Dieser Beitrag erschien am 27. Okt. 2022 beim Umweltforum Osnabrück:
Abbau artenschutzrechtlicher Schutzstandards ohne Gewinn für die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie
apl. Prof. Dr. Martin Gellermann
Um das Ziel der Beschleunigung eines naturverträglichen Ausbaus der Windenergie zu erreichen, wurden mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes artenschutzrechtliche Sondervorschriften erlassen (§§ 45b ff. BNatSchG). Während sich die Politik dafür feiert, „den Turbo der Freiheitsenergien“ gezündet zu haben, spricht Bundesumweltministerin Steffi Lemke etwas zurückhaltender davon, mit den Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes wären straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie bei gleichzeitiger Wahrung hoher ökologischer Schutzstandards ermöglicht worden.
Eine erste Analyse der neuen Vorschriften (Gellermann, NuR 2022, 589 ff.) weckt Zweifel, ob der Ausgleich zwischen Windkraftnutzung und Artenschutz tatsächlich gelungen ist (ebenso Wissenschaftsplattform Klimaschutz – WPKS). […]
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