„Schwatt maken“: staatliche Naturzerstörung in Schutzgebieten

Begrüppungh im und am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, 01. Dez 2015, Foto (C) Eilert Voss

Begrüppung im und am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, 01. Dez 2015, Foto (C) Eilert Voss

„Schwatt maken“ nennt der Ostfriese seine Tätigkeit im Garten. Die Vegetation verschwindet, wenn er umgräbt, unter der schwarzen Erde. Schwarz gemacht gemacht wurden auch diese Salzwiesenbereiche bei Pogum im Landkreis Leer. Die Salzwiesen erstrecken sich dort im Dollart, einer Meeresbucht, die teilweise auch zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und Weltnaturerbe gehört. Der Dollart gehört in Teilbereichen auch mit zu einem Flora-Fauna-Habitat- und EU-Vogelschutzgebiet. Dort gelten also Regeln. Das alles hält aber die Verantwortlichen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) – ja, Sie haben richtig gelesen: Naturschutz! – nicht davon ab, regelmäßig große Salzwiesenbereiche im und am Nationalpark mit einer kettengetriebenen Grüppen- oder Grabenfräse zu „unterhalten“.

Das betagte Maschinenmonster wird überall im Nationalpark und den angrenzenden Gebieten eingesetzt, um Gräben („Grüppen“) im Deichvorland freizufräsen. Dabei begräbt der maschinelle Aushub die Vegetation unter einer Schlammschicht, die Flächen werden von den Ketten zerwalzt. Die Grüppen werden senkrecht zum Deich in Abständen von zehn Metern gezogen, damit das Deichvorland entwässert und der Deichfuß trocken bleibt, so die Küstenschützer.

Alles schwarz: Grüppenfräse bei Pogum, Dollart, LK Leer, Foto (C): Eilert Voss

Alles schwarz: Grüppenfräse bei Pogum, Dollart, LK Leer, Foto (C): Eilert Voss

In den direkt angrenzenden Niederlanden überlässt man das Deichvorland sich selbst weitgehend selbst, dadurch sind dort artenreiche Salzwiesen entstanden. Seit Jahren beklagt der Wattenrat diese großflächige Vegetationszerstörung in den Schutzgebieten, vergeblich. Die faktenresistenten Betonköpfe des Küstenschutzes arbeiten so, wie sie schon immer gearbeitet haben, auch schon vor der Einrichtung des Nationalparks, immer nur technokratisch orientiert. Dabei könnte man die Salzwiesen ganz anders moderat und natürlicher entwässern, z.B. durch die Anlage von mäandrierenden Prielsystemen. Oder ganz einfach: nicht alle zehn Meter ein Grüppe ziehen, sondern alle dreißig Meter; auch das würde die Salzwiese entwässern und genug ungestörte Vegetationsflächen übrig lassen. Diese Salzwiesen werden im Dollart ohnehin z.Z. stark mit Nutzvieh beweidet und sind damit auch gerne angenommene Gänseäsungsflächen. Auf überschlickten Böden finden die Gänse keine Nahrung mehr und weichen auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen aus. Das wiederum ruft die Bauern auf den Plan, die die Zugvögel am liebsten abschießen möchten und dies hier und da auch tun, illegal.

Zweimal Salzwiesen im “Weltnaturerbe” Wattenmeer am südlichen Dollart: Die senkrechte gelbe Linie ist die Staatsgrenze bei Neustaatensiel, links Niederlande, rechts Deutschland. In den Niederlanden bleiben die Salzwiesen sich weitgehend selbst überlassen und entwickeln sich naturnah, mit großen künstlichen Grabenabständen. In Deutschland ist diese Salzwiese völlig überweidet und wird mit einem engen Grabensystem entwässert, dadurch trocknet sie aus.

Zweimal Salzwiesen im “Weltnaturerbe” Wattenmeer am südlichen Dollart: Die senkrechte gelbe Linie ist die Staatsgrenze bei Neustaatensiel, links die Niederlande, rechts Deutschland. In den Niederlanden bleiben die Salzwiesen sich weitgehend selbst überlassen und entwickeln sich naturnah, mit großen künstlichen Grabenabständen oder gewundenen Prielen. In Deutschland ist diese Salzwiese völlig überweidet und wird mit einem engen Grabensystem (Grüppen) entwässert, dadurch trocknet sie aus. Foto (C): google earth

Von einem fachlichen Salzwiesenmanagement ist man im Nationalpark noch weit entfernt, obwohl das Bundesnaturschutzgesetz dafür die Handhabe bietet, Naturschutz in Niedersachsen eben; alles tutti ist alles nur auf dem Papier.
Salzwiesen und Röhrichtbestände stehen eigentlich auch ohne einen Nationalpark nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz, „Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten“, so steht es im Paragrafen 30:

§ 30, Bundesnaturschutzgesetz
Gesetzlich geschützte Biotope

(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz).
(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten:
[…] Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, […]
Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, […]

Ausnahmen davon sind möglich, und die werden stets als Begründung für diese großflächige staatliche Naturzerstörung gesucht und herangezogen.

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