Und schon wieder ein Blauer Brief der EU-Kommission aus Brüssel nach Deutschland. Es klappt mal wieder nicht mit der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-RL), die nur unzureichend von der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt wird. Wer die Wattenrat-Seiten regelmäßig liest, weiß, wovon die Rede ist. Naturschutz ist nicht mal mehr Gegenstand von Sonntagsreden der Politik, das fiel Horst Stern schon 1996 auf. Wir haben von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) abgekupfert und schließen uns deren Ansicht uneingeschränkt an. Es kann alles nur besser werden….
[…] dass die ungeheuerlich große ökologische Verschuldung Deutschlands traurige Realität ist, belegt der „Blaue Brief“ aus Brüssel, den die EU-Umweltkommission kürzlich an den Außenminister Frank-Walter Steinmeier gerichtet hat. In dem Schreiben fasst die Kommission als Ergebnis ihrer Analyse und der Antwortschreiben Deutschlands die unzureichende Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland zusammen und stellt eine Vertragsverletzung fest. Deutschland steht demnach vor der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 864 KB), wenn Sie das Schreiben lesen möchten.
Deutschland sitzt seit der Wiedervereinigung auf einem hohen Ross. Das zeigt sich nicht nur in der Finanzkrise gegenüber den Südländern oder in der Haltung gegenüber Russland. Vielleicht am wenigsten aber im Naturschutz, weil er für die Deutschen keine Rolle spielt. Die Deutschen sagen allen, wo es lang geht und sie wissen alles besser. Die bescheidenen Tage der in Bonn regierten Bundesrepublik sind Geschichte. Das Auftreten der Deutschen lässt gebotene Zurückhaltung vermissen.
Wie unangemessen sich Deutschland geriert, zeigen einmal mehr seine beträchtlichen Versäumnisse beim Aufbau des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000. Im Zuge einer beispiellosen Ökonomisierung aller Daseinsbereiche zum finanziellen Vorteil einer Minderheit verletzt Deutschland seit mehr als 20 Jahren ungestraft die Kriterien des ökologischen Stabilitätspaktes, der 1992 in der FFH-Richtlinie geschlossen wurde. Die ökologische Verschuldung Deutschlands begrenzt weder eine Troika noch ein Sparkommissar. Die Hoffnungen des Naturschutzes richten sich allein auf den Europäischen Gerichtshof, der bei für Deutschland negativem Ausgang eines Vertragsverletzungsverfahrens Deutschland zu hohen Strafgeldern verurteilen könnte. Noch ist es nicht so weit. Aber, wer diese zu zahlen hat, steht bereits fest: Wie in Griechenland die, die von der Verschuldung – ganz gleich, ob finanzielle oder ökologische – am wenigsten profitiert haben. Die Strafgelder für die Bedienungsmentalität einer Minderheit zahlt die Allgemeinheit. Dieses Prinzip ist kein Naturgesetz, zählt aber unangefochten zum europäischen Wertekanon und ist Teil der Krise der Gemeinschaft.