Der Wattenrat Ostfriesland möchte durch eine Fachaufsichtsbeschwerde [pdf. Utgast_Repowering_Fachaufsichtsbeschwerde 08 Feb 2015 ] beim Niedersächsischen Umweltministerium und beim Sozialministerium in Hannover sowie bei der Europäischen Kommission die Rechtmäßigkeit des Repowering-Konzeptes im Windpark Utgast, Gemeinde Holtgast im Landkreis Wittmund klären lassen. Die Beschwerden wurden im Januar 2015 eingelegt, nur die EU-Kommission reagierte jetzt ausführlich. [.pdf: EU_Windenergieanlagen Utgast_Mai 2015]
Die Kommission führt in ihrem Antwortschreiben aus, dass sich sich „ehrgeizige Ziele sowohl im Bereich der erneuerbare Energie als auch im Naturschutz gesetzt habe“. Die Kommission gehe davon aus, dass die zuständigen deutschen Behörden vor Genehmigung des Baus einer Windkraftanlage alle notwendigen Prüfungen vornehmen und gegebenenfalls die notwendigen Auflagen erteilen. Genau das aber ist behördliches Wunschdenken, nachweislich sind diese Prüfungen am Beispiel des Windparks Utgast nicht der Fall gewesen, entsprechende Unterlagen liegen der Kommission vor. Auch hier: Naturschutz auf dem Behördenpapier und in der Wirklichkeit sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!
So sind seit 2006 die direkt an den Windpark angrenzenden Gebiete bis zum nahen Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer als EU-Vogelschutzgebiet (Ostfriesische Seemarsch von Norden bis Esens, Gebietsnummer V63) ausgewiesen und daher Teil der Natura-2000-Flächen in Niedersachsen. Hier gelten strenge Vorgaben zum Erhalt der Artenvielfalt. Windkraftanlagen wirken weit in die Flächen hinein, verscheuchen empfindliche Zugvogelarten von ihren Rast- und Nahrungsgebieten und töten Vögel und Fledermäuse. Durch mehrere Änderungen des Bebauungsplanes der Gemeinde Holtgast wurden im Windpark Utgast jedoch seit 2009 alte, kleinere Anlagen abgebaut und durch wesentlich höhere und leistungsstärkere Anlagen ersetzt, die dadurch viel weiter in die direkt angrenzenden Vogelschutzgebietsflächen hineinwirken.
Für die neuen Enercon-70-Anlagen (100 Meter Rotorspitzenhöhe) wurden unzulässigerweise keine ausreichenden Verträglichkeitsprüfungen mit den Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des angrenzenden Vogelschutzgebietes durchgeführt. Fachveröffentlichungen der Länderarbeitsgemeinschaften der Vogelschutzwarten (sog. „Helgoländer Papier„) und die Arbeitshilfe „Naturschutz und Windenergie“ des Niedersächsischen Landkreistages gehen von 1200 Metern Abstand zu Vogelschutzgebieten aus. Diese naturschutzfachlichen Abstandsempfehlungen werden von Gerichten berücksichtigt.
In einer Salamitaktik werden immer mehr neue Anlagen vom Rat der Gemeinde Holtgast für meistens ortsansässige Betreiber durchgewunken, mit Abständen von nur wenigen hundert Metern zum EU-Vogelschutzgebiet. Eine Bemerkung am Rande: 1997 entdecke der Enercon-Gründer Alois Wobben sein Herz für die Natur, und zwar ausgerechnet im Windpark Utgast mit den Anlagen des damaligen Konkurrenz-Herstellers Tacke. Dieser Windpark sei „ein Skandal“ und ein „furchtbarer Eingriff in die Natur“ (Anzeiger für Harlingerland/Wittmund, 18. Februar 1997: „Enercon-Chef: Windpark Utgast ist ein Skandal“). Und schon 1994, vor der Inbetriebnahme des Windparks, kam dieser ins Gerede: Er wurde mit einer „Vereinbarung“ [.pdf: Vereinbarung_Tacke_Gemeinde_Holtgast_WKA_1994] der Herstellerfirma Tacke und der Gemeinde Holtgast erst ermöglichst. Tacke verpflichtete sich damals, 500.000 DM an die Gemeinde zu zahlen, wenn diese den Windpark „behördlich“ möglich mache. So etwas nennt man landläufig Korruption; die Vereinbarung wurde nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit Hilfe des Landkreises Wittmund in eine „Schenkung“ umgewandelt…
Derzeit stehen 51 Anlagen im Windpark Utgast, die nach dem Repowern, wenn die Lärmwerte für die Anwohner überhaupt eingehalten werden können, auf 37 Anlagen „reduziert“ werden sollen. (Nachtrag: Inzwischen – Januar 2016 – wurde bekannt, dass es bis zu 41 Anlagen werden sollen). Bei einem echten Repowering, das die neuen höheren Nennleistungen der Anlagen berücksichtigt, müssten aber für eine neue Anlage fünf Altanlagen abgebaut werden, so würden sich die Anlagenzahl auf nur auf 12 bis 14 reduzieren.
Auch das Baugesetzbuch fordert eine besondere Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes in Natura-2000-Gebieten. Die Auswirkungen auf Tiere sowie das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, der Erhalt der biologische Vielfalt sowie die Einhaltung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura- 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind zu berücksichtigen. Auch das wurde bei der Genehmigung neuer Anlagen ignoriert und nicht fachaufsichtlich durch den Landkreis Wittmund moniert. Diese gesetzlichen Vorgaben werden weder von der Gemeinde Holtgast noch vom Landkreis Wittmund als Aufsichtsbehörde berücksichtigt.
Im Schreiben der EU-Kommission wird weiter ausgeführt: „Sie haben sich bereits an das zuständige Umweltministerium in Niedersachsen gewandt, welches Ihre Beschwerde begutachten wird. Ein Tätigwerden der Europäischen Kommission ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig. Sollten Sie der Meinung sein, dass nach Beendigung des Behördenverfahrens EU-Naturschutzrichtlinien nicht eingehalten worden sind, möchte ich Sie auf das Beschwerdeverfahren der Europäischen Kommission hinweisen.“ Vom Umweltministerium liegt bisher nur eine Eingangsbestätigung vom Februar 2015 vor.
Es drängen sich Parallelen zur Genehmigung und zum Bau der Umgehungsstraße Bensersiel im Landkreis Wittmund in einem Vogelschutzgebiet auf, dessen Bebauungspläne von zwei Gerichten später als „rechtsunwirksam“ bezeichnet wurden. Nun droht der kostenaufwändige Rückbau. Auch hier hatte der Wattenrat bereits 2002 rechtzeitig, aber vergeblich, auf die rechtswidrigen Planungen hingewiesen.
Nachtrag 13. Oktober 2015: Das angeschriebene Niedersächsische Umweltministerium hat bisher nicht auf die Fachaufsichtsbeschwerde vom Februar 2015 reagiert, auch eine Erinnerung vom September 2015 blieb bisher unbeantwortet.