Windenergie: „Stiftung Klimaneutralität“ will Artenschutz für mehr Windkraft aufweichen

Rainer Baake – Foto: www.stephan-roehl.de, Wikipedia CC-BY-SA 2.0

Da ist er wieder: Rainer Baake (B90/Grüne), diesmal als Direktor der „Stiftung Klimaneutralität“ (Stiftung Denkfabrik Klimaneutralität, Berlin), vorher Energie-Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (2014-2018), Staatssekretär im Bundesumweltministerium (1998-2005), Staatssekretär im Hessischen Umweltministerium (1991-1998) und Umweltdezernent im Landkreis Marburg-Biedenkopf (1985-1991). Baake war Gründungsdirektor von Agora Energiewende (2012-2014) und Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (2006-2011). Von der Webseite der Stiftung lässt sich nicht entnehmen, wer sie finanziert. Baake legt vor das Papier  „Klimaschutz und Artenschutz – Wie der Zielkonflikt beim Ausbau der Windenergie konstruktiv aufgelöst werden kann – Ein Regelungsvorschlag“, Berlin, 4. Mai 2021. (.pdf:hier)

Es geht wieder einmal um die Aufweichung des individuenbezogenen Tötungsverbots (der für die Windenergiewirtschaft äußerst lästige und hemmende § 44 Bundesnaturschutzgesetz und folgende) zugunsten der Population unter starker Reduzierung betroffener Arten, um mehr Platz für Windkraftanlagen an Land zu schaffen:

„Deutschland hat das grundsätzliche Tötungsverbot der Vogelschutzrichtlinie und auch der FFH-Richtlinie im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt (§§ 44 ff.) und mit § 45 Absatz 7 Satz 1 BNatSchG die Möglichkeit der Zulassung von Ausnahmen durch die zuständige Behörde geschaffen. Die notwendigen Voraussetzungen für derartige Ausnahmen werden im Bundesnaturschutzgesetz abschließend aufgeführt. Im Ergebnis ist allerdings festzustellen, dass die Anwendung dieser Vorschriften nicht dazu geführt hat, für alle Beteiligten Rechtsklarheit zu schaffen. Über die Interpretation und sachgerechte Anwendung der gesetzlichen Regelungen wird in zahlreichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gestritten. Dies ist einer der wesentlichen Gründe dafür, dass der Ausbau der Windenergie in Deutschland zum Erliegen gekommen ist. Es besteht dringender Reformbedarf. Benötigt wird eine Regelung, die sowohl dem Artenschutz als auch dem Klimaschutz gerecht wird. Dazu unterbreiten wir folgenden Vorschlag: […]“

Stichwortgeber für das Papier ist offensichtlich auch die Deutsche Umweltministerkonferenz (UMK):

Umweltministerkonferenz und Windenergiewirtschaft gemeinsam gegen Vogelschutz

Damit würde das sog. „Helgoländer Papier“ der Landesarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW), das weit strengere Anforderungen an Suchräume und Abstände zu Brutplätzen und Vogellebensräumen fordert, Makulatur werden, für noch mehr Windparks und noch mehr Anflugfopfer (und betroffene Anwohner).

Die relevanten Vogelarten würden nach dem Papier der „Stiftung Klimaneutralität“ zudem auf wenige betroffene Arten reduziert. Ob die EU-Kommission diese einschneidenden und artenschutzrechtlich fragwürdigen Empfehlungen mittragen wird, ist eine andere Frage.

Die Baake-Nummer läuft unter dem inhaltsleeren Wieselwort „Klimaneutralität“, ein Neusprech-Wort, das genauso unsinnig ist wie „Wetterneutralität“ („Klima“ ist der statistische Wert von 30 Jahren Wetteraufzeichnung in einer bestimmten Region; weder das Wetter noch das Klima kann man „schützen“). Es geht wieder einmal um den Abbau von Genehmigungshemmnissen für die nimmersatte Windenergiewirtschaft, um den Profit aus der Zwangsabgabe für alle Stromkunden aus dem Erneuerbare Energien Gesetz, nicht um „Klima“, das sich mit oder ohne Windkraftwerke ändert.

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