Urteil OVG-Lüneburg: Zu viel Nitrat in der Ems

Ems bei Sautelersiel/Gem. Moormerland im LK Leer: Schöpfwerk im Pumpbetrieb, Schaumbildung durch Eutrophierung, Dez. 2023 – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Die Nitratbelastung der Ems ist zu hoch, nichts Neues eigentlich. Auch im Grundwasser wurde der Schwellenwert des Nitrats um ein Vielfaches deutlich überschritten. Dagegen hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erfolgreich geklagt. „Das bisherige Maßnahmenprogramm weise Defizite auf, aufgrund derer die beklagten Länder zur Überarbeitung verpflichtet seien“, hieß es in der Urteilsbegründung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg vom 21. Dezember 2023 (s.u).

Gülleausbringung im Wasserschutzgebiet von Tergast/Gem. Moormerland im LK Leer – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen nun Maßnahmen ergreifen, um die Belastungen zu verringern. Die Ems fließt zu etwa 70 Prozent durch Niedersachsen und zu etwa 30 Prozent durch Nordrhein-Westfalen. Das Gericht führte aus, dass die Ems im Umland stark durch intensive Tierhaltung und Ackernutzung geprägt sei. Das Gericht verlangte eine Änderung der Nutzung in dem Sinne, dass der Grenzwert für Nitrat schnellstmöglich erreicht und damit die Verschlechterung des Wasserzustands verhindert werde.

Seit Jahren weist der Wattenrat auf die Güllebelastung durch landwirtschaftschaftliche Betriebe an der Ems hin, auch in EU-Vogelschutzgebieten. Der Fluss fließt in den angrenzenden Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und sorgt auch hier für eine abträgliche Überdüngung des Großschutzgebietes. An der Ems gib es viele Milchviehbetriebe mit sehr großen Ställen.

Gülleausbringung auf Gänserastplätze (hier Nonnengänse) bei Terborg/Gem. Moormerland im LK Leer – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Landwirte machen mit Hilfe der Medien immer wieder die rastenden arktischen Gänse für die hohe Nitrafracht verantwortlich und lenken so von den eigenen Versäumnissen ab. Der Wattenrat hat auch bereits darauf hingewiesen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe, die Direkzahlungen der EU erhalten, zum schonenden Umgang mit der Umwelt verpflichtet sind, dafür werden zusätzliche „Greening“-Mittel gezahlt – Steuergelder. Die Frage ist, wofür diese Mittel eingesetzt werden und wer die Verwendung kontrolliert. Verstößt ein Bauer gegen diese Auflagen, können ihm die EU-Mittel gestrichen werden. Nur: Wie die Erfahrung gezeigt hat, wurden Anzeigen nur schleppend oder gar nicht verfolgt: https://www.wattenrat.de/2010/05/03/ems-gulleeinleitung-nun-ermittelt-die-staatsanwaltschaft/

Eigentlich ist es  der lokale Klüngel aus Politik, Verwaltung und Landwirten,  der diese seit vielen Jahren bekannten Misstände an der Ems bis heute nicht ernst genommen und abgestellt hat: Staatsversagen. Nun hat das OVG in Lüneburg geurteilt, es möge nützen.

Hier geht es zur OVG-Urteilsbegründung vom 21. Dez. 2023 (.pdf):

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen wasserrechtliches Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems nachbessern Nds. Oberverwaltungsgericht

 

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