„Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen.“ (Hans Herbert von Arnim)
Derzeit ist es nach dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz nicht zulässig, dass sich Kommunen z.B. wirtschaftlich an Projekten zur Stromerzeugung aus den Pfründen des sog. „Erneuerbaren Energien Gesetz“ (EEG) beteiligen. Nur wenn der „öffentliche Zweck“ das Unternehmen rechtfertigt, ist eine Beteiligung möglich. Um das Verbot zu umgehen argumentiert der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) wahrheitswidrig , dass Windkraftanlagen einen „öffentlichen Zweck“ nach dem Kommunalverfassungsgesetz erfüllen und daher dem „Umweltschutz“ und „Klimaschutz“ dienen.
Papier ist geduldig, nur auf die passenden Begriffe kommt es an. Windkraftanlagen dienen aber zweifellos durch die Landschaftszerstörung, den Verlust von Lebensräumen für ohnehin bedrohte Tierarten, Vertreibung und Tötung von Vögeln und Fledermäusen und die Anliegerbeeinträchtigungen durch krankmachenden Lärm keineswegs dem „Umweltschutz“. Auch auf das „Klima“ haben die Anlagen nachweislich keinen Einfluss, da sie nur abhängig vom Wetter (das in Folge das statistisch erfasste Klima ausmacht) funktionieren. Ohne grundlastfähige und regelnde Wärmekraftwerke, die die schwankende windabhängige Einspeisungen der Windkraftwerke ausgleicht („Zappelstrom“), können Windenergieanlagen ohnehin nicht ins Netz einspeisen. Der NSGB erliegt damit der eigenen und der jahrelangen inhaltsleeren Propaganda von Lobbygruppen zur angeblichen „Alternativenergie“, die eigentlich nur eine Additivenergie – obendrauf statt anstatt – ist, „nachhaltig“ in die Medien lanciert. Windkraftanlagen dienen als lukratives Geschäftsmodell nur dem angenehmen Klima auf den Konten der Profiteure durch die garantierte strompreistreibende überhöhte Einspeisevergütung für 20 Jahre, zu Lasten aller Stromkunden. Es ist eine satte haushaltsneutrale Subvention, für die alle Stromkunden in jedem Jahr inzwischen mehr als 20 Milliarden Euro in Deutschland zwangsweise durch das EEG bezahlen, zusätzlich zu den tatsächlich entstandenen Stromkosten.
Dies ist wieder ein deutliches Beispiel dafür, wie die „kommunale Selbstverwaltung“ unter völligem Realitätsverlust nur an die Selbstbedienung denkt, um die klammen Kassen zu füllen und nun mit völlig abstrusen Behauptungen Einfluss auf die Gesetzgebung nimmt: Innenminister Pistorius (SPD) will die neue windige Einnahmequelle im Sinne der Kommunen hinbiegen, für eine entsprechende Gesetzesänderung seien bereits Schritte eingeleitet worden; die Nummer nennt sich schamlos „modernisieren“. Dabei gibt es längst Kommunen, die an Windkraftprojekten beteiligt sind, so z.B. der Landkreis Aurich als Genehmigungsbehörde über seine Tochtergesellschaft „Team Telematikzentrum“, Handelsregister Aurich HRB 100071: „[…] sowie Tätigkeiten im Bereich der Produktion von und der Versorgung mit Energie.“ Lügen lohnt sich im Lande, für eine tatsächliche verlässliche Stromversorgung bleiben die Beine aber zu kurz.
Es gibt wohl für die realitätsblinde Politik noch nicht genug Windenergieanlagen in Niedersachsen. Mit jeder neuen Anlage wächst jedoch der Protest und Widerstand der betroffenen Anlieger. Aber so funktioniert Politik, man muss nur regelmäßig die Ratssitzungen besuchen: häufig am Bürgerwillen, den Fakten und am lästigen Naturschutz vorbei. Gnadenlos werden die unangenehm lärmenden schlafraubenden Mühlenmonster bis dicht an die Wohnbebauung geplant und genehmigt, von wenigen Profiteuren für viele Betroffene, eigentlich ist das Körperverletzung! Und es geht auch um die eigenen Konten von Ratsmitgliedern, die nicht selten selbst an Windkraftanlagen finanziell beteiligt sind. In kleinen Ratszirkeln wird über die notwendigen Flächennutzungspläne zur Windenergienutzung im Ort passend abgestimmt, nach vorhergehenden nichtöffentlichen Beratungen mit den Projektierern, die sich längst in die Flächen eingekauft haben. Willkommen in Korruptistan, das EEG und die Kommunalverfassung machen es möglich!
Mit freundlicher Genehmigung des „Rundblicks“:
„Rundblick„, Hannover, 17. Juni 2015
NSGB streitet mit Pistorius um Beteiligung an Windenergieanlagen
(rb) Hannover. Die Unzufriedenheit des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) mit der Antwort von Innenminister Boris Pistorius auf eine CDU-Anfrage zur Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen vom Jahresanfang hat jetzt erneut zu einem Schriftwechsel des kommunalen Spitzenverbandes mit dem Innenminister geführt. Es geht um unterschiedliche Rechtsauffassungen über die kommunale Beteiligung an Investitionsprojekten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Pistorius ist der Meinung, dass solche Vorhaben nicht den Tatbestand eines öffentlichen Zwecks erfüllen, während der NSGB findet, Anlagen zur Stromerzeugung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) seien als Einrichtungen des Umweltschutzes im Sinne des §136 Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) einzustufen; sie dienten dem Umwelt-und Klimaschutz. Der Verband bedauert jetzt, dass sich Pistorius in einem aktuellen Schreiben einer kommunalfreundlichen Interpretation verschlossen habe. Der Minister betont darin, er sei nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass das geltende Kommunalverfassungsrecht die vom NSGB geschilderten Beteiligungsvorhaben von Kommunen nicht zulasse. „In Ermangelung eines die wirtschaftliche kommunale Betätigung rechtfertigenden öffentlichen Zwecks“ müssten die Kommunalaufsichtsbehörden derartigen Vorhaben aus rechtlichen Gründen widersprechen. Pistorius kündigt aber an, er beabsichtige „in absehbarer Zeit“ das Kommunalverfassungsgesetz weiter zu modernisieren. Die Landesregierung werde dazu auch eine rechtliche Anpassung vorschlagen, mit der es den Kommunen ermöglicht werde, sich an Projekten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu beteiligen, wenn diese ortsnah stattfänden. Die für die rechtliche Änderung notwendigen Schritte seien von ihm bereits eingeleitet
worden, schreibt der Minister. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr die parlamentarische Beratung durchlaufen. Der frühere Leiter der Kommunalabteilung im Innenministerium, der Verfassungsrechtler Robert Thiele, begründet in einem demnächst erscheinenden Aufsatz in der
Zeitschrift „Rathaus und Recht“ allerdings die Auffassung, dass auch unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte der vom NSGB beklagten Vorschrift Windenergieanlagen als „Einrichtungen des Umweltschutzes“ im Sinne des NKomVG eingestuft werden könnten. Sie bedürften daher nicht des besonderen Nachweises bzw. der besonderen Feststellung eines „öffentliche Zwecks“.