´Am weiteren Ausbau der Windenergie führt kein Weg vorbei´: NABU und BUND mit am ´Runden Tisch´

Vorfahrt für Windenergie? Blick vom Küstenbadeort Bensersiel/LK Wittmund/NDS auf den Windpark Utgast, direkt am EU-Vogelschutzgebiet – Foto (C): Manfred Knake

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) ist einer der politischen Lobbyisten für den weiteren Ausbau der Windenergie auf Landes- und Bundesebene, ein schon fanatisch zu nennender Windkraft-Hardliner, wie nicht wenige Kritiker sagen. Am 09. März 2019 fand ein „Runder Tisch“ in der Niedersächsischen Staatskanzlei in Hannover statt, der einigen Zündstoff bieten wird, für die betroffenen Windparkanwohner bis zur EU-Kommission. Die Absicht: Flächen für die Windkraftnutzung in Niedersachsen sollen verdoppelt und nun auch  Wälder für die Windkraftnutzung geöffnet werden. Die unten stehende Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 09. März 2020 mit dem Titel „An weiterem Ausbau der Windenergie führt kein Weg vorbei – Runder Tisch zur Zukunft der Windenergie stellt wichtige Weichen“  hat es in sich.

Die „Abschlusserklärung“, mit BUND und NABU

Die dazugehörende „Abschlusserklärung“ des „Runden Tisches“ zur Zukunft der Windenergie finden Sie hier als .pdf-Datei: Abschlusserklaerung_Runder_Tisch_Zukunft_Windenergie. Unterzeichner sind u.a. Ministerpräsident Stepahn Weil (SPD), das Niedersächsische Umweltministerium, das Landwirtschaftsministerium, der Bundesverband Windenergie, Enercon, Vestas, die IG Metall und, man lese und staune, die offensichtlich politisch „eingebetteten“ Naturschutzverbände (!) NABU und BUND als Windkraft-„Weichensteller“, deren satzungsgemäße Aufgaben vor allem den Erhalt von Natur und Landschaft beinhalten. Der NABU als erklärter „mitgliederstärkster Naturschutzverband in Deutschland“ ist mal wieder beliebig in der „Abschlusserklärung“: „Der Naturschutzverband Nabu räumt der Windenergie ebenfalls eine bedeutende Rolle bei der Energiewende ein. Wichtig sei dabei aber auch, ´die Arten- und Naturschutzaspekte´ zu berücksichtigen“, so Niedersachsens Nabu-Chef Holger Buschmann.“ Also wieder das bekannte „wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ vom NABU. Der BUND hat sich längst in einen Energiewendeverband verwandelt. Der vor kurzem zurückgetretene BUND-Vorsitzende Prof. Hubert Weiger wollte laut Twitter-Statement des Bundesverbandes Windenergie bereits im Mai 2019 „die Energiewende entfesseln“. Der BUND erbt im Falle der Auflösung des Bundesverband Windenergie (BWE) das Vereinsvermögen des BWE. Das alles ist die Bankrotterklärung des Verbändenaturschutzes.

Blick auf die ostfriesische Küste bei Bensersiel – Aufnahmeort: Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ , Langeoog Fahrwasser – Foto (C): Manfred Knake

Auszüge aus der „Abschlusserklärung“

„Pauschale Mindestabstände für Windenergieanlagen würden die Potentialfläche in Niedersachsen erheblich reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien gefährden. Sofern dennoch der Bund eine solche Regelung einführt, ist für Niedersachsen eine abweichende Regelung vorgesehen. […] Die gezielte Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ist dringend erforderlich, um den Ausbau der Windenergie an Land insgesamt zu verbessern. […] Eine Beteiligung der Kommunen an der Wertschöpfung in Höhe von 2 Prozent des aus den Windenergieanlagen erwirtschafteten Umsatzes – mindestens jedoch 10.000 Euro jährlich pro Anlage – muss an die Gemeinden gehen und dort ohne Anrechnung auf die Finanzkraft verbleiben. Die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel und einer möglichen Bürgerbeteiligung obliegt dem Rat.“

Kommunaler Windkraftklüngel dank unzureichendem „Mitwirkungsverbot“

Fakt ist, dass in einigen Kommunen Ratsmitglieder bereits Kommanditisten von Windkraftprojektierern sind und von deren Anlagen profitieren. Diese Ratsmitglieder hatten vorher in ihren Kommune über die Flächennutzungspläne für die Windkraftnutzung abgestimmt und wurden dann an den errichteten Anlagen vom Investor beteiligt. In Niedersachsen ist das legal. Das „Mitwirkungsverbot“ im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (§ 41) verbietet nur dann die Abstimmung, wenn die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil für das Ratsmitglied oder seiner Angehörigen bringen kann. Das Verbot gilt ausdrücklich nicht für die Beratung und Entscheidung über Rechtsnormen, also auch über die Entscheidung über Flächennutzungs- oder Bebauungspläne mit weitreichenden Folgen für die Anwohner und Natur und Landschaft. Ratsmitglieder überblicken oft nicht die Tragweite und Folgen ihrer Beschlüsse, werden aber mit lukrativen Beteiligungen an den Erträgen der späteren Windkraftanlagen von den Investoren geködert. Beispiel Samtgemeinde Holtriem im Landkreis Wittmund: „Im Nest der Windenergie: Samtgemeinde Holtriem in Westerholt/LK Wittmund: Klüngel und Filz lässt Windkraftanlagen sprießen“

Das „ruhige“ Leben auf dem Lande: Windpark Utgast/Gemeinde Holtgast/LK Wittmund/NDS – Foto (C): Manfred Knake

Naturschutzverbände ignorieren Anwohnerbelastungen

Klagen von Windparkanwohnern in Deutschland aus mehr als 1.100 Bürgerinitiativen werden von den Teilnehmern des „Runden Tisches“ einfach ignoriert; der unerträgliche tieffrequente Schall der Windkraftanlagen und die damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind kein Thema für die Verbände. Auch ein festgelegter 1000 Meter Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung wäre wegen der Gesamthöhe der modernen Anlagen von über 200 Metern viel zu gering. Der tieffrequente Schall trägt über Boden (Biegungsschwingungen des Mastes) und die Luft (Rotor) viele Kilometer weit und durchdringt Mauern und Dächer. Der auf Bundesebene diskutierte 1000-Meter-Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung wird in Niedersachsen ohnehin nur von einem Bruchteil der Anlagen erreicht. Von derzeit 6431 Windrädern zwischen Nordseeküste und Harz stehen nur 854 Anlagen 1000 oder mehr Meter von Wohnhäusern entfernt. 1582 Anlagen halten noch nicht einmal 400 Meter Abstand ein. „Die gezielte Beschleunigung von Genehmigungsverfahren“ bedeutet in der Spätfolge nichts anderes als den Abbau von Klagebefugnissen für betroffene Anlieger und vielleicht sogar für die „anerkannten“ und damit klagebefugten Naturschutzverbände wie NABU und BUND – die damit ihrer eigenen Einspruchsmöglichkeiten beraubt werden könnten. Minister Olaf Lies, dem keine Nähe zum Natur- und Artenschutz nachgesagt wird, wird in dieser Richtung auf Bundesebene beharrlich weiterbohren.

Löffler und Graugänse im „Weltnaturerbe“ Wattenmeer“ vor Windkraftanlagen – Foto (C): Eilert Voß

Und dann noch das vom „Runden Tisch“:

“ Das Land entwickelt Artenschutzprogramme zur Bestandsverbesserung der von Windenergieanlagen besonders gefährdeten Arten. – Die Etablierung eines niedersächsischen Zentrums zur Koordinierung der Artenschutzmaßnahmen der Programme sowie zur Unterstützung der WEA-Planung wird geprüft.“

Mehr Windkraftanlagen bedeuten aber auch mehr tödliche Kollisionen mit Vögeln und Fledermäusen. Noch gilt das Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das auch für Individuen gilt. Eine Ausnahme vom Tötungsverbot nach §45 darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Das ist durch noch mehr Windkraftanlagen nicht zu erwarten.

Artikel 4 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (gültig in der ursprünglichen Fassung seit 1979) verpflichtet alle Mitgliedstaaten zum Schutz praktisch aller Vogelarten, auch außerhalb von Schutzgebieten.

„Artikel 4(1) Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungs­gebiet sicherzustellen“

Durch die Verdoppelung der Windkraftflächen in Niedersachsen werden noch mehr Greifvögel und Fledermäuse Opfer der Anlagen und die Kulturlandschaft noch weiter entstellt werden. Schon jetzt haben sich die ca. 30.000 Windkraftanlagen für einige Arten als bestandsgefährdend erwiesen. Die Frage ist, wer das etwaige „Niedersächsische Zentrum zur Koordinierung der Artenschutzmaßnahmen“ mit den Programmen zur Unterstützung der WEA-Planungen leiten soll. Etwa der NABU oder der BUND als willfährige Handlanger einer verfehlten Energiepolitik, die die Umsatzsteigerung der Windenergiewirtschaft unter dem Deckmantel des „Klimaschutzes“ verfolgt? Fachlicher Naturschutz ist zunächst immer noch staatliche Aufgabe und gehört daher in Fachbehördenhand, nicht aber in die Verantwortung von fördergeldabhängigen Naturschutzverbänden, die sich die „Energiewende“ mit allen Folgen für Natur und Landschaft auf die Fahnen geschrieben haben.

Schlussbemerkung:

Die niedersächsische Landesregierung plant ein „Klimagesetz“, der Ausbau der Windenergie soll helfen, imaginäre „Klimaziele“ zu erreichen. Nur funktioniert die Windenergie nur wetterabhängig und kann daher keinen Einfluss auf das großräumige Wettergeschehen oder in der Langzeitfolge auf das Klima haben. Das Wettergeschehen auf der Erde spielt sich in der Troposphäre ab . Diese „Wetterschicht“ reicht in eine Höhe von 8 km an den Polen und bis zu 18 km Höhe am Äquator. Der von Umweltminister Olaf Lies mitgeprägte Satz „Windenergie ist Klimaschutz ist Artenschutz“ ist daher reine  Lobby-Propaganda , die auch von einigen Naturschutzverbänden mitgetragen wird. Windenergie funktioniert zudem auch nur im Verbund mit netzstabilisierender Energie aus Wärmekraftwerken, die rund um die Uhr bedarfsgerecht – und nicht windabhängig – den Strom für eine Industriegesellschaft bereitstellen. Diese Kraftwerke sollen aber demnächst abgeschaltet werden. Windenergie ist nur eine Additiv- und keine versorgungssichernde Alternativenergie. Kritiker sehen daher in den Absichten des niedersächsischen Umweltministers, der von Beruf Elektroingenieur ist, nichts anderes als ein „Lex Windenergie“ für die Windanlagenhersteller, deren Märkte durch fehlende Flächen im dicht besiedelten Deutschland und durch neue Ausschreibungsverfahren dramatisch eingebrochen sind.
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Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 09. März 2020

Lies: „An weiterem Ausbau der Windenergie führt kein Weg vorbei“ – Runder Tisch zur Zukunft der Windenergie stellt wichtige Weichen – Einstimmiges Votum: Der Runde Tisch zur Zukunft der Windenergie in Niedersachsen, der in den letzten Wochen tagte, hat wichtige Weichen für das Land gestellt. Darin stimmte Niedersachsens Energieminister Olaf Lies auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit mehreren Entscheidungsträgern überein. „Unsere vierseitige gemeinsame Erklärung zeigt, dass es in den Ländern nicht nur Konflikte gibt, sondern dass gesellschaftliche Mehrheiten möglich sind, wenn alle Akteure zusammengeholt werden. An dem weiteren Ausbau der Windenergie in
Niedersachsen führt kein Weg vorbei“, sagte Lies. An dem letzten Treffen in der Staatskanzlei nahmen neben Ministerpräsident Stephan Weil, Umweltminister Lies und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann auch das Landwirtschaftsministerium, kommunale Spitzenverbände, Gewerkschafter, Umwelt- und Naturschutzverbände sowie Windanlagenbauer und Wirtschaftsvertreter teil.

In dem gemeinsamen Papier der Akteure wird nicht nur der Bedarf nach mehr Fläche für Windenergie in Niedersachsen – derzeit sind es etwa 1,1 Prozent der Landesfläche – formuliert, sondern die behutsame Entwicklung der Windenergie im Wald ebenso gefordert wie das Repowering von Altanlagen. Pauschale Mindestabstände werden abgelehnt. Die Teilnehmer waren sich einig, dass Genehmigungsverfahren auf allen Ebenen in den verschiedenen Zuständigkeiten beschleunigt werden müssen. Notwendig sei dafür deutlich mehr Personal.

Umwelt- und Energieminister Lies setzt vor allem darauf, dass die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger über finanzielle Beteiligungen der Kommunen gestärkt wird. Lies denkt dabei an eine „Wertschöpfung von zwei Prozent des aus den Windenergieanlagen erwirtschafteten Umsatzes“. Mit Blick auf die Bundesebene formulierte der Runde Tisch eine klare Erwartung: „Sollte es in absehbarer Zeit zu keiner Einigung auf Bundesebene zur Windenergie kommen, wird das Land kurzfristig eine landeseigene Regelung schaffen“, so Lies.

Für Landwirtschaftsminister Barbara Otte-Kinast ist klar, „dass Niedersachsen einen eigenen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten muss“. Ergänzend fügte sie hinzu: „Die Maßnahmen in der Abschlusserklärung zur Förderung der Flächenverfügbarkeit, der Akzeptanz und zur Verfahrensbeschleunigung begrüße ich ausdrücklich. Die Landes- und Regionalplanung wird eine wichtige Rolle bei der Erschließung der Flächenpotenziale spielen. Den Ausbau von Wind im Wald werden wir sorgfältig prüfen. Es ist wichtig, einen Ausgleich zwischen Natur- und Klimaschutz zu finden. Nur dann kann die Energiewende gelingen.“

Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags, Jan Arning, sieht auch die Kommunen in der Pflicht, „Verantwortung zu übernehmen“. Kommunale Beteiligung werde zur Akzeptanzsteigerung führen, ist Arning sicher. Der Bezirksleiter der IG Metall Küste, Daniel Friedrich, sieht vor allem positive Folgen für die Arbeitsplätze in der Branche, wenn es gelingt, der Windenergie einenSchub zu geben. Auf diesem Weg seien die Ergebnisse des Runden Tisches „ein wichtiger Schritt“. Der Landesverband der Erneuerbaren Energie (LEE) drängt auf eine schnelle Umsetzung der Vereinbarungen. „Besonderes Augenmerk müssen wir dabei auf die Anlagen werfen, die aus der Förderung herausgehen“, betonte LEE- Geschäftsführerin Silke Weyberg, die sich dabei für bundesweite Lösungen stark macht. Der Naturschutzverband Nabu räumt der Windenergie ebenfalls eine bedeutende Rolle bei der Energiewende ein. Wichtig sei dabei aber auch, „die Arten- und Naturschutzaspekte“ zu berücksichtigen“, so
Niedersachsens Nabu-Chef Holger Buschmann.

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