Im Februar 2022 beschloss die Ampel-Koalition, die nicht in Anspruch genommenen 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen der Coronapolitik aus dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz aus 2021 in den Klima- und Transformationsfonds zu verschieben. Dem setzte des Bundesverfassungsgericht am 15. Nov. 2023 ein P vor: nichtig und verboten, unvereinbar mit dem Grundgesetz! Erfolgreich geklagt hatte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag
Das Urteil erging einstimmig. Mit dem Transformationsfonds der Bundesregierung sollen sog. „Klimaziele“ durch die Energiewende einschließlich der energieeffizienten Gebäudesanierungen (Stichworte Dämmung und Wärmepumpe) mit dem vorgeblich zu erwartenden Einfluss auf das Wetter und in der Langzeitfolge auf das Klima erreicht werden – eigentlich schildbürgerreif, aber politisch- ideologisches Programm.
Aus dem Klimafonds sollte auch ein sog. „Klimageld“ für alle Bundesbürger finanziert werden, um die zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die steigende CO2-Bepreisung (sprich zusätzliche Steuern) abzumildern. Nur: Auch die CO2-Steuer wird keinen messbaren Einfluss auf das Wetter und das Klima haben; das Klima (auch in den unterschiedlichen Klimaregionen Deutschlands) wird sich unbeeinflusst von staatlichen Steuererhebungen weiter ändern oder „wandeln“.
Der CO2-Anteil
Der Anteil von CO2 an der Atemluft liegt bei ca. 0,04 Prozent, davon werden weltweit ca. 5 Prozent (nach Edwin Berry, PhD, US-Atmosphärenphysiker, „CO₂ ist der teuerste Betrug der Geschichte“) – andere Quellen sagen nur 3 Prozent – von Menschen erzeugt, von diesen 5 Prozent erzeugt Deutschland ca. 1,8 Prozent. Gemessen am Anteil des menschlichen CO2-Anteils ergibt das 0,09 Prozent, die Deutschland zum menschengemachten CO2-Eintrag beiträgt. Dieser statistisch kaum nachweisbare Anteil verhält sich umgekehrt proportional zum Klimahype oder gar Klimawahn in Deutschland, der uns täglich aus den Medien ins Hirn geblasen wird – und mehrheitlich angsterzeugend verfängt.
Milliarden und noch mehr Milliarden wegen heißer Luft
Nun ist, wie der Volksmund sagt, „die Kacke am Dampfen“: Aufgrund des Karlsruher Urteils hat das Bundesfinanzministerium die bereits verhängte Haushaltssperre für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf fast den gesamten Bundeshaushalt ausgeweitet, auch auf den 200 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), den Kanzler-„Doppel-Wumms“, der als „Sondervermögen“ eigentlich nur eine enorme Schuldenaufnahme ist und die hohen Gas- und Strompreise nach dem Russlandembargo und der Nordstream-Pipeline-Sprengung abfedern sollte. Lediglich die derzeit laufenden Ausgaben für 2023 sind nicht davon betroffen, die nicht in Anspruch genommenen Mittel aber schon, so das von Christian Lindner (FDP) geleitete Wirtschaftsministerium. Die Worte Rücktritte und Neuwahlen stehen im Raum, aber bisher nur da.
Was hat das alles mit dem Naturschutz zu tun?
Eine Antwort gibt der Beitrag der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) vom 17. November 2023:
Wald nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Bundeshaushalt dürfte nicht nur einem „Weiter-so“ der Ampelkoalition Grenzen setzen. Nach der auf dieses Urteil hin von Bundesfinanzminister Christian Lindner verfügten Ausgabensperre für den sogenannten Klima- und Transformationsfond werden in einem erheblichen Umfang zur Unterstützung des Waldumbaus vorgesehene Mittel nicht fließen können. Hiervon betroffen ist beispielsweise mit 120 Mio. Euro die Förderung der Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen. Diese Mittel sollten aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz kommen. Nach Angaben aus Koalitionskreisen könnten bis zu 370 Mio. Euro infolge des Verfassungsgerichtsurteils für die Waldförderung ausfallen.
Damit nicht genug: Mit dem Urteil fehlen im Bundeshaushalt des nächsten Jahres 60 Mrd. Euro, die für „Klimaschutzmaßnahmen“ und die „Transformation der Wirtschaft“ vorgesehen waren. Über die Sinnhaftigkeit eines Teils dieser Maßnahmen, deren Finanzierung nun fraglich ist, mag man zu recht unterschiedlicher Meinung sein. Zu befürchten steht allerdings, dass vor allem solche Maßnahmen gestrichen werden, die wie die Wiedervernässung von Mooren oder die Förderung einer naturnahen Forstwirtschaft zugleich der Sache des Naturschutzes hätten nützen können. Der seit jeher chronisch unterfinanzierte Naturschutz in Deutschland wird sich auf massive Mittelkürzungen einstellen müssen.
Scheitern aber Maßnahmen für die Entwicklung naturnaher Wälder an fehlenden Finanzen, dürften die nach einigen trockenen Sommern und Borkenkäferkalamitäten kahlgeschlagenen vormaligen Holzäcker umso mehr in das Visier der regenerativen Energiewirtschaft geraten und der auf vielen Standorten nicht heimischen Fichte Felder mit Solaranlagen und eine neue Generation Stangenforste – aus Windenergieanlagen – folgen. Doch das dürfte in Deutschland weiterhin ein allgemein akzeptiertes Ziel sein – nicht nur in der Ampel-, sondern in jeder anderen derzeit denkbaren Koalition.