Vogelschutzgebiet Rheiderland: Grünlandumbruch vernichtet Brutplätze

Grünlanderneuerung mit einer Drillmaschine (Einsaat) nach Schlitzen des Bodens , Bunder Hammrich, LK Leer, Feldhase auf der Flucht, 30. März 2020 – Foto (C): Eilert Voß

Die Mäuse waren es! Wenn man in Ostfriesland über Land fährt, kann man die Folgen sehen. Nein, keine Mauselöcher mehr aus den sehr trockenen Sommern 2018 und 2019. Die Mäuse hatten sich in diesen Sommern stark vermehrt und für Schäden an der Grasnarbe gesorgt. Als das Grünland noch überwiegend feuchtes Grünland und nicht so stark entwässert war wie heute, waren Mäuseschäden in diesem Ausmaß nicht bekannt. Und auch die Fressfeinde wie Greifvögel oder Eulen sind rarer geworden. Das Auslegen von Gift ist verboten. Das teilweise mäusegeschädigte Grünland konnte nach Landwirtschaftsangaben nicht mehr genug Futter für die Milchbetriebe liefern. Grünland umzupflügen ist eigentlich verboten, nun darf Bauer umpflügen und neu einsäen, ausnahmsweise, nach Antragstellung und nach Einzelfallprüfung, „höhere Gewalt“ heißt die Begründung.

Grünlandumbruch in Holtgaste, LK Leer. Die angrenzenden Flächen sind noch grün, 30. März 2020 – Foto (C): Eilert Voß

In Niedersachsen liegen der Landwirtschaftskammer bislang rund 330 Anträge vor, ca. 1700 Flächen in etwa 130 Betrieben wieder in ertragreiches Grünland aufzuarbeiten. Gerade im Nordwesten Niedersachsens, im Rheiderland im Landkreis Leer, kann man anschaulich sehen, wie viele Flächen nun aussehen: öde grau-braun. Wo nicht gepflügt wurde, wurde maschinell geschlitzt, der Boden gerade gehobelt und feuchte Senken des ohnehin stark entwässerten Bodens maschinengerecht gleich mit planiert. Eingesät wird eiweißreiches, aber artenarmes „Industriegras“ für Hochleistungskühe, überdüngte Grasplantagen bis zum Horizont für hochsubventionierte landwirtschaftliche Betriebe. Nur ist das Rheiderland zum größten Teil europäisches Vogelschutzgebiet, das klingt dann beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Fachbehörde für den Naturschutz im Lande, so:

EU-Vogelschutzgebiet V06 Rheiderland
Das EU-Vogelschutzgebiet „Rheiderland“ (8.685 ha) setzt sich zusammen aus mehreren Teilflächen innerhalb des ausgedehnten binnendeichs gelegenen Marschlandes zwischen Ems und Dollart. Das Gebiet liegt größtenteils unterhalb des Meeresspiegelsund wird durch ein verzweigtes Grabensystem über Siele und Schöpfwerke entwässert. Die Marsch wird vorwiegend intensiv als Grünland genutzt, im westlichen Bereich der jungen Marsch, finden sich auch Ackerflächen. Das Gebiet steht in enger ökologischer Beziehung zu den benachbarten Vogelschutzgebieten Emsmarsch und Dollart. Zahlreiche Wat- und Wasservögel nutzen die Marschflächen als Brut- oder Rastplatz. Es handelt sich um eines der bedeutendsten Rast- und Überwinterungsgebiete für nordische Gänse in Niedersachsen. Die Individuenzahlen von Blässgans, Graugans und Weißwangengans erreichen jährlich internationale Bedeutung. Von nationaler Bedeutung sind regelmäßig die Rastzahlen des Goldregenpfeifers. Für wiesenbrütende Limikolen wie Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel ist das Rheiderland einer der wichtigsten niedersächsischen Brutplätze.

Auch Schilder sind geduldig – Foto (C): Eilert Voß

Auf dem Papier klingt das gut, die Realität ist eine andere: Die Bruten der genannten streng geschützten Watvögel kamen wieder einmal unter die Räder der Intensivlandwirtschaft, die Brutplätze wurden in diesem Jahr völlig zerstört, ein Totalverlust in einem Vogelschutzgebiet. Und nicht nur für die bodenbrütenden Vögel ist diese Grünlanderneuerung katastrophal: Auch der Feldhasennachwuchs wird damit gleich mitvernichtet. Auswirkungen hat dieser schwere Eingriff auch auf Blütenpflanzen und Insekten. Die arktischen Gänse, denen man sonst in ihren Überwinterungsgebieten nicht das Gras im Schnabel zum Überleben gönnt, für die man die Ausweitung der Jagd fordert, sind zum größten Teil schon wieder auf dem Heimflug in ihre Brutgebiete. Die Frage ist, ob es wirklich nötig war, die Flächen so großflächig und radikal, und das genau in der Brutzeit, umzuarbeiten. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtline, verbindliches EU-Recht, geht von einem Verschlechterungsverbot für diese Flächen aus.

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU, verbindliches Gemeinschaftsrecht, Auszug:

Artikel 6 […]
(2) Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten. […]

Böhmerwold, Rheiderland, LK Leer, großflächige Grünlanderneuerung , 26. März 2020 – Foto (C): Eilert Voß

Im „Normalfall“, je nach Witterung, wird auf diesen Grünlandflächen bis zu fünfmal im Jahr für das Silagefutter gemäht – und mit ihnen weitgehend die ohnehin raren Gelege oder flugunfähigen Jungvögel. Und in jedem Jahr malen die Bauern der Region mit Hilfe der Presse ihren angeblich bevorstehenden Ruin an die Wand, weil die Gänse in ihren hiesigen Überwinterungsgebieten das fressen, was sie fressen müssen: Gras. Für entstandene Fraßschäden, die überwiegend vor dem ersten Schnitt eintreten können, werden die Bauern entschädigt. Die Betriebe bekommen sogar dann Kompensationsmittel ausgezahlt, wenn keine Fraßschäden eingetreten sind und sie am Vertragsnaturschutz teilnehmen.

„Unland“ nennt der Bauer nicht nutzbares Feuchtgrünland, das hier im Vogelschutzgebiet zerstört wurde, Swartwolder Kolk, LK Leer – Foto (C): Eilert Voß

Umbruch von Feuchtgrünland, Coldeborg/Jemgum, LK Leer, 30. März 2020 – Foto (C): Eilert Voss

Für die Kommunalpolitiker der Region ist der gesetzlich verordnete und verpflichtende Naturschutz kein Thema. FDP-Politiker und Landwirt Arnold Venema, dessen Söhne einen Milchviehbetrieb in Jemgum bewirtschaften und dafür jährlich mehr als 23.000 Euro EU-Subventionen allein zu Greeningmaßnahmen und zur Förderung der Biodiversität kassieren (Gesamtzahlung der EU in 2018 an den Betrieb Venema: 58.858,37 Euro) , beklagte in der Lokalpresse das bürokratische Verfahren mit der Prüfung der Anträge für den Grünlandumbruch. Diese Regelung sei „der Gipfel der Respektlosigkeit“ gegenüber den Landwirten (Ostfriesen Zeitung, 25. Februar 2020). Respektlos nicht wegen der Vernichtung des Lebensraumes von bestandbedrohten Bodenbrütern in ihren Schutzgebieten, sondern respektlos wegen bürokratischer Auflagen gegenüber dem Berufsstand mit der stets offenen Hand – klagen auf hohem Niveau nach Gutsherrenart.

EU-Vogelschutzgebiet Rheiderland, 26. März 2020 – Foto: privat

Grünlanderneuerung im EU-Vogelschutzgebiet Rheiderland, 26. März 2020 – Foto: privat

Der NABU indes hüllt sich zu den Zerstörungen der geschützten Brutgebiete in Schweigen. Der NABU-Regionalgeschäftsführer für Ostfriesland stellte zwar in der Ostfriesen Zeitung am 12. März 2020 richtig fest, dass viele Vogelarten in Ostfriesland bedroht sind. Er beklagte, dass viele Ostfriesen die heimischen Vogelarten gar nicht mehr benennen könnten. Es würde dann auch nicht auffallen, wenn es Probleme gäbe. Frage an den NABU: Wie denn auch, wenn es die früheren Charaktervögel der Marschen wie Kiebitz, Rotschenkel, Uferschnepfe oder Bekassine kaum noch als Brutvögel zu sehen und zu hören gibt, trotz europäischer und nationaler Gesetze und Verordnungen zum Schutz dieser Vögel?

Der ehemals weit verbreitete Charaktervogel des Feuchtgrünlandes: Kiebitz – Foto/Archiv: Eilert Voß

 

Begüllung von Grünland, Bovenhusen /LK Leer, Kiebitzhabitat, 26. März 2020 – Foto (C): Eilert Voß

Dieser Beitrag wurde unter Landwirtschaft, Naturschutz abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.