Landwirtschaft: Frontalangriff auf Gänse in Ostfriesland

Nonnengänse, Trinkflüge an der Ems – Foto (C): Eilert Voß

Bearbeitet am 20. Jan. 2020, bitte den Nachtrag (ganz unten) aus der Rheiderland Zeitung in Weener vom 21. Jan. 2020 beachten: Rastspitzen-Projekt wird weiter erprobt

Das Wattenmeerforum (Wadden Sea Forum, WSF) ist ein Zusammenschluss von Nutzerorganisationen und stellt sich so dar: „Das Wattenmeerforum ist ein unabhängiges Forum von Interessenvertretern aus der Wattenmeerregion Dänemarks, Deutschlands und den Niederlanden. Das Forum wurde bereits 2002 gegründet und zunächst mit EU-Mitteln kofinanziert. Das Forum hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Wattenmeerregion in nachhaltiger Weise weiter zu entwickeln, Perspektiven aufzuzeigen und die Regionen mit ihren wirtschaftlichen, ökologischen und kulturellen Werten und Vorzügen zu stärken.“

Anders ausgedrückt: Es werden die Interessen der landwirtschaftlichen Nutzung, der Industriefischerei, des Tourismus´, der Energiewirtschaft (auch Offshore Windenenergie), der Wissenschaft, der Anrainerstaaten und der Kommunen vertreten. Mit dabei sind auch der Naturschutzverband BUND und Holger Wesemüller, ehemals WWF (früher Fachbereich Meere und Küsten in Bremen) und jetzt Vertreter der Tourismusbranche für den Seglerverband Niedersachsen e.V.. Naturschutzziele in den Wattenmeer Nationalparks („Weltnaturerbe“) werden erkennbar nicht verfolgt, auch nicht vom Mitglied BUND.

Gülledusche auf rastende Nonnengänse, Woltersterbor/Ems, Febr. 2015, Foto (C): Eilert Voß

Gülledusche auf rastende Nonnengänse, LK Leer – Foto (C): Eilert Voß

Resolution im Dezember 2019

Ein Vertreter der Landwirtschaftslobby im Wattenmeerforum ist Erich Hinrichs, Präsident des Landwirtschaftlichen Hauptvereins in Ostfriesland. Kritiker nennen ihn „Naturschutzfresser“. In Leer in Ostfriesland haben Mitglieder des WSF im Dezember 2019 eine Resolution verabschiedet, die  zum Ziel hat, die arktischen Nonnengänse in das Jagdrecht aufzunehmen, „Management“ wird diese Nummer verharmlosend genannt. Diese Gänse haben ihren Jahreslebensraum auch im Rheiderland/Landkreis Leer im Nordwesten Niedersachsens. Hier überwintern sie und sind auf ausreichende Nahrungsgrundlagen angewiesen, die sie auch für den Rückflug in ihre arktischen Brutgebiete benötigen. Große Flächen des Rheiderlandes gehören zum europäischen Vogelschutzgebiet „V06 Rheiderland“. Zusätzlich sind die Gänse durch die „Bonner Konvention“ zum Schutz wandernder Tierarten geschützt (Convention on Migratory Species; CMS) . Dazu gehört das „Afro-eurasische Wasservogelübereinkommen“ (AEWA/African-Eurasian Waterbird Agreement), ein internationales Abkommen, das dem Schutz der wandernden Wasservögel dient. Diese Abkommen, die ohnehin nur weitgehend bedrucktes Papier sind, möchte die hartnäckige Nutzerlobby inhaltlich gerne aufweichen, um mehr Gänse bejagen zu dürfen.

„Exclosures“: Drahtkörbe, unter denen die Gänse nicht fressen, als Vergleich zu Äsungsflächen. Hatzumerfehn/Rheiderland, 03. Mai 2018 – Foto (C): Eilert Voß

Moderne Grasplantagen für Hochleistungskühe

Die Gänse weiden das industriell ausgesäte und nahrhafte Silagegras ab, das kann zu sog. „Fraßschäden“, also Ertragseinbußen, führen, die einen Teil des ersten Grasschnittes im Frühjahr betreffen. Grünlandbauern machen aber – je nach Witterung – bis zu fünf Schnitte im Jahr. Dabei werden die Wiesenbrüter von Lerche über Kiebitz bis zur Uferschnepfe mit ausgemäht. Wiesenbrüter haben dadurch enorme Bestandsrückgänge erlitten. Diese nach Grünlandumbrüchen eingesäten „Industrie“-Grasflächen (Hochleistungsgras für Hochleistungskühe und maximalen Milchertrag) haben nichts mehr gemein mit den früheren natürlichen Wiesengesellschaften unterschiedlicher Grasarten mit artenreichen Blütenpflanzen, die auch von verschiedenen Insektenarten besucht wurden. Die fehlenden Insekten beeinträchtigen die Jungenaufzucht vieler Vogelarten. Silage-„Wiesen“  sind zwar grün, aber artenarm: Silagegrasplantagen.

Fraßschäden – oder auch nicht

Vermeintliche Fraßschäden auf Acker- oder Grünland können sich aber bei genauerem Hinsehen auch als Frostschäden entpuppen, die dann den Gänsen in die Schnäbel geschoben werden. Bodenverdichtungen durch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge führen zu Staunässe, die nichts mit Gänseschäden zu tun haben. Wenn ein Landwirt am Vertragsnaturschutz  (hier: Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel) teilnimmt, erhält er flächenbezogene Kompensationsmittel, unabhängig davon, ob Fraßschäden aufgetreten sind oder nicht.  2018 wurden dafür in Niedersachsen Zahlungen in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro an die betreffenden Betriebe geleistet.

Nicht jagdbare Nonnengans: offener Schussbruch, EU-Vogelschutzgebiet Emsauen

Straftat: Abschuss einer nicht jagdbaren Nonnengans: offener Schussbruch, EU-Vogelschutzgebiet Emsauen. Die Strafanzeige verlief im Sande. – Foto (C): Eilert Voß

Bestandsentwicklungen

Im Niedersächsischen Umweltministerium verwies man aktuell auf die Schutzverpflichtungen für die Gänse. Das Ministerium räumte ein, dass die meisten nordischen Gänsearten in den vergangenen 40 Jahren deutlich im Bestand zugenommen haben. In jüngster Zeit sei diese Entwicklung aber bei vielen Arten zum Stillstand gekommen. Nur die Nonnengans nehme vermutlich noch weiter im Bestand zu. Die Arten Zwerggans und Wald-Saatgans seien dagegen in ganz Europa deutlich rückläufig. Graugänse seien „konstant beziehungsweise sogar leicht rückläufig“. Das Ministerium schätzt die Anzahl der zeitgleich rastenden Gänse im niedersächsischen Küstenraum auf maximal 360.000 Tiere, davon seien rund 260.000 rastende Nonnengänse.

Bauer Arnold Venema (FDP) instrumentalisiert den Kreistag von Leer

Parallel forderten die Kreistagsmitglieder des Landkreises Leer vom Land Niedersachsen eine Ausweitung der Jagdzeiten für Grau-, Bläss- und Nonnengänse. Wortführer ist der FDP-Kreistagsabgeordnete und Bauer Arnold Venema aus Jemgum im Rheiderland. Sein Sohn Amos Venema bewirtschaftet den Milchviehbetrieb „Geisehof Venema“ in Jemgum , den wir hier schon mal auf dem Schirm hatten.

Vereinzelt brüten arktische Nonnengänse schon in den Vogelschutzgebieten an der Ems. Es wird vermutet, dass sie Nachkommen von angeschossenen, nicht mehr flugfähigen Gänsen sind, die hier (im wahrsten Sinne des Wortes) zur Brut schritten. Foto (C): Eilert Voß

Üppige EU-Subventionen, auch für die „Biodiversität und Artenvielfalt“

Es ist skandalös und einfach nur dreist, wenn der Betrieb Venema über Arnold Venema (FDP) auf der einen Seite den Abschuss von geschützten Gänsearten fordert, aber der Milchwirtschaftsbetrieb Venema in Jemgumgeise gleichzeitig Steuermittel aus dem ELER-Fonds (= Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) in Anspruch nimmt. Ausweislich der für jedermann abrufbaren WebSeite des Bundesagrarministeriums „Öffentliche Zahlungen für das EU-Haushaltsjahr 2018“ erhielt der Milchhof Venema im 2018-Haushaltsjahr 58.858,37 Euro EU-Fördermittel, finanziert vom Steuerzahler, davon alleine 22.667,68 Euro aus dem Fonds „Agrarumwelt- und Klimaschutz“ für Zitat „[…] zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität und Artenvielfalt (insbesondere Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie), sowie zur Erhaltung, Pflege und Gestaltung einer regionaltypischen Kulturlandschaft und eines traditionellen Landschaftsbildes.“ Zitat Ende. Dazu kommen die Kompensationsgelder aus dem Vertragsnaturschutz.

Nonnengänse auf Grünland im Februar – Suchbild: in der Mitte eine Blässgans – Foto (C): Manfred Knake

Mit welcher Berechtigung erhält der Betrieb also diese Fördermittel? Ein Skandal ist es ebenfalls, dass offensichtlich kenntnisfreie Kreistagsabgeordnete die ständigen interessengeleiteten Versuche Venemas, die Gänse bejagen zu lassen, unterstützen und sich von ihm in seinem Sinne instrumentalisieren lassen. Die Bejagung führt nur dazu, dass die Gänse scheuer, Familienverbände zerschossen und die Gänse dann ständig auf den Flächen hin- und her gescheucht werden und so noch mehr fressen müssen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die „anerkannten“ und damit klagebefugten Naturschutzverbände wie BUND oder NABU zu diesen Problembauern und -politikern positionieren werden. Bisher hat man vom BUND, der im „Wadden Sea Forum“ kaum wahrnehmbar mitarbeitet, noch nichts gehört.

Verbotswidriges Gülleaufbringen bei gefrorenem Boden, im Vordergrund Nonnen- und Blässgänse – Foto (C): Eilert Voß

Kritik von den Grünen in Leer – Arnold Venema fühlt sich „Angriffen und Drohungen“ ausgesetzt

Kritik gegen die kenntnisfreie politische Gänsehatz kam bisher von den Grünen im Landkreis Leer und – seit Jahren – vom Wattenrat. Am 05. Januar 2020 forderte der Kreisvorstand der Leeraner Grünen in der „Rheiderland Zeitung“ ein Jagdverbot für Gänse in Schutzgebieten und kritisierte die Kreistagsforderung zur Gänsejagd. Die Gänse seien eine „Bereicherung für die Region“.

Verfolgt von Kritikern wähnt sich FDP-Politiker und Jagdunterstützer Arnold Venema, der sich, wie er in einer Presseerklärung schreibt, „auf mich persönlich gemünzten Angriffen und Drohungen“ ausgesetzt sieht, so erschienen in der „Rheiderland Zeitung“ am 07. Januar 2020. Er bedient wohl das vermeintlich publikumswirksame und zeitgeistige Narrativ von „Hass und Hetze“. Dieser Vertreter des Berufsstandes mit der stets offenen Hand möchte sich wohl nur zu gerne als ein bedauernswertes Opfer der begründeten Kritik darstellen.

Screenshot, Bildzitat, NDR, abgerufen am 08. Januar 2020

Nachtrag 08. Januar 2020:

Der Norddeutsche Rundfunk berichtete im Fernsehmagazin „Hallo Niedersachsen“ am 07. Januar 2020 über die „drohenden Insolvenz“ des Milchviehbetriebes Venema in Jemgumgeise: Ministerien streiten um Entschädigung für Bauern, Autorin ist Christina Gerlach aus dem Studio Oldenburg. Hintergrund ist ein ungewöhnliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg, in dem das Niedersächsische Umweltministerium (Minister Olaf Lies, SPD) gegen das Niedersächsische Innenministerium (Minister Boris Pistorius, SPD) klagt. Gegenstand der Klage ist die Zusage aus dem Innenministerium, dem Betrieb Venema 38.821,53 Euro für Futterzukäufe zu zahlen, die angeblich durch hohen Gänsefraß notwendig wurden. Umweltminister Lies wehrt sich gegen die Zusage und verweist auf die Entschädigungen durch Erhebungen im „Rastspitzenverfahren“, also zu den Zeiten, wenn die Höchstzahl der Gänse Fraßschäden verursachen können.

Der NDR-Beitrag ist erkennbar schlampig recherchiert. O-Ton: „Sie [die Gänse] fressen das Gras, was für die Kühe gedacht ist“. Frage an die NDR-Autorin Frau Gerlach: Welches Gras sollen die Gänse denn in ihrem Überwinterungs- und Schutzgebiet fressen? Ist das Vogelschutzgebiet ausschließlich eine Grasplantage für Milchviehhalter mit ihren riesigen Viehbeständen? Ein Blick in die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die Gesetzescharakter hat, schafft Klarheit. Die Vogelschutzrichtlinie gilt seit April 1979.

Es fehlt im Beitrag,

* dass der Milchviehbetrieb Venema in einem europäischen Vogelschutzgebiet liegt und sich daraus Verpflichtungen für den Betrieb ergeben.

* Kein Wort Wort davon, dass der Milchviehbetrieb Venema jährlich üppige EU-Subventionen erhält, auch „[…] zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität und Artenvielfalt (insbesondere Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie) […]“.

* Kein Wort davon, dass Fraßschäden, wenn festgestellt, sich überwiegend auf den ersten Schnitt im Frühjahr beziehen und zu Ertragseinbußen führen können,

* dass auch Frost oder Staunässe durch die Bodenverdichtung mit schwerem Gerät zu Schäden an der Grasnarbe und zu Ertragaseinbußen führen, schuld sind aber immer die Gänse.

* Von November bis März sind die Kühe aufgestallt, die Gänse weiden in dieser Zeit das ohnehin kaum wachsende Gras ab.

Man muss den Venemas allerdings zugestehen, dass sie gut auf dem Klavier der medialen Aufmerksamkeit spielen können. Sie wissen genau „wo der Barthel seinen Most holt“ und wie man Stimmung gegen arktische Gänse erzeugt. Das beginnt schon bei Kindergartenkindern: hier. Die Venemas profitieren von der Rechercheschwäche und der profunden Unkenntnis nicht weniger Redakteure über Artenschutz, Naturschutz und Naturschutzrecht, nicht nur beim NDR.

Nachtrag 20. Jan. 2020, mit freundlicher Genehmigung:

Rheiderland Zeitung, Weener, LK Leer, 20. Jan. 2020

Rastspitzen-Projekt wird weiter erprobt
Ertragseinbußen durch Wildgänse: Zahlungen an elf Bauern
Landwirte im Rheiderland und in der Wesermarsch, die besonders hohe Verluste durch Fraß und Kot rastender Gänse haben, können im Frühjahr wieder stark betroffene Flächen zur Begutachtung bei der Landwirtschaftskammer anmelden.
Von Holger Szyska

Rheiderland. Das kündigte Julia Delingat vom Landesbetrieb NLWKN auf Anfrage der RZ an. Voraussetzung: Das Grünland muss sich innerhalb der Förderkulisse der Agrar-Umwelt-Maßnahmen des Landes Niedersachsen befinden. Bereits seit 2011 gibt es das Modell für Ackerbauern, im vergangenen Jahr wurde es erstmals auf Grünland getestet. Diese Erprobung wird nun fortgesetzt, so die Diplom-Biologin.
Dabei geht es um einen finanziellen Ausgleich für Ertragseinbußen, die deutlich über den Grundprämien der angebotenen Fördermaßnahmen liegen − also um sogenannte Rastspitzen. Delingat erklärt: »Eine Rastspitze liegt vor, wenn die ermittelte Ertragsminderung einen Schwellenwert von 357,50 Euro pro Hektar übersteigt.«
2019 haben sich den Angaben zufolge zwölf Betriebe im Rheiderland an dem Projekt beteiligt, an drei Terminen im Mai wurden bei ihnen insgesamt 222 Hektar Grünland begutachtet. »Hierbei wurde die Wuchshöhe in beästen und unbeästen Arealen gemessen und der Ertragsverlust für jede Fläche ermittelt«, erläutert Delingat. »Aus dem Ertragsverlust werden die Kosten für Ersatzfuttermittel und eine Pauschale für zusätzliche Nachsaat- und Pflegemaßnahmen ermittelt.«
Bei der Begutachtung durch die Landwirtschaftskammer seien Rastspitzen auf 56 Flächen mit einer Gesamtgröße von rund 160 Hektar festgestellt worden, führte die Biologin aus. Es habe sich herausgestellt, dass der Ertragsverlust durchschnittlich 56 Prozent betrug. Manche Flächen hätten »keinen nachweisbaren Ertragsverlust durch die Gänse erlitten, da Rastereignisse aus dem Winter durch das Pflanzenwachstum ausgeglichen werden können, wenn die rastenden Gänse nicht bis kurz vor dem ersten Schnitt die Flächen wiederholt aufsuchen«, so Delingat. Auf anderen Flächen seien Einbußen zwischen 16 und 100 Prozent festgestellt worden. »Bereits beim zweiten Schnitt sind keine signifikanten Ertragseinbußen durch die vorangegangene Beäsung der Gänse mehr feststellbar«, fügte die Biologin hinzu.

Bei einem Totalverlust der ersten Mahd zahlte das Land Niedersachsen dem betroffenen Landwirt laut Delingat zusätzlich zu den Agrar-Umwelt-Maßnahmen »bis zu 418 Euro pro Hektar« aus. Bis zum Jahresende hätten insgesamt elf Betriebe im Rheiderland auf Antrag eine freiwillige Ausgleichszahlung für Rastspitzen erhalten. Die Beträge schwankten demnach pro Landwirt zwischen 200 und 6700 Euro.
Monitoring 2019
Die im Rheiderland überwinternden Nonnengänse kommen aus dem Nordwesten Russlands, wo die Population in den 1950er Jahren nahezu erloschen war und sich dann seit den 1990er Jahren deutlich erholt hat. Dennoch steht die Nonnengans weiterhin unter Schutz. Im Rheiderland dient ein EU-Vogelschutzgebiet diesem Zweck.
Nach einem Monitoring von Helmut Kruckenberg unter dem Titel »Vorkommen von Gänsen und Schwänen im EU-Vogelschutzgebiet Rheiderland und angrenzenden Bereichen von Januar bis Mitte Mai 2019«, das der Ornithologe im Auftrag der Vogelschutzwarte des Landesbetriebs NLWKN erstellt hat, haben die Bestände rastender Nonnen- und Blässgänse in den vergangenen Jahren nicht weiter zugenommen.  Die Maximalzahl lag demnach bei unter 40.000 Nonnengänsen und unter 20.000 Blässgänsen.
Dieser Beitrag wurde unter Jagd, Landwirtschaft, Naturschutz abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.