Seit einigen Jahren haben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zusätzlich zu den großen Fähren kleine Wassertaxis den Personentransport von und zu den Inseln übernommen. Und das führte zu Beschwerden.
Die Fährkapitäne beklagten sich über das rücksichtslose Verhalten der Wassertaxi-Betreiber, die nicht selten mit hoher Geschwindigkeit den Bug der Fähren kreuzten und die Fährkapitäne so zu Vollbremsungen zwangen. Auch Segler und andere Wassersportler fühlten sich durch die rasenden Wassertaxis gefährdet.
Dazu kam, dass die Taxis bei Hochwasser auch außerhalb der ausgewiesenen Fahrwasser quer über das Watt bretterten und so Seehunde und mausernde und dadurch flugunfähige Enten gefährdeten.
Die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven sah sich außerstande, diesem gefährlichen Treiben ein Ende zu setzen, da die Zuständigkeit bei Hochwasser (Bundeswasserstraße) beim Bundesverkehrsministerium liegt. Die Wasserschutzpolizei konnte aufgrund der angespannten Personallage bei bekanntgewordenen Verstößen oft nicht rechtzeitig einschreiten.
Die Beschwerden veranlassten nun das Bundesverkehrsministerium, eine neue Verordnung (Nordsee-Befahrensverordnung) mit dem Inhalt auf den Weg zu bringen, dass Wassertaxis nur noch mit maximal 15 PS Motorleistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 5 Knoten (=9,26 Stundenkilometer) das Wattfahrwasser befahren dürfen. Alternativ wird den Wassertaxi-Betreibern empfohlen, seegängige ausgemusterte Rettungsboote oder Marinekutter mit Riemen (Rudern) und einem kleinen Außenborder für die Personenbeförderung von und nach den Inseln einzusetzen.
Dies, so eine Sprecherin der Nationalparkverwaltung, erhöhe den Reiz einer Überfahrt. Man könne dabei im offenen Boot und langsamer Fahrt „entspannt Watt und Nordsee mit allen Sinnen erleben“, zudem sei dieser Transport „nachhaltig, klima- und ressourcenschonend, eigentlich ein Muss in einem Nationalpark“.
Nachtrag 02. April 2024: Das war, eigentlich leicht zu erkennen, ein Aprilscherz mit den Ruderbooten als Transportalternative von und nach den Inseln. Und „Vollbremsungen“ sind mit Fährschiffen auch nicht zu machen. Aber leider war eben nicht alles ein Aprilscherz. Die rasenden Wassertaxis gibt es tatsächlich, die Fotos sind echt. Die im April 2023 geänderte Befahrensregelung des Bundesverkehrsministeriums gibt es tatsächlich, zum Nachteil des Großschutzgebietes „Nationalpark“ – und „Weltnaturerbe“, mit dessen Etikett diese Schutzgebiete touristisch vermarktet werden.
Auch in den strengsten Schutzzonen, den Ruhezonen des Nationalparks, darf bis zu 16 Knoten (29,6km/h) über Grund gefahren werden. Das Trockenfallen ist verboten. In den sog. „Besonderen Schutzgebieten“ innerhalb der Ruhezonen sind 8 Knoten (14,8km/h) über Grund erlaubt, in gekennzeichneten Fahrwassern bis zu 24 Knoten (44,5km/h), so die „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee (Nordsee-Befahrensverordnung – NordSBefV, § 7 Geschwindigkeitsbegrenzungen“. Hinzu kamen die vielen Kitesurfer-Spots; damit wurden auch vorher illegal genutzte Flächen legalisiert. Bereits 2012 wurde vom Bundestag auf Initiative von damaligen FDP- und CDU-Abgeordneten die Führerscheinpflicht für Sportbootfahrer gelockert. Davor war eine Motorleistung von bis zu 5 PS führerscheinfrei. Die theoretische und praktische Prüfung für den Sportbootführerschein ab 6 PS hatte es in sich: Kenntnisse der Navigation, Lichterführung, Vorfahrtsregelungen, An- und Ablegemanöver etc. waren Pflicht. Nun darf jedermann ab 16 Jahren ein Boot mit 15 PS-Motorleistung bewegen. Die Wattenmeer- Nationalparke wurde einmal mehr zu einem Freizeitpark.