Windenergie Hage in Ostfriesland: Schlechte Beispiele verderben die guten Sitten – Kommune und Kirche wollen Windkraftanlagen

aus dem "Ostfriesischen Kurier", Norden/NDS, 05. Aug. 2016

aus dem „Ostfriesischen Kurier“, Norden/NDS, 05. Aug. 2016

Schlechte Beispiele verderben bekanntlich die guten Sitten, dem Lockruf des schnellen Geldes aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sind nicht nur viele Kommunalpolitiker, sondern auch die Kirche erlegen, zu Lasten von Menschen, Natur und Landschaft und – was die Kommunalpolitiker betrifft – sogar unter Missachtung geltenden Rechts.

Das aktuelle Beispiel kommt aus der Samtgemeinde Hage bei Norden in Ostfriesland; in diesem Landstrich an der niedersächsischen Küste von Leer bis Wittmund drehen sich schon mehr als 1300 Windkraftanlagen und haben ihn damit „nachhaltig“ entstellt.

Das Kleingedruckte der „Amtlichen Bekanntmachungen“  bringt es an den Tag:

Beispiel 1: Die „immissionsschutzrechtliche Genehmigung“ des Landkreises Aurich für eine Windkraftanlage betrifft den Antragsteller „Neue Energien Hage GmbH“. Bemüht man die Handelsregisterauskunft, verbirgt sich dahinter die beim Amtsgericht Aurich unter der Nummer HRB 101238 registrierte Firma. Die Haupttätigkeit liegt im Bereich Elektrizitätserzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung. Die Firmenanschrift befindet sich in Hage. Die Eintragung erfolgte am 15. Februar 2006. Mit der Führung der Neue Energien Hage GmbH als Geschäftsführer sind Johann Schoolmann und Johannes Trännapp beauftragt. Die Frage ist nun: Wer sind Johann Schoolmann und Johannes Trännapp? Ganz einfach: Der Erste Samtgemeinderat und Kämmerer, also der Finanzverwalter der Samtgemeinde Hage im Landkreis Aurich, heißt Johann Schoolmann, der Samtgemeindebürgermeister ist Johannes Trännapp (SPD).

Der Rat der Samtgemeinde Hage hatte 2014 den Flächennutzungsplan für die Windenergienutzung mehrheitlich und passend bereitgestellt, auch für die örtliche Großinvestoren Tido Graf zu Inn- und Knyphausen und den Immobilienmakler Gustav „Bobby“  Claashen. Diese Investoren wurden vom Ortsbürgerbürgermeister Sell der Mitgliedsgemeinde Hage (als Teilgemeinde der Samtgemeinde Hage) in einer Pressemitteilung  als die „wahren Retter des Landschaftsbildes der Samtgemeinde“ dargestellt, weil sie insgesamt 24 Anlagen von „nur“ einhundert Meter Höhe bauen lassen wollen. Jeweils eine dieser Anlagen wird von den genannten Investoren bei Fertigstellung „schlüsselfertig“ an die neuen Betreiber Samtgemeinde Hage und die Kirchengemeinde Hage übergeben.

Die Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Aurich. Auch der Landkreis Aurich, wie auch die Gemeinden Hinte oder Dornum, wollen oder betreiben bereits rechtswidrig in Eigenregie Windkraftanlagen. Das ist eindeutig verboten, wird aber vom Land Niedersachsen geduldet.

Laut § 136 der Niedersächsischen Kommunalverfassung dürfen sich Kommunen in diesem Falle nicht wirtschaftlich betätigen:

(1) Die Kommunen dürfen sich zur Erledigung ihrer Angelegenheiten wirtschaftlich betätigen.

2 Sie dürfen Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn und soweit

1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,
2. die Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Kommunen und zum voraussichtlichen Bedarf stehen und
3. bei einem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telefondienstleistungen der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

* Die Beschränkung nach Satz 2 Nr. 3 dient auch dem Schutz privater Dritter, die sich entsprechend wirtschaftlich betätigen oder betätigen wollen.

Weder der Landkreis noch die erwähnten Gemeinden können die Einwohner mit elektrischem Strom „versorgen“, man kann bei ihnen auch keinen Strom kaufen. Der Landkreis und die Gemeinden verdienen am Geschäftsmodell der Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom und schöpfen nur die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung ab.

Der Bund der Steuerzahler hat auf diese geduldeten Rechtsverstöße bereits mehrfach öffentlich hingewiesen und Abhilfe vom Land Niedersachsen verlangt. Der FDP-Landespolitiker Gero Hocker geißelte am 8. Juni 2016 im Niedersächsischen Landtag die bekannten Auricher Zustände, er forderte den Innenminister Boris Pistorius (SPD) in seiner Rede auf, diesen „unhaltbaren Praktiken Einhalt zu Gebieten“. Das zuhörende Plenum reagierte überwiegend desinteressiert. Minister Pistorius (SPD) kündigte bereits vor einem Jahr auf Druck des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) an, die Kommunalverfassung dahingehend zu „modernisieren“, den Kommunen die bisher verbotene wirtschaftliche Betätigung zu gestatten. Da weiß man doch, woher in diesem Bundesland der politische Wind weht…

Beispiel 2: Auch bei Kirchens hat sich diese lukrative windige Einnahmequelle herumgesprochen: Die Kirchengemeinde Hage (wie ist diese personell mit der Kommune verflochten?) beantragte beim Landkreis Aurich die immissionsschutzrechliche Genehmigung für eine Windkraftanlage – und hat sie auch bekommen. Ist man sich in der Kirchengemeinde bewusst, welche Auswirkungen Windkraftanlagen auf die betroffenen Anlieger und ggf. Mitchristen, auf Vögel und Fledermäuse haben. Wie verträgt sich das mit der „Bewahrung der Schöpfung“ und ähnlichen flotten Kanzelsprüchen? Oder müssen nur die Kirchenaustritte mit dem schnellen Geld aus dem EEG kompensiert werden?

In der Samtgemeinde Hage ist eine unheilige Dreifaltigkeit der Renditegier des örtlichen Kapitals, der Kommunalpolitik und nun auch der Kirche entstanden.  Die Rechtsstaatlichkeit geriet mit Hilfe derer, die sie eigentlich vertreten müssten, unter die Windräder, nicht nur in Hage. Der Hersteller dieser Windkraftanlagen produziert in der nahen Kreisstadt Aurich, dem Sitz der Kreisverwaltung.

Zitat aus Hans Hermann von Arnim (Hrsg.): Korruption, Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft, München, 2003. Darin der ehemalige Staatsanwalt und Korruptionsermittler Wolfgang J. Schaupensteiner, S. 184: „Minima moralia“:

„[…] Überall, wo man hingreift, wird man fündig. Die Unmoral hat Methode. Wobei sich die Korruption keineswegs auf den öffentlichen Dienst beschränkt.[…] Allenthalben gilt das 11. Gebot: ´Bereichert Euch, wo ihr könnt´[…]“

Es ist eigentlich an der Zeit, dass sich der Staatsgerichtshof Bückeburg als niedersächsisches Verfassungsgericht diesen unsäglichen „innigen Verflechtungen“ und Rechtsverstößen annimmt. Die Lokalzeitungen im Bereich Norden und Umgebung sollten zudem ihre Zurückhaltung in der Berichterstattung über diese Zustände aufgeben.

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