen.“
Nein, die „Erneuerbaren“ sind nicht „kostengünstig“, wie es uns fast täglich aus den Medien entgegenschallt. Die enorm hohen Strompreise in Deutschland beweisen es. Nicht von ungefähr haben energieintensive Industrien Deutschland bereits verlassen oder wollen ins Ausland gehen. Stichwort „Deindustrialisierung“. Und eine „Klimaneutralität“ gibt es nicht, genauso wenig wie es eine „Wetterneutralität“ gibt.
Der aktuelle Referentenentwurf des Ministeriums hat es in sich, die Opfer dieser nur ideologisch motivierten Neuerungen zur „Energiewende“ werden wiederum der Natur-, Landschafts- und Artenschutz werden:
„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie eingeleitet. […] Der Referentenentwurf setzt die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 („Erneuerbare-Energien-Richtlinie/RED III“) geänderten planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie um. Dafür werden Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Baugesetzbuch (BauGB), Raumordnungsgesetz (ROG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen. […]
Dagegen gibt es Widerspruch, in diesem Falle vom „Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V.“ (BBN) aus Bonn, der in seiner Stellungnahme vom 10. April 2024 zum Referentenentwurf deutliche Kritik übt. Das war nicht immer so, der BBN hatte es in der Vergangenheit oft an Deutlichkeit zu den Auswirkungen der „Energiewende“ auf den Natur- und Artenschutz fehlen lassen. Das ist nun anders:
„ Inhaltlich kritisieren wir den bereits durch das WindBG und die EU-Notfallverordnung eingetretene, einseitige Beschränkung des deutschen und europäischen Artenschutzrechts und die drohende Beschädigung der Schutzgebiete.“
Den vollständigen Text können Sie hier nachlesen.
Vielleicht äußern sich ja auch noch die vielen „anerkannten“ und damit klagebefugten Naturschutzverbände wie BUND oder NABU dazu, die immer noch in der Klimafalle feststecken, statt offensiv gegen die Zumutungen der Ampel-Regierung aufzustehen.
Die Naturschutzpolitik der Ampel-Regierung hat unter grüner Federführung in kürzester Zeit alle bisherigen Erfolge im Natur- und Artenschutz für eine nimmersatte Lobby der Wind- und Solarwirtschaft geopfert. Nichts wird sich am Wetter oder in der langfristigen Folge am Klima durch diesen politisch-ideologischen Amoklauf ändern.