Wattenrat zum ´Volksbegehren Artenvielfalt´ in Niedersachsen

Schon ab April: Vor dem Mähen wird geschleppt und gewalzt, damit der Boden für die Mahd eben ist. Das überlebt kein Wiesenbrüternest. – Foto (C): Manfred Knake

Der nachfolgende Beitrag erschien gedruckt im Anzeiger für Harlingerland in Wittmund und auf der gemeinsamen Webseite „Lokal26“ der Wilhelmshavener Zeitung, des Jeverschen Wochenblattes und des Anzeigers für Harlingerland. Am 20. Juli wurde er im Ostfriesischen Kurier in Norden abgedruckt. Die Fotos wurden vom Wattenrat eingefügt und sind nicht Bestandteil der Veröffentlichung.

Schon früh im Jahr werden die Flächen regelmäßig befahren, für Wiesenbrüter bleibt kein Platz mehr. – Foto (C): Eilert Voß

Ostfriesland – Der Wattenrat Ostfriesland nimmt Stellung zum „Niedersächsischen Weg, der Vereinbarung zwischen der niedersächsischen Landesregierung, Ministerien, Landwirtschaftsvertretern sowie mit den Naturschutzverbänden BUND und NABU. Diese Vereinbarung werde nicht nur vom Wattenrat als „Irrweg oder gar Holzweg“ bezeichnet. „Ausgerechnet mit den Hauptverursachern des Biodiversitätsdestasters, den Vertretern der Intensivlandwirtschaft, die noch nicht einmal als solche benannt wird, eine Abmachung zu treffen, ist abwegig“, heißt es in einer Pressemitteilung des Wattenrates.
Es handele sich dabei nur um eine nicht rechtsverbindliche Absichtserklärungen, die unter anderem den Naturschutzverbänden BUND und NABU neue Stellen in Naturschutzstationen bringen sollen, staatlich finanziert. Vermutlich solle dem wesentlich stringenteren „Volksbegehren Artenvielfalt“, das zudem mit derzeit mehr als 170 Unterstützern viel breiter aufgestellt sei und deutlich weitreichendere Forderungen habe, politisch unterstützt die Spitze nehmen. Auch der Wattenrat ist eingetragener Unterstützer des Volksbegehrens. Für den Wattenrat sei der „Niedersächsische Weg“ von BUND und NABU lediglich ein „Katalog bekundeter Selbstverständlichkeiten, eine Liste des Konjunktiv, bisweilen mit bloßen Scheinverbesserungen, ohne nachhaltige Auswirkungen auf den Artenschutz.“

Feldrandcontainter (FRC) als Zwischenlager für importierte Gülle, Bensersiel/Ostfriesland, im EU-Vogelschutzgebiet V63, Foto (C): Manfred Knake

Der Berufsstand mit der „stets offenen Subventionshand“ profitiere. Von einem Paket könne daher kaum die Rede sein, eher vom einem Päckchen – von einem Mogelpäckchen“. Für den Wattenrat sei Natur- und Artenschutz zunächst eine gesamtgesellschaftliche und staatliche Aufgabe, die zudem europarechtlich und national gesetzlich begründet sei. Artenschutz dürfe nicht Gegenstand von „internen Kungelrunden“ zwischen Politik, Landwirtschaft und einigen Naturschutz-Verbandsfunktionären sein.

Kollateralschäden auch auf Wirtschaftswegen: durch zu schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge zerfahrener Weg. Der Steuerzahler zahlt für die Reparatur, nicht der Verursacher. – Foto (C): Manfred Knake

Auch die Initiatoren des viel breiter aufgestellten „Volksbegehrens Artenvielfalt“ kritisieren den „Niedersächsischen Weg“ auf der Volksbegehren-Webseite, Zitat: „Die Vereinbarung ist eine reine Absichtserklärung, mehr aber auch nicht. Artenschutz braucht aber bindende gesetzliche Regelungen! Nur weil der Bauernverband zusammen mit der Landesregierung und Umweltverbänden einen Vertrag unterschreibt, wird kaum jemand darauf verzichten, am Gewässerrand zu düngen und zu spritzen. Grünland auf dem Wiesenvögel brüten zu früh zu mähen, Hecken zu beseitigen oder in Naturschutzgebieten Pestizide einzusetzen. Es bleibt erlaubt, also wird es gemacht. Erst langfristig geltende und verbindliche Regelungen werden die Tiere und Pflanzen in Niedersachsen besser schützen. Den schönen Worten müssten Taten folgen.“

Auf der Webseite des Wattenrates werde schon seit Jahren auf die „enormen abträglichen Auswirkungen“ der Intensivlandwirtschaft auf die Artenvielfalt hingewiesen, sei es der Verlust der Wiesenbrüter durch zu frühe Mahd oder der Rückgang vieler Insektenarten. Sogar in den von der EU geschützten Natura-2000-Gebieten seien die Wiesenbrüter kaum noch anzutreffen, weil es kaum Einschränkungen für die Bewirtschaftung gibt. „Auch hier sind die nationalen Schutzverordnungen oft nur bedrucktes Papier“, heißt es.

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Nachtrag zum obigen Zeitungsartikel,  23. Juli 2020:

Der „Konstruktionsfehler“ des zweifellos sinnvollen „Volksbegehrens“ ist eine Personalie: Zielführender“ wäre es gewesen, die Person Dr. Buschmann als Landesvorsitzenden des NABU-Niedersachsens nur auf einer Hochzeit tanzen zu lassen, sprich ihn beim „Niedersächsischen Weg“, der unverbindlichen Vereinbarung zwischen Land Niedersachsen, der Landwirtschaft, BUND sowie NABU, zu belassen. Das  „Gesicht“ des Volksbegehrens hätte man taktisch klüger nach außen besser neutraler besetzt. Es hätte sich dafür ein Fachmann oder eine Fachfrau aus dem universitären Bereich, wie auf der WebSeite des Volksbegehrens zu sehen, angeboten. Dr. Buschmann bzw. der NABU ist für viele Bauern ein rotes Tuch, bei „NABU“ setzen sofort Reflexe ein, wie man an den Demos gegen das Volksbegehren und den NABU ablesen kann. Beim „Niedersächsischen Weg“ war das anders, weil sich die Landwirtschaftsfunktionäre finanzielle Vorteile, wie NABU und BUND auch, im Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen erhoffen. Der NABU als Außendarsteller erwartet womöglich einen weiteren Mitgliederzuwachs durch sein Auftreten beim „Volksbegehren Artenvielfalt“, Verbandseitelkeiten vielleicht. Bleibt zu hoffen, dass das Volksbegehren auch mit der etwas undurchsichtigen NABU-Grünen Organisationsstruktur ein Erfolg wird.

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