Prof. Stüer ist an der Küste kein Unbekannter. Er war u.a. der Prozessbevollmächtigte der Stadt Esens beim Rechtsstreit um die sog. „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“, die rechtswidrig in einem europäischen Vogelschutzgebiet (damals noch „faktisches Vogelschutzgebiet“, in dem sich Planung und Bau ohnehin verbieten) gebaut wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die zugrunde liegenden Bebauungspläne der Stadt Esen in seinem Urteil aus 2014 als „rechtsunwirksam“ bezeichnet. Die Straße musste für den Verkehr gesperrt werden. Im Falle der Umgehungsstraße ging er vor dem OVG Lüneburg kreativ mit der Wahrheit um und verneinte im ersten Verfahren im Mai 2008, dass sich das Gebiet der Straßentrasse in einem Vogelschutzgebiet befände.
Das hatte zunächst nachteilige Folgen für den später erfolgreichen Kläger und Landeigentümer aus Dortmund. Mehr hier
Folgen hatte die unrichtige Rechtsberatung durch Prof. Stüer auch für die Stadt Esens und die Steuerzahler, es entstanden allein Gerichts- und Honorarkosten von ca. 250.000 Euro. Der Bund der Steuerzahler monierte „den längsten Schwarzbau Deutschlands„.
In einem späteren, anderen Verfahren von privaten Klägern gegen die Deutsche Bahn wurde Prof. Stüer wegen Parteiverrats vom LG Münster verurteilt. Dagegen ging Prof. Stüer in Revision. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision: „Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 14. Juli 2020 einstimmig beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster (Westf.) vom 11.April 2019 wird als unbegründet verworfen.“ Das Urteil ist rechtskräftig: Freiheitsstrafe von 10 Monaten, unter Strafaussetzung zur Bewährung. Prof. Stüer verliert mit dem Urteil seine Zulassung als Anwalt und Notar. Prof. Stüer war auch ein gesuchter Referent beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Die vollständige Geschichte erzählt RA Dr. Armin Frühauf aus Oldenburg hier:
14.07.2020
Das Urteil des LG Münster ist rechtskräftig. Der BGH hat die Revision des Angeklagten am 14.07.2020 einstimmig verworfen. Damit ist das Strafverfahren nach mehr als 8 Jahren abgeschlossen. […] Vor der Hauptverhandlung hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger vergeblich versucht, eine öffentliche Hauptverhandlung durch eine vorherige Verfahrenseinstellung zu vermeiden. Er hatte dazu einen Betrag von 100.000 € zu Gunsten der Staatskasse angeboten, um das Verfahren „geräuschlos“ (so schreibt der Verteidiger wörtlich ) zu beenden. […]