Bundesverfassungsgericht: „gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas gerechtfertigt“

Mündige Bürger oder geduldige Schafe? Foto (C): Manfred Knake

Gestern war der „Tag des Grundgesetzes“. An den temporären Einschränkungen unserer Grundrechte wird jedoch gerade kräftig gebastelt. Sage niemand, er oder sie habe es nicht gewusst: Grundrechte werden künftig nach CO2-Emissionslage gewährt. Das wurde vom ausschließlich parteipolitisch besetzten Bundesverfassungsgericht im April 2021 so verkündet. Die Covid-19-Grundrechtseinschränkungen waren erst der Anfang (§28b Abs. 11 Infektionsschutzgesetz). Wer jetzt noch nicht gemerkt hat, was im diesem Lande abgeht, kann beruhigt weiterschlafen, O-Ton Bundesverfassungsgericht:

„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, müssen die Auswirkungen auf künftige Freiheit aber aus heutiger Sicht verhältnismäßig sein.“

Quelle: Bundesverfassungsgericht – Presse – Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Die Kardinalfrage ist dabei, ob man „das Klima“ (welches) überhaupt „schützen“ kann. Die Richter des Bundesverfassunggerichts gehen davon aus. Immerhin müsste man zunächst das Wetter schützen, weil „Klima“nach Definition der World Meteorological Organization (WMO) der statistische (!) Wert von 30 Jahren Wetteraufzeichnung in einer definierten Region ist. Und ob das Spurengas CO2, ohne das Pflanzen nicht wachsen können, wirklich so klimabestimmend ist, wie uns die staatlich finanzierten Klimaeinflüsterer gehirnwäschegleich via Mainstreammedien täglich weismachen wollen, ist in Wirklichkeit Teil heftiger wissenschaftlicher Auseinandersetzungen und durch nichts bewiesen. Aber man kann CO2 „bepreisen“ – das Wort „besteuern“ wird vermieden – und man kann damit handeln, es mit „Emissionsrechten“ zu Geld machen: der umstrittenen CO2-Zertifikatshandel, der Handel mit „Verschmutzungsrechten“, so, als ob CO2 Dreck wäre.

Zur aktuellen Lage hier  ein passendes Fundstück:

Klima – die große Transformation

Aktualisierte Version Mai 2021.

Vorwort

Die Meldung der letzten Aprilwoche: Der Bundestags-Umweltausschuss, in Form seiner Vorsitzenden, der Grünen Sylvia Kotting-Uhl, verkündet: „Grundlast, das ist so was von gestern. Die Zukunft wird flexibler sein, spannender, ja, auch anspruchsvoller: nicht mehr nachfrage-, sondern angebotsorientiert“

Lieber Leser

Nun ist es leider so, dass Sie ohne elektrische Grundlast nur dann Kaffee kochen, warmes Wasser zum Duschen erhalten oder den PC anschalten können, wenn das Wetter mitmacht. Während einer mehrtägigen windstillen Periode in den dunklen Wintermonaten heißt es dann in Zukunft bescheiden zu sein und zu hoffen, dass Wärmepumpe und Haushaltsgeräte noch funktionieren. Diese sog. Grundlast wird in Deutschland zur Zeit noch von Kernkraftwerken und Kohlekraftwerken geleistet, die aber in nächster Zeit abgeschaltet werden sollen.

Sie meinen, dass das solche Druckmaßnahmen in unserer Demokratie nicht möglich sind? So lesen Sie bitte den folgenden Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit der Forderung, dass das deutsche Klimaschutzgesetz verschärft werden muss: „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

In einfacher Sprache heißt dies: wenn in Zukunft die CO2-Emissionen nicht entsprechend der vorgeschriebenen Zielwerten abnehmen und wenn der Stromverbraucher nicht in der vorgegebenen Weise Energie spart, ist es möglich die Grundrechte einzuschränken, d.h. Sie dürfen z.B. nicht mehr Ihren eigenen PKW bzw.die Elektrogeräte im Haushalt nach Belieben nutzen, Reisen mit dem Fluzeug können eingeschränkt werden und im Extremfall schreibt man Ihnen vor was Sie zu essen haben oder nicht, sogar Enteignungen sind denkbar. […]

weiter hier:  https://www.klima-diegrossetransformation.de/

Update 20. Juli 2021:

Heute veröffentlichte das Blog „Tichys Einblick“ eine Bewertung des Staatsrechtlers Prof. Dietrich Murswiek zum Klima-Beschluss:

Staatsrechtler Dietrich Murswiek:  „Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überschreitet richterliche Kompetenzen“ – Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat den Klima-Beschluss des… mehr »

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