Wasservogeljagd an der Ems: Gänsewachtprotokoll 2017/2018 liegt vor

Eine von vielen: flügelverletzte und flugunfähige Blässgans an der Ems (im Hintergrund das Schutzgebietsschild) – Foto (C): Eilert Voß

Seit Jahren steht unser Mitarbeiter Eilert Voß ab dem 01. November, wenn die Gänsejagd beginnt, am Petkumer Siel an der Ems auf „Gänsewacht“, bis zum Ende der Saison am 15. Januar, bei jedem Wetter. Mit starkem Teleobjektiv und Fernglas beobachtet er das dortige Jagdgeschehen im „Petkumer Deichvorland“, Teil eines europäischen Vogelschutzgebietes, zumindest auf dem Papier. Mitstreiter aus der Region unterstützen ihn.

In der Vergangenheit wurde er oft „fündig“ und dokumentierte so manchen Jagdverstoß von der Ordnungswidrigkeit bis zur Straftat, wenn bei Dunkelheit oder Nebel auch nicht jagdbare Wasservögel erlegt wurden. Und immer wieder war die an Gewässern verbotenen Bleimunition im Spiel. Alle angezeigten Jagdverstöße verliefen im Sande. Dafür wurde Eilert Voß vom Landgericht Aurich zu 2000 Euro Geldstrafe wegen „Jagdstörung“ verurteilt, weil er bei einer Gänsejagd in ein Nebelhorn geblasen hatte. Acht Jäger sagten gegen Voß aus, der damals allein unterwegs war. Voß kam selbst schon unter Beschuss. Ein aufgebrachter Jäger warf ihm vor Jahren einen Stein an den Kopf, Voß Brille zerbrach und Glassplitter drangen ins Auge. Bei einer nächtlichen Demo gegen die Wasservogeljagd am Dollart wurden Voß und seine Mitstreiter mit Schrot beschossen. Aber nicht nur Jäger, auch uneinsichtige Spaziergänger, Radfahrer oder Hundehalter hielten sich nicht an die Schutzgebietsverordnung und vertrieben durch ihre bloße Anwesenheit direkt am Schutzgebiet Gänse und andere Rastvögel von ihren Äsungs- und Ruheplätzen.  Jetzt liegt sein Gänsewachtbericht der Jagdsaison 2017/2018 als .pdf-Datei vor, den Sie hier lesen können Gänsewacht_Protokoll_2017_2018

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