Im August 2017 wies das Verwaltungsgericht Oldenburg die Klage von Cuxhavener Kitesurfern gegen die zeitliche Beschränkung des Kitesports im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der auch EU-Vogelschutzgebiet ist, ab. Das hat sich offensichtlich nicht bei allen Kitesurfern herumgesprochen. Am 10. November 2017 ignorierten mehrere Kitesurfer, die in Wremen/LK Cuxhaven ihren Sport ausübten, das dortige zeitlich befristete Kiteverbot von November bis März.
Die Begrenzung ist durch die Ansammlung von Rastvögeln im Winterhalbjahr begründet; die großen Kitesegel wirken weiträumig in die störempfindlichen Rastvogelbestände hinein und veranlassen die Vögel zur Flucht. Laut Kraftfahrzeugkennzeichen kamen die Kitesurfer u.a. aus Bremen, Paderborn, Itzehoe, Verden, Aurich und Nordfriesland. Das illegale Surfen wurde von einer ortskundigen Beobachterin telefonisch der Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven mitgeteilt, deren Mitarbeiter sie an die örtliche Polizeistation verwies. Die Polizei sah sich aber nicht in der Lage, dort einzuschreiten. Der Wattenrat wandte sich an die Nationlaparkverwaltung und bat um Aufklärung.
Hier die Antwort:
„Den von Ihnen genannten Aktivitäten gehen wir derzeit nach. Soweit Ihnen weitergehende Informationen hierzu vorliegen, können Sie uns dies selbstverständlich zur Verfügung stellen. Wir können dies sodann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens prüfen. Die dortige Kitesurfzone vor Wremen ist – Ihre Angaben treffen zu – lediglich saisonal von April bis Oktober eines Jahres zur Nutzung zugelassen. Unsere eigenen Veröffentlichungen geben dies, soweit ersichtlich, auch so an, s. auch unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de/niedersaechsisches-wattenmeer/nationalpark/erlaubt-verboten/kitesurfen/wremen. Auch eine jüngste Veröffentlichung in der Nordsee-Zeitung, Bremerhaven, vom 24.11.2017 stellt das zutreffend dar. Zunächst obliegt es aber der Kurverwaltung Wurster Nordseeküste, sie hatte die Einrichtung der Zone beantragt, durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Regelungen zu dieser Kitesurfzone zu gewährleisten. Hierzu gehört eine angemessene Beschilderung. Wie dem Artikel der Nordsee-Zeitung zu entnehmen war, sind wohl Hinweisschilder vor Ort durch die letzten Herbststürme weggerissen worden. Diese sind dann zu erneuern. Im Übrigen erfolgen auch seitens unseres örtlichen Rangers Gebietsfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Denn die zeitliche Begrenzung ist ja insbesondere dem Umstand geschuldet, dass die Flächen eine Nähe zu sensiblen Rastvogelbereichen aufweisen. Dies ist zu respektieren. Eine ganzjährig zur Verfügung stehende Kitesurfzone befindet sich dagegen beispielsweise vor Sahlenburg.“
Auch am 16. und 17. November waren in Wremen wieder Kitesurfer auf dem Wasser. Nach hier vorliegenden Meldungen halten sich Kitesurfer in Wremen auch in den zugelassenen Zeiten im Sommerhalbjahr nicht an die Vorschriften, dass nur drei Stunden vor und nach dem Hochwasser gesurft werden darf. Das inzwischen erneuerte Informationsschild der Kurverwaltung enthält keine Hinweise auf die zeitlichen Surf-Beschränkungen. Es wird wieder einmal deutlich, dass die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Regeln im Nationalpark unzureichend ist. Es ist zudem ein schlechter Witz, dass die Kurverwaltungen die Einhaltung der Surfzeiten überwachen sollen. Das illegale Surfen in Wremen ist kein Einzelfall im Nationalpark. Wer die einschlägigen Kiterforen kennt weiß um die ignorant-aggressive „Scheißegal-Mentalität“ nicht weniger Kommentatoren.
Den Bericht aus der Nordsee Zeitung aus Bremerhaven können Sie hier nachlesen, wir danken der Redaktion für die Überlassung: Kitesurfer-Wremen_NZ_24Nov2017