Windpark Wybelsumer Polder: auch nach 20 Jahren am EU-Recht vorbei

Windparkbau im faktischen Vogelschutzgebiet: Wybelsumer Polder an der Ems – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

In der Oldenburger Nordwest Zeitung liest man am 22. August 2020 dies:
„Nach 20 Jahren Neuauflage für Windpark am Wybelsumer Polder […] Nach 20 Jahren läuft die Nutzungsfrist für das Gelände aus, wenigstens schon einmal für einen Teilbereich […] Auf den Flächen im Polder – dort befindet sich raumordnerisch Industriefläche – wurden vor gut 20 Jahren Windkraftanlagen aufgestellt, darunter die damals größten Anlagen überhaupt. Statt Walzstraßen, Chemiefabrik oder Kohlekraftwerk – alles wäre planerisch dort möglich gewesen – haben die Emder bereits früh auf regenerative Energie gesetzt und konzentrierten dort Windkraftanlagen.[…]“ Dass im Wybelsumer Polder direkt an der Ems bei Emden nicht immer alles mit rechten Dingen zuging und der Natur- und Landschaftsschutz in einem eigentlichen Schutzgebiet unter die Windräder und die nimmersatte Emder Windconnection geriet, die tatkräftig von der Politik unterstützt wurde, erfährt man nicht.

Die Windparkplanungen im Wybelsumer Polder, damals ein „faktisches Vogelschutzgebiet“ und keine „Industriefläche“ (in dem europarechtlich nicht geplant und gebaut werden darf) und eine „Important Bird Area“ (IBA-Gebiet) gelangte fast, aber nur fast, vor den Europäischen Gerichtshof, die politische Einflussnahme der eng vernetzten Energiewender verhinderte das. 1997, also schon Jahre vor dem Baubeginn des Windparks, hatte die „Konferenz der Natur- und Umweltschutzverbände Ostfrieslands“ als Vorläuferin des Wattenrates Ostfriesland Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Planung eingelegt. 2002 mahnte die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland an, die erforderliche Ausweisung dieser Fläche als
EU-Vogelschutzgebiet (SPA-Special Protected Area) innerhalb der europäischen Schutzgebietskulisse „Natura-2000″vorzunehmen.

Pfeifenten im Watt, im Hintergrund der Windpark Wybelsumer Polder – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Ein geharnischtes Schreiben der damaligen EU-Umweltkommissarin Margit Wallström aus 2002 an Bundesaußenminister Fischer, in dem der Bau des Windparks „Wybelsumer Polder“ als „Verletzung der Vogelschutzrichtlinie“ bezeichnet wird, kann man hier nachlesen.

Das alles interessierte die von der Lokalpresse hochgelobten Planer und die damit verbandelten Politiker nicht, der Windpark wurde einfach im Schutzgebiet gebaut. 2002 wurde der Windpark „eingeweiht.

2003 schließlich wurde das Beschwerdeverfahren von der EU-Kommission plötzlich eingestellt. Das windige Projekt im europäischen Schutzgebiet gelangte nicht mehr vor den Europäischen Gerichtshof. Politisch mitverantwortlich für die Nichtausweisung des EU-Vogelschutzgebietes waren damals: Sigmar Gabriel (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, Joseph („Joschka“) Fischer (B90/ Die Grünen), Bundesaußenminister und Jürgen Trittin (B90/Die Grünen), Bundesumweltminister.

Nonnengänse am Winpark Wybelsumer Polder – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Mehr dazu hier, ein Beitrag von Manfred Knake aus der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ – Zeitschrift für angewandte Ökologie -, Heft 8/2004Verlag Eugen Ulmer, S. 251.

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