Windenergie in Ostfriesland: „Wohnnutzung wird aufgegeben“, Nachrichten aus dem kommunalen Sumpf

10. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemeinde Ochtersum, LK Wittmund/NDS Maßstab 1:10.000 -„Wohnnutzung wird aufgegeben“

Das ist der aktuelle Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Holtriem (Westerholt, /LK Wittmund in Ostfriesland) für den Gemeindebereich Ochtersum(pf). Hier sollen mindestens 14 riesige Windkraftanlagen von je über 180m Bauhöhe errichtet werden. Die Planungsfläche ist ca. 1,5 km lang und an der breitesten Stelle ca. 800m tief, sie grenzt bis zu 400m an die Wohnbebauung heran. Die Anlieger werden mit Sicherheit unter dem Lärm der Rotoren zu leiden haben, die Anlagen werden Tag und Nacht befeuert sein. Die Investoren der Windpark Norderland Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH (Johann Eisenhauer und Heinz Böttcher), die schon mehrere Windparks in der Region betreiben, dürfen auf weitere üppige Rendite hoffen, die ihnen überwiegend von allen Stromkunden mit der Zwangsabgabe aus dem Erneuerbare Energiengesetz gezahlt wird. Gekauft wurden bisher von der Windpark Norderland stets Anlagen des Herstellers Enercon aus Aurich, dessen Produktionsleiter Klaus Peters in Westerholt wohnt. Die Investoren hatten vor der Erstellung des Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Holtriem über Jahre still und leise die Planungsflächen aufgekauft, gepachtet oder sich Überwegungsrechte gesichert. Einzelhäuser in der riesigen Planungsfläche werden durch die zu große Nähe zu den Windkraftanlagen nun unbewohnbar sein, in der Karte sind diese Bereiche als „Wohnnutzung wird aufgegeben“ dargestellt. Die aus immissionsschutzrechtlichen Gründen störenden Häuser wurden von der Betreibergesellschaft aufgekauft, ein Haus gehörte einem Ratsmitglied der Gemeinde Ochtersum, der – anders als die Einwohner – schon lange von den Windparkplänen wusste. Bekannt wurde der Deal erst nach der öffentlichen Vorstellung des Projekts durch die Gemeinde Ochtersum. Ochtersumer Bürger fragen sich, ob und ggf. wie viele Ratsmitglieder – einschließlich des Ochtersumer Bürgermeisters Franz Pfaff – durch Landverkäufe oder -verpachtungen, selbst oder durch Verwandte, von den Windparkplanungen finanziell profitiert haben könnten. Die „Volksvertreter“ haben schließlich brav im Sinne der Betreiber wie Marionetten die Hände für den Flächennutzungsplan gehoben, auch das darf sich „Demokratie“ nennen.

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Fulkum, Gemeinde Holtgast/LK Wittmund: Windpark Utgast/Gemeinde Holtgast nördlich von Fulkum. Jetzt ist der Ort nur von einer Seite mit Windkraftanlagen „vermühlt“, demnächst von allen Seiten.

Die südlich davon gelegenen Orte Barkholt, Ochtersum und Westochtersum liegen ca. 600m- 700m von Windpark entfernt und werden bei ungünstigem Wind ebenfalls stark beschallt werden. Im Norden grenzt der Ort Fulkum/Gemeinde Holtgast an, der schon jetzt mit ca. 500m Abstand an Windpark Utgast/Gemeinde Holtgast im Norden des Ortes angrenzt. Fulkum wird bei der Fertigstellung des Windparks Ochtersum völlig von Windkraftanlagen eingekreist sein. Und nun unterstützt auch noch die Gemeinde Holtgast einen weiteren, diesmal kleinen Windpark nordöstlich  von Ochtersum am „Hartsgaster Tief“, einem Wasserlauf. Die Begründung des Holtgaster Bürgermeisters Enno Ihnen auf Anfrage am 16. Februar 2012: “ […] teile Ihnen mit, dass die Gemeinde  Holtgast, die nach der Potentialstudie der SG Esens festgestellte Sonderfläche (ca. 40 ha) am Hartsgaster Tief für Windenergie auch zur Verfügung stellte möchte, weil auf der anderen Seite des Tiefs die Gemeinde Ochtersum / SG Holtriem ebenfalls eine Sonderfläche ausweisen wird […]“.

Protest in Ochtersum/LK Wittmund. Ein Spaßvogel der Gegenseite hatte das S überklebt und aus "Stopp" "Topp" gemacht.

Protest in Ochtersum/LK Wittmund: Ein Spaßvogel der Gegenseite hatte das S überklebt und kurzzeitig aus „Stopp“ „Topp“ gemacht. Foto (C): Georg Janssen

Die Immobilienpreise werden in den Keller gehen. In Ochtersum und Barkholt gibt es erhebliche Proteste einer Bürgerinitiative gegen die klammheimlichen Planungen, von wenigen für viele getragen. In Fulkum dagegen ist es bemerkenswert ruhig, noch. Einer kleinen Gruppe von Ratsmitgliedern ist es gelungen, mit einer noch kleineren Gruppe der Investoren einen großen Landstrich in ein Industriegebiet zu verwandeln und unbewohnbar zu machen und damit die Lebensqualität der Anlieger auf Jahrzehnte erheblich zu beeinträchtigen, die erfolgreiche „Vermüh(l)lung“ einer Landschaft. Nicht für den imaginären „Klimaschutz“ oder eine nicht annähernd funktionierende „Energiewende“, sondern für den Profit einzelner auf dem Rücken der Anwohner, und das ist asozial und die Perversion der hochgelobten „kommunalen Selbstverwaltung“! Mal sehen, was das Ergebnis der nächsten Gemeinderatswahl dazu sagen wird….

Haus & Grund: Pressemitteilung vom 17.11.2011
Ausweitung von Windkraftanlagen: Grundeigentümer verlangen gesetzliche Ausgleichsreglung für Wertverluste
Die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen im Rahmen der aktuellen Fortschreibung der Regionalpläne im Land stößt bei Haus & Grund Schleswig-Holstein auf heftige Kritik. Das Land beabsichtigt, die Flächen der Eignungsgebiete von derzeit 0,8 Prozent der Landesfläche auf etwa 1,5 Prozent aufzustocken. Dies stelle ein Steigerung von immerhin rund 90 Prozent dar. Die benachbarten Grundstückseigentümer, so der Verbandsvorsitzende Jochem Schlotmann, müssten bei Errichtung der Anlagen mit empfindlichen Wertverlusten ihrer Immobilien rechnen. Der Rechtsschutz dieser Eigentümer sei unzureichend.
Haus & Grund fordert daher das Land auf, einen konkreten gesetzlichen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für die betroffenen Eigentümer zu regeln. Die betroffenen Grundstücke würden zweifelsfrei unter anderem durch Lärm, Schattenschlag, Eiswurf, durch die bedrängende Wirkung und die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen an Wert verlieren. Wertverluste von 30 % oder gar Unverkäuflichkeit der Immobilie seien nicht unüblich. Da für den Gesetzgeber diese Folgen der Wertentwicklung vorhersehbar seien, sei es verfassungsrechtlich geboten, für diesen enteignungsgleichen Eingriff eine gesetzliche Ausgleichsregelung festzuschreiben, so der Verbandschef.
Dies müsse umso mehr gelten, als die Betreiber von Windkraftanlagen beträchtliche Gewinne erwirtschafteten. Selbst bei dem häufigen Stillstand der Anlagen flössen die hohen staatlichen Subventionen weiter. Diese müssten auch von den betroffenen Grundeigentümern mitgetragen werden. Wer den Vorteil habe, müsse dazu beitragen, dass die Sonderopfer ausgeglichen werden. Klimaschutz dürfe für Grundeigentümer keine Einbahnstraße sein, so Schlotmann abschließend.

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