Seit 2015 berichtete der Wattenrat Ostfriesland der EU-Kommission in Brüssel über das Repowering im Windpark Utgast/Samtgemeinde Esens und beschwerte sich detailliert über die Missachtung der europäischen Vogelschutzrichtlinie im Genehmigungsverfahren durch den Landkreis Wittmund. Nach Recherchen des Wattenrates wurde es beim Ersatz der alten abgängigen und durch neue höhere und leistungsstärkere Enercon-Anlagen versäumt, die notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Vogel- und Fledermausdaten zu erheben. Dennoch wurde vom Landkreis Wittmund die immissionschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Die neuen Anlagen wurden zudem nur 200-300 Meter vom europäischen Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“ errichtet, in dem auch die Umgehungsstraße Bensersiel rechtswidrig gebaut wurde.
Naturschutzfachliche Empfehlungen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) und der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten, von Gerichten bereits mehrfach bestätigt, gehen von WEA-Abständen von 1.200 Metern zu Vogelschutzgebieten aus. Eine zusätzliche Fachaufsichtsbeschwerde des Wattenrates beim niedersächsischen Umweltministerium wurde nach neun Monaten Bearbeitungsdauer inhaltlich nichtssagend beantwortet und verlief im Sande.
Akteneinsicht bestätigt Beschwerdegrund
Der Wattenrat bekam aber schließlich Akteneinsicht nach dem deutlichen Bestehen auf der Auskunftspflicht laut Umweltinformationsgesetz. Daraus ging schließlich hervor, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in einer Stellungnahme ebenfalls zu dem Ergebnis kam, dass Zitat „die zum Windpark Utgast erfolgten Zulassungen von Bau und Betrieb von Windkraftanlagen ohne eine fundierte Sachverhaltsermittlung hinsichtlich der Belange des Vogel- und Fledermausschutzes getroffen“ wurden, also ein klarer Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht vorlag. Statt diesen Verstoß zu verfolgen, teilte die EU-Kommission dem Wattenrat nun mit, dass sie „keine hinreichenden Anhaltspunkte sähe, die ein Einschreiten rechtfertigen…Es ist daher beabsichtigt, das Verfahren einzustellen“. Die Kommission weiter: „Die Dienstellen der Kommission verfolgen in der Regel nur solche Verstöße gegen EU-Recht, die eine fehlerhafte Umsetzung von EU-Recht und/oder ein systematisches Anwendungsdefizit auf nationaler Ebene offenlegen, nicht jedoch Fälle möglicher Schlechtanwendung im Einzelfall. Dies gilt vor allem, wenn ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten auf nationaler Eben bestehen […] Sie haben also nicht dargelegt, dass es sich um ein grundsätzliches, systemisches Problem der Umsetzung der maßgeblichen Richtlinien Problem im Mitgliedsstaat Deutschland handelt. Die Behörden und Gerichte in den Mitgliedstaten sind in diesem Falle dafür verantwortlich, dass EU-Recht richtig angewandt wird.“ Der Verfasser des EU-Schreibens empfiehlt dem Wattenrat weiter, „auf nationaler Ebene rechtliche Schritte einzuleiten und zu verfolgen“.
Parallele: Umgehungsstraße Bensersiel
Der Wattenrat Ostfriesland bezeichnet dies EU-Stellungnahme als wenig hilfreich und zielführend, da man aus der Region Ostfriesland keinen Überblick über systemische EU-Rechtsverletzung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland habe und zudem auch nicht über die finanziellen Mittel verfüge, ein langfristiges Verfahren gegen den Landkreis Wittmund zu führen. Wie teuer und langwierig ein solcher Rechtsstreit wäre, zeigt die erfolgreiche Klage des Landeigentümers von Flächen der Umgehungsstraße Bensersiel gegen die Stadt Esens. Die Straße wurde rechtswidrig in einem Vogelschutzgebiet geplant und gebaut, ohne dass der Landkreis Wittmund oder das Land Niedersachsen als Kommunalaufsichtsbehörden eingeschritten waren. Bis in die 1990er Jahre hatte die EU-Kommission selbst auch örtliche Verstöße in Mitgliedsstaaten („Verschlechterungsverbot“) gegen die Natura-2000-Richtlinen (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) bis vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Das ist nun anders geworden; jetzt wird zunächst der Rechtsweg auf nationaler Ebene von Verbänden oder direkt Betroffenen erwartet.
Anwalt taucht ab, Naturschutzverbände untätig
Eine Klage gegen den Landkreis Wittmund als Genehmigungsbehörde wegen der Genehmigungspraxis der repowerten Windkraftanlagen im Windpark Utgast wurde aber von einem betroffenen Utgaster Anlieger mit Mandat für einen Anwalt aus Wildeshausen ab 2016 vorbereitet. Nur hat sich dieser Anwalt nach mehrfachen Terminen mit dem Kläger in der Wildeshausener Kanzlei und nach mehreren Ortsbesichtigungen in Utgast merkwürdigerweise nie wieder hören lassen und auch nie eine Rechnung geschickt, obwohl er vor Zeugen zusagte, die Klage würde von ihm eingereicht werden und er damit „Rechtsgeschichte schreiben“ könne. Die Anwaltskanzlei in Wildeshausen gibt es nach wie vor. Fazit für den Wattenrat nach der EU-Beschwerde: Das fachbehördlich bestätigte fragwürdige Genehmigungsverfahren des Landkreises Wittmund wird von der EU-Kommission als vorgebliche Hüterin der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie toleriert, der bereits eingeschlagene nationale Rechtsweg wurde unter merkwürdigen Umständen verlassen. Eine Beschwerde verlief, wie so oft bei Behörden, form- frist- und fruchtlos. Rechtswidriges Handeln von Behördenmitarbeitern bleibt wieder einmal folgenlos. Die Naturschutzverbände NABU und BUND wurden in der Sache nicht tätig…