Schwarzbau Umgehungsstraße Bensersiel im Vogelschutzgebiet: „Heilung“ durch „Neuabgrenzung“ fragwürdig

Umgehungsstraße Bensersiel im EU-Vogelschutzgebiet, Foto (C) Manfred Knake

Umgehungsstraße Bensersiel im EU-Vogelschutzgebiet, Foto (C) Manfred Knake

Der Schwarzbau der Umgehungsstraße („kommunale Entlastungsstraße“) in Bensersiel, Stadt Esens im Landkreis Wittmund/NDS, sorgt weiter für Schlagzeilen. Urteile des OVG Lüneburg (2013) und des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig (2014) erklärten die Bebauungspläne nach einer Klage des enteigneten und bis heute nicht entschädigten Landeigentümers für „rechtsunwirksam“. Im Februar 2015 urteilte das OVG Lüneburg erneut: Auch die Enteignung des Klägers war rechtswidrig.
Die Straße wurde also illegal, trotz rechtzeitiger warnender Hinweise im Beteiligungsverfahren – auch durch den Wattenrat – in einem EU-Vogelschutzgebiet gebaut, mit ca. 5,4 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln, Gesamtkosten fast 9 Millionen Euro. Der Stadt Esens droht ein teurer Rückbau der illegal gebauten Straße und die Rückzahlung der Fördermittel. Die Stadt will dieses finanzielle Desaster mit Hilfe des „grün“ geführten Niedersächsischen Umweltministeriums verhindern.
Eigentlich sind die Urteile der Gerichte eindeutig, eine „Heilung“ des Verfahrens ist demnach nicht möglich, aber sie wird versucht, mit einem äußerst trickreichen Verwaltungsverfahren der „Neuabgrenzung“ des Vogelschutzgebietes, damit die Straße „passend“ gemacht werden kann. Das Verfahren passierte am 03. Februar den Niedersächsischen Landtag und soll bis zum Herbst 2015 abgeschlossen sein. Zitat aus dem Schreiben des Umweltministeriums vom 04. März 2015 an den Wattenrat: „Mit Beschluss vom 03.02.2015 hat die Landesregierung die Gebietserweiterung des EU-VSG V63 im Bereich Bensersiel beschlossen und die Erweiterungsflächen als gemäß Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/ EG zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten – VRL – zu benennendes Gebiet ausgewählt.“ (Ulrich Sippel, MU Niedersachsen, Abteilung Naturschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Referat 27 – Biologische Vielfalt, Natura 2000, Schutzgebiete, Landschaftsplanung)

Erweiterungsflächen durch den Straßenbau ungeeignet

Dazu sollen ausgerechnet die durch den Straßenbau bereits entwerten Flächen zwischen dem Ortsrand von Bensersiel und der Umgehungsstraße westlich und südlich des Ortes neu in das Vogelschutzgebiet einbezogen werden. Die Verwaltung des Landkreises Wittmund wird das Vogelschutzgebiet nun um diese 26 Hektar erweitern, obwohl die Flächen ohnehin auch ohne diese Erweiterung zu einem „faktischen Vogelschutzgebiete“ gehören, das aber wegen des Straßenbaus und der damaligen Baulanderwartung zwischen der Straße und dem Ortsrand von Bensersiel – trickreich – von der damaligen CDU/FDP-Landesregierung nicht an die EU-Kommission gemeldet wurde. Der Landkreis muss diese nun hinzugekommenen Flächen nach nationalem Recht als Schutzgebiet ausweisen, und das wird in diesem Falle ein Landschaftsschutzgebiet sein. Die Untere Naturschutzbehörde wird jetzt mit dem öffentlichen Verfahren der Unterschutzstellung beginnen; das Beteiligungsverfahren bietet erneut die Möglichkeit, mit fachlich begründeten Einwendungen auf dieses fragwürdige Verfahren aufmerksam zu machen.

Westlich und südlich des Ortsrandes von Bensersiel, zwischen Bebauung und Umgehungsstraße, sollen die Kompensationsflächen in der „Neuabgrenzung“ des Vogelschutzgebietes entstehen. Luftbild (C): google earth

Die tatsächlich wertvollen Flächen östlich von Bensersiel werden nicht mit in die Neuabgrenzung einbezogen, damit die Stadt Esens dort Bauland ausweisen kann. Mit der Neuabgrenzung würde Esens also doppelt profitieren: Die illegal gebaute Straße bliebe erhalten, und zusätzlich können in einem nationalparknahen Rastgebiet für Große Brachvögel Häuser gebaut werden. Das EU-Recht (Natura-2000-Richtlinien, im Englischen deutlicher „Directives“, also verbindliche Anweisungen) schreibt aber die Meldung der „zahlen- und flächenmäßig geeignetsten“ Flächen vor, und nicht die aus wirtschaftlichen Gründen gewünschten Flächen für die Stadt Esens.
Das Planungsbüro Thalen Consult (Neuenburg) hatte bereits im „Grünordnungsplan“ zur Kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel (Bebauungsplan Nr. 67 und 83. FNP-Änderung der Stadt Esens, also vor mehr als 10 Jahren) darauf hingewiesen, dass die direkt angrenzenden Flächen der Umgehungsstraße für bestimmte Vogelarten durch die Störwirkung bis zu einer Tiefe von 360 Meter entwertet würden. Genau diese ungeeigneten Flächen sollen aber jetzt der Kompensation der Neuabgrenzung dienen. Das Neuabgrenzungsverfahren durch das Umweltministerium in dieser Form ist für eine „Heilung“ des rechtswidrigen Straßenbaus völlig ungeeignet; es sind erneut politische Tricksereien der nun  SPD/Bündnis 90- Die Grünen-Landesregierung mit bedrucktem Papier, die in evtl. weiteren Gerichtsverfahren und vor der EU-Kommission, die das bewerten wird, kaum Bestand haben können.

Aushub für die Trassentrasse während der Bauphase, Foto (C): Manfred Knake

Aushub für die Straßentrasse während der Bauphase, Foto (C): Manfred Knake

Biodiversitätsschäden

Die sog. „Biodiversitätsschäden“ nach der Umwelthaftungsrichtlinie und des deutschen Umweltschadensgesetzes wurden nach den Urteilen zur Rechtswidrigkeit des Straßenbaus bisher überhaupt nicht erfasst und bewertet. Dabei handelt es sich um Schädigungen geschützter Arten und natürlicher Lebensräume. Gemeint ist jede Veränderung, die erhebliche nachteilige Auswirkungen für die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Arten hat.  Maßstab für die Bewertung ist der günstige Erhaltungszustand in Verbindung mit den nachteiligen Veränderungen durch die Baumaßnahme. Es besteht eine Sanierungspflicht der eingetretenen Schäden durch den Verursacher. Im Bereich der Umgehungsstraße wurden allein ca. 1400 Meter Gräben mit Schilfbewuchs, Lebensstätten für streng geschützte Rohrsängerarten, zugeschüttet. In einem Schreiben an den Wattenrat vom 02. September 2014 verneinte der Landkreis Wittmund gar den Eintritt von Biodiversitätschäden: „[…] Für die erste Anderung des B-Planes Nr. 72 wurde außerdem eine Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 BNatSchG durchgeführt, so dass nach dem Stand der bisher bearbeiteten Eingriffsregelung, der Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 BNatSchG sowie der artenschutzrechtlichen Prüfungen derzeit nicht von Biodiversitätsschäden ausgegangen werden muss. Die Ermittlung möglicher weiterer Maßnahmen zur Bewältigung von Biodiversitätsschäden macht erst Sinn, wenn die Abgrenzungen des Vogelschutzgebietes 63 ,Ostfriesische Seemarschen zwischen Norden und Esens´ endgültig fest stehen. Alles Weitere wird dann von meiner unteren Naturschutzbehörde veranlasst. […] “ Diese Erfassung und Bewertung hätte längst vor der Neuabgrenzung eingeleitet werden müssen, eine Sanierung der eingetretenen Schäden erfolgt durch die Neuabgrenzung nicht.

Argumente gegen die verfehlte Neuabgrenzung

Der mehrfach vor Gericht erfolgreiche Kläger hat eine eindrucksvolle Präsentation mit Argumenten zur Rechtswidrigkeit dieser Neuabgrenzung vorgelegt, die Sie hier nachlesen können: Bensersiel_Rechtswidrigkeit-Neuabgrenzung.

Weitere Links: ZDF-Länderspiegel vom 11. Oktober 2014   und   Chronologie des Versagens der kommunalen Selbstverwaltung         

Update 18. April 2015: „Was immer Du tust, bedenke das Ende!“

Als einzige Fraktion im Esenser Stadtrat hat die Gruppe BfB-CDU, die sich von der CDU – die jetzt „Neue CDU heißt“ -,  getrennt hat -, den Ernst der Lage für die Stadt Esens erkannt.

Im Web-Beitrag auf der Seite http://www.bfb-cdu-esens.de/erwin-schultz-cdu/aktuelle-themen/va-13-4-2015-bericht/ wird unter dem Tagesordnungspunkt „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel, Vorgabe für weitere Verhandlungen“ (bitte scrollen) u.a. berichtet:

„[…] In der diesbezüglichen Diskussion zeigte sich, dass es immer noch Ratsmitglieder gibt, die den Ernst der Lage bis heute nicht erkennen, ja, die sogar den Gesamtkomplex juristisch nicht einordnen können. Diese unbelehrbaren Ratsvertreter rufen allen Ernstes schon wieder nach einem Rechtsbeistand und sehen in weiteren jahrelangen Klagen tatsächlich eine Alternative. Erfreulich, dass sich große Teile der Mehrheitsfraktion endlich einsichtig zeigten und für einen Vergleich aussprachen…wenn diese Einsicht auch mindestens ein Jahr zu spät kommt. Nach einem dem Rat jetzt vorliegenden Gutachten soll der Rückbau der Entlastungsstraße ca. 2.100.000,- Euro kosten. […]“

Der ehrenamtlich Bürgermeister der Stadt Esens, Klaus Wilbers (SPD, hat inzwischen presseöffentlich erklärt, mit Stichtag 31. Mai 2015 von allen politischen Ämtern zurückzutreten. Ein Grund sei auch die Umgehungstrasse Bensersiel. Zitat aus dem „Anzeiger für Harlingerland vom 18. April 2015, S.1: „[…] Allerdings hätten auch einige kommunalpolitische Themen – Stichwort Entlastungsstraße oder Tourismusbetrieb – hineingespielt. Wilbers: ´Ich kann das nicht einfach abschütteln – das geht schon an die Substanz.` […]“

Die Lokalpresse berichtete ebenfalls sehr ausführlich, hier ein Beitrag vom 01. April 2015, der definitiv kein Aprilscherz ist:

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, print

S.1 und 4, 01. April 2015 [Anmerkung Wattenrat: Von den „Umweltverbänden“ – 15 in Niedersachsen- sind öffentliche Äußerungen und Kritiken zur Umgehungstraße Besersiel seit Jahren nicht bekannt.]

Kläger werfen Land „Täuschung“ vor

ENTLASTUNGSSTRAßE Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes in Bensersiel „missachtet bereits ergangene Gerichtsurteile“

Nach Ansicht des Kläger- Ehepaares und auch von Umweltverbänden weisen die Pläne jedoch erhebliche naturschutzfachliche Mängel auf. Denn bei den neuen Flächen gehe man von „ausnahmslos veralteten, obsolet und irrelevant gewordenen ornithologischen Bestandsdaten aus“. Es handele sich bei der Neuabgrenzung um eine reine „Alibifunktion“. Die betroffenen Flächen seien früher unter anderem deshalb nicht in das Schutzgebiet einbezogen worden, weil die Stadt Esens sich diese als Bauerwartungsland reserviert und gekauft hat. Sollte die EU der Neuabgrenzung doch zustimmen, will die Stadt Esens einen neuen Bebauungsplan für die Straße aufstellen. Dies dürfte einige Zeit dauern; überdies sind weitere Rechtsverfahren nicht auszuschließen. Die Kläger sind sich sicher, dass auch die Neuabgrenzung vor deutschen oder europäischen Gerichten scheitern wird. Seite 4

Seite 4:

Kritik am Plan des Umweltministeriums

VERKEHR Kläger: Vorgesehene Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes stört Vergleichsverhandlungen

Umweltministerium hält am Vorhaben fest. Neuabgrenzung erfolge allein nach ornithologischen Kriterien.

BENSERSIEL/MH – Die niedersächsische Landesregierung hält an ihrem Plan fest, die illegal gebaute Ortskernentlastungsstraße durch eine Neuabgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes V 63 „ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ im Nachhinein zu „heilen“. Juristisch ist dies sehr umstritten – die Kläger gegen die Straße haben sich darüber in einem mehrseitigen Schreiben an das niedersächsische Umweltministerium ausgelassen. Das Vorgehen der Landesregierung störe auch die Vergleichsverhandlungen mit der Stadt Esens. Die Kläger loben zwar ausdrücklich das „sehr positive und anerkennenswerte Engagement“ von Stadtdirektor Harald Hinrichs und einiger Ratsmitglieder wie Erwin Schultz. Mit der rechtswidrigen Abgrenzung des V 63 drohten aber weitere Gerichtsverfahren, „möglicherweise sogar auch als Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof“, so die Kläger.

Da die Stadt Esens jedoch im Hinblick auf die Verwertbarkeit der Flächen um Bensersiel Planungssicherheit benötigt, sei eine europarechtskonforme Einigung derzeit nur sehr schwer möglich. Das Umweltministerium will aber an der Neuabgrenzung festhalten, wie aus einem Schreiben hervorgeht. Die Neuabgrenzung sei „allein nach
ornithologischen Kriterien und fachlichen Erwägungen erfolgt“, schreibt das Ministerium. Auf diese Weise wolle man dem „Mangel der 2007 fehlerhaft erfolgten Gebietsabgrenzung“ abhelfen.

Nach Angaben des Ministeriums hat das Landeskabinett am 3. Februar diesen Jahres die Gebietserweiterung für das Vogelschutzgebiet im Bereich Bensersiel  beschlossen und die Erweiterungsflächen als „zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ zu benennendes Gebiet ausgewählt. Die Kläger hingegen werfen dem niedersächsischen Umweltministerium vor, es habe, statt die von den Gerichten ausdrücklich gerügten Fehler zu heilen, in Kenntnis aller Umstände und der ergangenen und in vielen Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens ausführlich vorgetragenen europäischen und deutschen Rechtsprechung dieselben Rechtsfehler wiederholt und somit nunmehr vorsätzlich „bewusst und gewollt“ gegen die europäische und deutsche Rechtsprechung verstoßen.

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