BUND macht Druck gegen ARD-Berichterstattung „Naturschutz und Energiewende – Der BUND vor der Zerreißprobe?“

Screensnshot_Bildzitat: www.bund.net/windenergie, 17. Aug. 2015

Screenshot_Bildzitat: www.bund.net/windenergie, 17. Aug. 2015

Die Online-Zeitung „Umweltruf/europaticker“ berichtet heute ausführlich über den BUND. Anlass ist das Schreiben einer Berliner Anwaltskanzlei wegen der ARD-Berichterstattung im Magazin „Plusminus: Naturschutz und Energiewende: Der BUND vor der Zerreißprobe?“ vom 05. August 2015.

Die Kanzlei „warnte“ im Auftrag des BUND, erinnerte „an die journalistischen Sorgfaltspflichten und insbesondere an das journalistische Vollständigkeitsgebot“ und wies „schon jetzt darauf“ hin, „dass wir mandatiert sind, ggf. bestehende presserechtliche Ansprüche zur Geltung zu bringen.“ Das soll offensichtlich Druck beim Sender erzeugen. Hier im Wattenrat-Büro können einige Vorwürfe aus dem Anwaltsschreiben aus langjähriger Kenntnis der Verbändeszene bereits entkräftet werden.

Den vollständigen Bericht vom „europaticker“ können Sie hier als .pdf-Datei nachlesen: BUND_Plusminus_europaticker_17. Aug. 2015

Korrektur zum europaticker-Beitrag zur Anzahl der geplanten Windenergieanlagen im Nearshore-Gebiet Nordergründe:

Richtig ist: Ursprünglich waren tatsächlich in einem Raumordnungsverfahren der Bezirksregierung Lüneburg (vgl. landesplanerische
Feststellung der Bezirksregierung Lüneburg vom 12.12.2003, Az.: 201.1-20 223/9-28, die Bezirksregierung wurde inzwischen aufgelöst) 76 kleinere Windkraftanlagen im Bereich „Nordergründe“ vorgesehen. Im Laufe des Verfahrens wurde ab 2003 die Anlagenzahl wegen der nun geplanten größeren marktverfügbaren Windkraftwerke zunächst auf „bis zu 25“ und schließlich ca. 2007 endgültig auf offiziell 18 Anlagen reduziert.

EnergieKontor AG

Raumordnungsverfahren für Offshore-Windpark Nordergründe mit positivem Bescheid abgeschlossen

17.12.2003 – 12:00 Umwelt/Natur Bremen (ots) – Die Bezirksregierung Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren für den geplanten Offshore-Windpark Nordergründe der Energiekontor AG mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Damit wird die Vereinbarkeit von bis zu 25 Windenergieanlagen mit einer maximalen Nennleistung von je 5 Megawatt, die bis zu rd. 170 m hoch sein können, mit den Erfordernissen der Raumordnung festgestellt. Die Planung zur Realisierung dieses Projektes kann nun zügig weiter gehen. Der Offshore-Windpark, mit dessen Bau bis 2006 begonnen werden soll, wird in der Wesermündung rund 20 km nördlich von Wilhelmshaven und gut 20 km nordwestlich vor der Wurster Küste liegen. Die Bezirksregierung Lüneburg konnte die positive Entscheidung treffen, weil der Windpark gegenüber der ursprünglichen Planung verkleinert wurde und weil er der Sammlung von Erfahrungen für die weiteren in der Nordsee in tieferem Wasser geplanten Offshore-Windparks dient. Vorteile des Vorhabens auf den Nordergründen sind das hier noch relativ flache Wasser und die Nähe zu den Häfen sowie zum Land. Durch die jetzt gefundene Größe werden die möglichen Beeinträchtigungen des Naturschutzes, der Fischerei und des Landschaftsbildes auf ein akzeptables Maß reduziert. […] Die Energiekontor AG kann jetzt die Unterlagen für die noch erforderliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erarbeiten. Für diese Genehmigung ist ebenfalls die Bezirksregierung Lüneburg zuständig. Neben der Klärung technischer Details ist dabei eine formelle Verträglichkeitsprüfung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz durchzuführen, in der die Vereinbarkeit des Windparks mit dem Natura 2000-Netz der EU noch genauer geprüft wird. Dabei geht es um die Vereinbarkeit mit den im Wattenmeer liegenden Naturschutz- und Vogelschutzgebieten. Grundsätzlich wird diese Vereinbarkeit im Rahmen der jetzt ergangenen Landesplanerischen Feststellung positiv eingeschätzt, weil die Errichtung des Windparks als Projekt zur Sammlung von Erfahrungen im öffentlichen Interesse liegt Mit der weiteren Planung und letztlich mit dem Bau des Offshore-Windparks Nordergründe der Energiekontor AG verbindet das Land Niedersachsen die Erwartungen auf die Weiterentwicklung und den Ausbau der Windenergie auf dem Meer und besonders auch auf die damit verbundene wirtschaftliche Entwicklung des niedersächsischen Küstenraums. […]

Das Landesraumordungsprogramm wurde für den Windkraftstandort „Nordergründe“ und die Netzanbindung innerhalb der 12-Seemeilenzone 2006 ergänzt:

Zitat S. 28: 2.6.1: Vorhandensein zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses. Die Stärkung erneuerbarer Energien aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes ist erklärtes Ziel der Energiepolitik der EU, der Bundesregierung und ebenso der niedersächsischen Landesregierung. So hat der Gesetzgeber für Strom aus erneuerbarer Energie Regelungen zur Abnahme und Übertragungspflicht sowie zu Einspeisvergütungen geschaffen, um diese Form der Stromerzeugung so zu fördern, dass ihr Anteil an der Stromversorgung deutlich steigt. Die niedersächsische Energiepolitik setzt auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit. Für eine klimaneutrale Gewinnung elektrischer Energie spielt der verträgliche Ausbau der Windenergienutzung – v. a. offshore – eine zentrale Rolle. Hierbei hat Niedersachsen durch die Windhöffigkeit natürliche Standortvorteile zur verstärkten Nutzung der Windenergie.

Mit dem Passus „öffentliches Interesse“ wurde von der damaligen CDU/FDP-Landesregierung unter Ministerpräsident Christian Wulff erreicht, das hinderliche Naturschutzvorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz umgangen werden konnten. Mit „Klimaschutz“ haben Windenergieanlagen zudem nichts zu tun, da sie wetterabhängig arbeiten und keinen Einfluss auf das Klima haben können, abgesehen vom Mikroklima innerhalb des Windparks. Die Argumentation wurde also offensichtlich so gewählt, um das als „Pilotprojekt“ (Fördermittel?) bezeichnete Vorhaben gegen alle naturschutzfachlichen Hemmnisse durchzudrücken.

Nicht ungefährlich für Vögel: Hier Anlagend es Windparks "Wybelsumer Polder "bei Emden,  am EU-Vogelschutzgebiet Dollart, NAtionalpark Niedersächcisches Wattenmeer und "Weltnaturerbe", Foto (C): Eilert Boß

Nicht ungefährlich für Vögel: Hier Anlagen des Windparks „Wybelsumer Polder “ bei Emden, am EU-Vogelschutzgebiet Dollart, Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“, Foto (C): Eilert Voß

Auf dem Papier wurde die „Vereinbarkeit mit den im Wattenmeer liegenden Naturschutz- und Vogelschutzgebieten“ in einer Umweltverträglichkeitsstudie des Büros IBL-Umweltplanung in Oldenburg im Auftrag des damaligen Projektierers „Energiekontor“ festgestellt. Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (EU-Vogelschutzgebiet!) liegt nur ca. 570 Meter entfernt vom geplanten Windkraftstandort entfernt; der Windpark liegt im Hauptvogelzuggebiet, und es wird zu enormen Kollisionsopfern bei unsichtigem Wetter kommen. Wirtschaftliche Interessen sind bei der Abwägung in oder an Natura-2000-Gebieten zudem nicht zulässig, eigentlich hätte die EU-Kommission einschreiten müssen.

An der Reduzierung der Anlagen von 76 über „bis zu 25“ auf schließlich 18 hat aber nicht der BUND mitgewirkt, wie das vom BUND in Auftrag gegebene Anwaltsschreiben nahelegt, es waren behördeninterne Überlegungen zusammen mit dem damaligen Projektierer. Noch 2007,  der Windpark war immer noch nicht gebaut – also vier Jahre nach dem Raumordnungsverfahren -, hatte der BUND den Standort „Nordergründe“ als gänzlich „ungeeignet“ und „überflüssig“ bezeichnet. Warum sollte der BUND dann die Reduzierung von 76 auf 18 Anlagen als Erfolg für sich verbuchen, wenn der Windpark von ihm vier Jahre nach der Reduzierung immer noch als „ungeeignet“ und überflüssig“ abgelehnt und nun auch gegen die reduzierte Anlagenzahl vor dem Verwaltungericht Oldenburg zunächst sogar geklagt wurde?

Aus: Bund_Magazin 1/2007:

BUND-Position – Windparkstandorte Nordergründe und Riffgat sind ungeeignet

Niedersachsen plant zwei sehr küstennah gelegene Windparks: „Nordergründe“ vor der Wesermündung und „Riffgat“ im westlichen Wattenmeer. In den laufenden immissionsschutzrechtlichen Vorbescheidverfahren äußert sich der BUND Niedersachsen kritisch zu den Vorhaben. Dr. Marita Wudtke, Naturschutzreferentin des BUND Niedersachsen, erläutert die Hintergründe. […] Die geplanten Anlagen, davon 25 bei Nordergründe vor der Wesermündung und direkt an den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ grenzend, sowie 44 Anlagen bei Riffgat in Sichtweite von Juist, Borkum und Schiermonnikoog, stellen eine erhebliche Gefährdung für Zug- und Gastvögel, Meeresumwelt und Tourismus dar. Durch die Leitlinienfunktion der Küste findet der Vogelzug besonders über diesen Gebieten statt. Windräder wirken hier als Barriere und führen auch zu Vogelschlag. Die Windparks liegen in faktischen Vogelschutzgebieten, die als Nahrungs-, Rast- und zum Teil als Überwinterungsgebiete für Seetaucher internationale Bedeutung haben. Am Standort Nordergründe ist daher mit einem weit in den Nationalpark hineinreichenden Lebensraumverlust von 35 Quadratkilometern zu rechnen. […] Auch für Schweinswale sind erhebliche Beeinträchtigungen zu befürchten. Die Nähe der geplanten Windparks zu viel befahrenen Schifffahrtsstrassen birgt erhebliches Unfallrisiko und die Gefahr einer Ölpest im Küstenbereich. Alle 25 Jahre kommt es statistisch gesehen nach einem für die Inselgemeinden erstellten Gutachten zu einer Schiffskollision mit dem Windpark. Beide Windparks sind überflüssig. […]

Die Zahl der Anlagen ergab sich aus der verfügbaren Fläche in der Außenweser am Schifffahrtsweg und der Größe der Anlagen. Vom BUND beklagt wurde dann schließlich der immissionsrechtliche Vorbescheid des Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg für diese 18 Anlagen. Die Klage des BUND gegen diese Planungen direkt an einem Nationalpark und EU-Vogelschutzgebiet wäre also durchaus erfolgversprechend gewesen. Der anschließende Klageverzicht mit dem darauf folgenden vereinbarten „Ablasshandel“ von 2011 gegen mehr als 800.000 Euro für die BUND-nahe „Stiftung Naturlandschaft“ des BUND (zusammen mit dem WWF!) in der niedersächsischen Staatskanzlei hatte auch die nun offiziellen 18 Anlagen zum Inhalt.

aus: Presseportal
EnergieKontor AG
Vergleich zum Windpark Nordergründe
03.03.2011 – 15:18
Umwelt/Natur

Bremen (ots) – In der Niedersächsischen Staatskanzlei ist heute eine Vereinbarung zum Offshore-Windpark Nordergründe unterzeichnet worden. Auf der Grundlage dieses Vergleichs wird u.a. ein umfangreiches
Monitoringprogramm zur Erfassung der Kollisionen von Zugvögeln mit den Windkraftanlagen eingerichtet. Damit wird auch die Basis zur Beurteilung der ökologischen Auswirkungen von Offshore-Windparks bei
zukünftigen Planungen verbessert. Die „Stiftung Naturlandschaft“ wird außerdem 20% des Ersatzgeldes erhalten, um insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Populationen von See- und Küstenvögeln sowie die Entwicklung von Rastmöglichkeiten von Zugvögeln im Küstenstreifen zu fördern.

Im Gegenzug nimmt der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Niedersachsen e.V.) seine Klage gegen den im November 2007 erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zurück. Der BUND hatte mit Unterstützung des WWF gegen den Windpark wegen der Gefährdung wildlebender Vogelarten Rechtsmittel eingelegt.

Die Firma Energiekontor kann nun die geplanten 18 Windkraftanlagen am Standort Nordergründe nordöstlich der Insel Wangerooge errichten. Das Gebiet wurde im Landesraumordnungsprogramm als Eignungsgebiet zur
„Erprobung der Windenergienutzung auf See“ ausgewiesen. Es liegt außerhalb des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, der ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete und außerhalb des
Weltnaturerbegebietes Wattenmeer.

Neben Energiekontor, BUND und WWF hat auch das Land Niedersachsen (vertreten durch die Niedersächsische Staatskanzlei, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg) die Vergleichsvereinbarung unterschrieben.

Die Presse berichtete bereits ab 2008 immer über 18 geplante Anlagen, und  das erwähnte „Monitorprogramm“ zur Erfassung der Kollisionen von Zugvögeln mit den Windkraftanlagen gab es längst durch verschiedenen Institutionen, so z.B. den Finobird-Abschlussbericht mit erschreckenden Ergebnissen. Die Aussage im Anwaltsschreiben, der BUND habe es erreicht, dass die Anzahl der Anlagen von 76 auf 18 reduziert wurde, kann daher nicht schlüssig nachvollzogen werden und ist offensichtlich unzutreffend. Aber auch mit 18 Anlagen ist nichts „erreicht“: 2016 sollen nun sogar über 200 Meter hohe Anlagen in „Nordergründe“ unmittelbar am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer errichtet werden, die  auch dann als gigantische Hindernisse ein enormes Kollisionsrisiko für Zugvögel bedeuten, wenn sie für 10 Tage im Jahr abgeschaltet werden. Doch auch die tageweise Abschaltung während des monatelangen Vogelzuges bucht der BUND als vermeintlichen Erfolg, wie nun auch die 18 Anlagen am völlig ungeigneten Standort, für einen „anerkannten“ Naturschutzverband beschämend! Von dem mit dem BUND und WWF  vereinbarten „Monitorprogramm“ hat man nie wieder etwas in der Öffentlichkeit gehört.

faz.net, 10. Dez. 2008: „[…] Nordergründe ist rund 13 Kilometer nordöstlich von Wangerooge mit 18 Anlagen geplant. Der Betreiber ist die Energiekontor AG in Bremen. Zum Jahreswechsel 2009/2010 könnten die Rotoren nach Unternehmensangaben Strom aus Wind erzeugen und ins Netz einspeisen. […]

Naturschützer: Vogelzug wurde nicht genug berücksichtigt

Ein Verhandlungstermin für ein weiteres Klageverfahren des Naturschutzverbandes BUND gegen Nordergründe steht noch aus. Naturschützer halten beide Windparks für bedenklich. Besonders Nordergründe in direkter Nähe zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist für den „Wattenrat“ hochproblematisch. Der Zusammenschluss verbandsunabhängiger Naturschützer in Ostfriesland wirft den Behörden vor, den Vogelzug nicht genug berücksichtigt zu haben. Zudem seien Zahlen über geschützte Vogelarten in dem Gebiet heruntergerechnet worden. […]“

Die „Stiftung Naturlandschaft“ (eine BUND-nahe Stiftung, im Präsidium sitzen Funktionäre des BUND, so z.B. auch der niedersächsische Landesgeschäftsführer Bodenstein-Dresler) erhält als „Belohnung“ für den BUND-Klageverzicht 20 Prozent des Ersatzgeldes, die der Investor für Naturschutzmaßnahmen zahlen muss; der Anteil für den BUND beläuft sich so auf satte ca. 820.000 Euro. Der Empfänger des vollständigen Ersatzgeldes ist eigentlich die Fachbehörde „Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz“ (NLWKN). Der Schatzmeister der Stiftung, auch zuständig für „Geburtstagsgrüße“, ist Günter Bauermeister, langjähriger Funktionär im BUND. Bauermeister ist laut BUND-Darstellung „Mitbegründer einer Betreibergesellschaft für Erneuerbare Energien“…

Screenshot, Bildzitat, BUND-LV Niedersachsen, http://www.bund-niedersachsen.de/ueber_uns/vorstand/guenther_bauermeister/, 15. August 2015

Screenshot, Bildzitat, BUND-LV Niedersachsen, http://www.bund-niedersachsen.de/ueber_uns/vorstand/guenther_bauermeister/, 15. August 2015

Die Liste der hier seit langem bekannten und zusammengestellten Verflechtungen des BUND mit der Windenergie (siehe heutiger „europaticker“) lässt sich noch um einen Namen ergänzen: Günther Ratzbor, Inhaber des Planungsbüros Schmal und Ratzbor in Lehrte, der planungsrelevante Gutachten für Windparks erstellt (z.B. Wybelsumer Polder am Dollart, Nationalpark Wattenmeer und „Weltnaturerbe“). Ratzbor ist BUND-Mitglied und hält auch Seminare beim Bundesverband Windenergie ab.

Der BUND hat sich daher keinen Gefallen getan, mit einem Abmahnanwalt in die Öffentlichkeit zu gehen und vermeintlichen Druck gegen die Berichterstattung im ARD aufzubauen, der Schuss kann durchaus nach hinten losgehen…

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