Windenergie und Abstandsempfehlungen für Vögel: Neues vom „Helgoländer Papier“

Alpenstrandläufer im Weltnaturerbe und Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Dollart Foto (C): Eilert Voß

Alpenstrandläufer im Weltnaturerbe und Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Dollart Foto (C): Eilert Voß

Am 17. März 2015 veröffentlichten wir den Beitrag „Windenergie und Vogelschutz: ´Helgoländer Papier´ weiter unter Verschluss (mit Update: nun doch veröffentlicht!)“, der das sog. „Helgoländer Papier“ der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ zum Inhalt hatte. Die „Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen“ (EGE) hat das Thema erneut aufgegriffen, mit überraschenden Anmerkungen. Ganz nebenbei, mit der Insel Helgoland hat das Papier nur wenig zu tun, dass wusste noch nicht einmal der Windkraftafficionado und grüner NRW-Umweltminister Johannes Remmel, der sich damit im WDR-Fernsehen am 05. Oktober 2014 blamierte und sich uninformiert gab.

Einflüsterer für den für die Windenergiewirtschaft vorteilhaften „Windenergieerlass“ in Nordrhein-Westfalen war übrigens der damalige NRW-Umweltstaatssekretär Udo Paschedag (Grüne). Paschedag versuchte anschließend in Niedersachsen als Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium weiter Karriere zu machen, scheiterte aber an einer Dienstwagenaffäre. Er bestellte einen Audi A8, obwohl in Niedersachsen für seine Position nur Fahrzeuge der oberen Mittelklasse zulässig sind . Nach Presseberichten hatte Udo Paschedag in einem Vermerk notiert, sowohl Minister Christian Meyer als auch Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hätten der A8-Bestellung zugestimmt. Weil bestritt das aber. Zwar habe Paschedag ihn mehrmals auf sein Rückenleiden und die seiner Vorstellung nach notwendige Anschaffung eines besonders bequemen Gefährts angesprochen. Er, Weil, habe dem aber nie zugestimmt. Minister Meyer, so in Presseberichten, bedauerte inzwischen, den Regierungschef zu spät informiert zu haben, „das war eindeutig mein Fehler“.
Am NRW-Windenergieerlass orientierte sich zunächst auch der gleichnamige Erlassentwurf in Niedersachsen. Wegen der Rechtsfehler im NRW-Erlass, losgelöst vom Artenschutzrecht, wurde der niedersächsische Erlass jedoch an das Artensschutzrecht angepasst.

Nach seiner Entlassung aus dem Staatsdienst schwimmt Udo Paschedag nun wieder oben, in der Berliner Anwaltskanzlei GGSC mit den Arbeitsschwerpunkten Energierecht und Klimaschutz, Recht der Erneuerbaren Energien und ihre Systemintegration, Energiewirtschaftsrecht, Planungs- und Immissionsschutzrecht, Beratung und Mediation für Unternehmen, Verbände und Politik….Da kann man doch unschwer erahnen, woher der Wind weht.

Wir bedanken uns bei der EGE für die Abdruckgenehmigung:

Vogelschutzwarten-Papier veröffentlicht – Juni 2015
Die von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten erarbeiteten „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ sind nun endlich veröffentlicht. Klicken Sie bitte hier (lagvsw2015_abstand  pdf-Datei, ca. 292 KB ), wenn Sie diese lesen möchten.
Die von der Windenergiewirtschaft dominierten Länderumweltministerien hatten die Veröffentlichung der als „Helgoländer-Papier“ bezeichneten Empfehlungen über Jahre behindert und immer wieder Aufweichungen verlangt und durchgesetzt. Letztendlich war die Veröffentlichung nicht länger zu verhindern. Dazu trug nicht zuletzt das investigative Vorgehen der EGE bei, die immer wieder auf die skandalösen Blockadebestrebungen hingewiesen hatte. Das vielfach zu Unrecht positiv besetzte Image der Windenergiebranche hatte auch deshalb in der breiten Öffentlichkeit und in der Wahrnehmung der Umweltverbände Schaden genommen.
Allerdings versuchen die Länderumweltministerien sich doch wieder Hintertürchen offen zu halten, heißt es doch im Beschluss der Amtschefkonferenz vom 21.05.2015, „einheitliche Empfehlungen“ zum Vogelschutz beim Ausbau der Windenergiewirtschaft seien „nicht möglich“. Damit wollen sich die Länder offenkundig bei sich einen Sonderweg für ein Weniger an Vogelschutz in der Windenergiepolitik eröffnen. Dabei ist es aber gerade das Ziel des Vogelschutzwarten-Papiers, ein bundesweit einheitliches Anforderungsprofil einzurichten.
Nun, die Abweichungsbestrebungen der Länder dürften nicht weit tragen. Die Rechtsprechung weiß, wie fern die Umweltministerien dem Vogelschutz und wie nah diese der Windenergiebranche personell, weltanschaulich und wirtschaftlich sind. So dürfte sich auch in Nordrhein-Westfalen der von den Vogelschutzwarten dringend empfohlene Abstand von Windenergieanlagen von 1.500 m zu Rotmilannestern als fachlich fundierte Empfehlung durchsetzen. Hinsichtlich der Mindestabstände ist dies die einzige substantielle Verschärfung des neuen Papiers. Im Gegenzuge haben die Vogelschutzwarten die Prüfungsanforderungen bei vielen anderen Vogelarten deutlich abgesenkt.
Einer der grünen Umweltminister hatte die nach dem Entstehungsort als „Helgoländer-Papier“ bezeichneten Empfehlungen schon deshalb bei sich nicht gelten lassen wollen, weil Helgoland außerhalb seines Bundeslandes liegt. Er dachte, es ginge um Windenergieanlagen vor Helgoland. Vogel- und Naturschutz gehören in vielen Bundesländern eben nicht zur Kernkompetenz grüner Umweltpolitik. Verkehrte Welt.

Dieser Beitrag wurde unter Unsortiertes abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.