Rheiderland: ehemalige Bohrinsel im Dollart soll touristisch vermarktet werden

Wohnmobil auf der ehemaligen Bohrinsel in Dyksterhusen. Deutlich zu sehen ist, wie die rastenden Nonnengänse Abstand halten oder auffliegen. Foto (C): Eilert Voß

Der Dollart ist eine Meeresbucht im niederländisch-deutschen Grenzgebiet südlich von Emden. Die Bucht ist Teil des „Weltnaturerbes“ Wattenmeer und des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer sowie eines EU-Vogelschutzgebietes. Am Ostrand des Dollarts liegt die seit Jahrzehnten stillgelegte Bohrinsel der „Wintershall“ in Dyksterhusen, die immer noch durch eine Asphaltstraße erreichbar ist. Die Nationalparkverwaltung bewirbt sie als Beobachtungsplattform für Vögel, wogegen nichts einzuwenden ist. Kommunalpolitiker der Gemeinden Weener, Bunde und Jemgum im Rheiderland wollen dieses Relikt nun im Rahmen „einer eigenständigen Urlaubsregion mit Alleinstellungsmerkmal“ noch stärker touristisch nutzen, berichtete die Rheiderland Zeitung aus Weener am 16. Februar 2017. Man denke über ein Cafe´ mit Toiletteneinrichtung, eine Badestelle und eine Surfgelegenheit nach und könne sich eine „Einbindung der Umweltverbände gut vorstellen“, so ein Ortsbürgermeister. Spätestens ab diesem Satz ist Vorsicht geboten.

In den letzten Jahren wurde die künstliche Insel bereits vom örtlichen Tourismus vereinnahmt, ohne die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfungen. Inzwischen ist dort eine Badestelle entstanden, Fahrzeuge befahren die asphaltierte Zugangsstraße oder Wohnmobilfahrer kampieren dort nachts. Gerade durch nächtliche Fahrzeuge werden die Schlafplätze von Watvögeln, Enten und Gänsen in der angrenzenden Ruhezone des Wattenmeeres enorm gestört, wenn die Fahrzeugscheinwerfer über den Deich und die Straße ins Watt leuchten und damit die Vögel vertreiben.

Ungestörte rastende Alpenstrandläufer in der Nähe der Bohrinsel, Foto (C): Eilert Voß

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Genau das geschieht aber durch die touristische Nutzung der Insel. Den Tourismusmachern – und auch den Vertretern lokaler Naturschutzgruppen- sind diese Feinheiten in der Regel kaum bekannt, auch der Tourismus geschieht nicht im rechtsfreien Raum und hat die Artenschutzgesetze zu beachten. Der angedachte Bau einer Badestelle mit Surfmöglichkeiten und die Einrichtung eines Cafes wird einen weiteren Zulauf auf der künstlichen Insel bedeuten und ist aus naturschutzrechtlichen Gründen abzulehnen.

Die ehemalige Bohrinsel ragt weit in den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer hinein, die Störeffekte für Rast- oder Brutvögel durch Badende oder Autoscheinwerfer reichen ein paar hundert Meter weit. Luftbild (C): Voß

Der Landkreis als Kommunalaufsichtsbehörde müsste die Ausbaupläne der Insel mit den zu erwartenden weiter zunehmenden Störungen eigentlich unterbinden, nur funktioniert die Kommunalaufsicht durch parteipolitische Einflussnahme eher schlecht als recht. Im Sinne des gebotenen Naturschutzes wäre es sinnvoller, die Zufahrtstraße baulich so zu gestalten, dass sie nicht mehr mit Kraftfahrzeugen befahren werden kann. Es bleibt den Rheiderland-Kommunen aber unbenommen, in ihren Orten auf das Weltnaturerbe und den Nationalpark mit entsprechenden Informationseinrichtungen hinzuweisen, nicht aber ausgerechnet auf der stillgelegten Bohrinsel mit den negativen Folgen für die Brut- oder Rastvögel.

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