Am 02. Februar 2016 endete die Bürgerbefragung zur Windenergie in der Samtgemeinde Esens im Landkreis Wittmund/NDS. Jeder stimmberechtigte Einwohner hatte im Januar 2016 die Abstimmungsunterlagen ins Haus geschickt bekommen. Das Ergebnis der Auszählung war eindeutig.
„Sind Sie für die Errichtung neuer beziehungsweise Verdichtung bestehender Windparks im Gebiet der Samtgemeinde Esens?“ lautete die Fragestellung der ersten Bürgerbefragung in der Geschichte der Samtgemeinde Esens (.pdf Buergerbefragung_WEA_Esens). Man konnte entweder „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen. Von 11.938 Stimmberechtigten nutzten 7015 die Möglichkeit, ihre Stimme zur Befragung abzugeben; 6986 Stimmen waren gültig. Von diesen Stimmen haben 1415 Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Esens (20,25 Prozent) mit ,Ja‘ und 5571 (79,75 Prozent) mit ,Nein‘ gestimmt“, eindeutiger geht es nicht.
Auf diesem allerdings nicht rechtsverbindlichen Abstimmungsergebnis kann der Rat der Samtgemeinde Esens ein Abstimmungsergebnis herbeiführen, dass weitere Flächen für Windkraftanlagen im Samtgemeindegebiet nicht mehr zulässt. Nach der Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses will der Rat der Mitgliedsgemeinde Stedesdorf das Bürgervotum akzeptieren und auf die geplanten fünf weiteren Anlagen verzichten.
Diese Bürgerbefragung sollte beispielhaft in allen windkraftgebeutelten Kommunen durchgeführt und dann auch in politisches Handeln umgesetzt werden, dann wäre der profitable boomende Ausbau, der nur wenigen Betreibern und Projektierern nützt, aber vielen Anwohnern schadet, endlich zu Ende. Das Abstimmungsergebnis ist übrigens eine Ohrfeige für Pläne des niedersächsischen Umweltministers Wenzel, die Windleistung im Lande zu verdreifachen und die Anlagen bis 400m an die Wohnbebauung heranzulassen! Damit würden viele Dörfer unbewohnbar werden. Die CDU-FDP-Gruppe im Samtgemeinderat Esens hatte vergeblich versucht, die Bürgerbefragung zu torpedieren. Der Sohn eines Ratsmitgliedes, das selbst an Anlagen in Stedesdorf beteiligt ist, hatte sogar beim Verwaltungsgericht in Oldenburg versucht, die Bürgerbefragung gerichtlich zu verhindern, ebenfalls vergeblich. Sein Antrag wurde zurückgewiesen.