Der NABU S-H macht aufmerksam auf Zitat „Gefälligkeitsplanungen in nie dagewesenem Umfang im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Ausbau der Windenergienutzung“ in Bezug auf die naturschutzfachlichen Datenerhebungen für Windenergieprojekte. Veröffentlicht wurde der Beitrag im „europaticker/Magazin Umweltruf“ am 19. Nov. 2014 (s.u.). Der NABU spricht in diesem Falle für das Bundesland Schleswig-Holstein, das über eine enorm hohe Dichte von Windkraftanlagen verfügt. Es ist also nicht auszuschließen, dass auch in anderen Bundesländern ähnlich begutachtet wird. Bei so viel Fachgutachten, die von den Projektierern oder Investoren der Windenergievorhaben in Auftrag gegeben und bezahlt werden und die nicht selten zu Unbedenklichkeitsergebnissen bei Standortplanungen für z.B. betroffenen Fledermäuse und Vogelarten kommen, dürfte es eigentlich nicht zu den bekannten massenhaften Tötung von Fledermäusen oder Vögeln an Windenergiestandorten kommen (siehe auch „Fledermäuse und Windkraftanlagen: Sterben für den Klimaschutz“, Wattenrat, 05. April 2013).
Auch die Seminarindustrie hat die Bedeutung des Artenschutzes bei der Planung von Windenergieprojekten erkannt. Der Bundesverband Windenergie z.B. bietet regelmäßig Seminare und Konferenzen an, wie man nicht nur die Akzeptanz für Windenergieprojekte in der Öffentlichkeit fördert, z.B. mit „Beteiligungen“, sondern auch, wie man das Artenschutzrecht auslegt (sic!) :“Beim Artenschutzrecht, einem weiteren Thema der Konferenz, sucht die Branche eine Antwort auf die Frage, wie das Tötungsverbot [Anmerkung Wattenrat: § 44 Bundesnaturschutzgesetz] ausgelegt werden muss.“ (Quelle: BWE Konferenz Windenergierecht Datum: 25. – 26. Juni 2014 in Berlin)
Die „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“ bietet ebenfalls Seminare für Windkraftprojektierer und Gutachter an: Zitat: „Das lernen Sie auf diesem Fachseminar: • Wie kann man mit naturschutzfachlichen Argumenten Windenergie-Projekte schneller voranbringen? […] Für Energie- und Windkraftprovider: Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren 23. – 25. Februar 2015, Berlin“.
Die staatlichen Vogelschutzwarten als Fachbehörden stehen schon länger unter dem enormen „Anpassungs“-Druck der mit der Windenergiewirtschaft kooperierenden Politik. Sie empfehlen Mindestabstände und Prüfbereiche zu Windkraftanlagen für bestimmte Vogelarten, und das engt die Ausbauflächen für die Windenergiebranche profitmindernd ein, die Politik sieht durch weniger Windkraftanlagen gar „Klimaschutzziele“ in Gefahr. Die Vogelschutzwarten sind weisungsgebundene nachgeordnete Behörden der jeweiligen Länder-Umweltministerien, und genau die erzeugen Druck für die Ausweisung von noch mehr Windkraftflächen, vorgeblich, um „das Klima zu schützen“. Der NABU ist für seine deutliche Einschätzung der „Gefälligkeitsplanungen“ zu loben, das geschieht beim Wattenrat nicht häufig.
Der Naturschutzverband äußerte sich auch an anderer Stelle in einem Forschungsvorhaben in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium zur Gefahr durch Windenergieanlagen für Fledermäuse und Greifvögel. Der NABU übt den Spagat zwischen dem Klimaschutzanspruch und dem Artenschutz. Zitat NABU: „Windkraftanlagen leisten schon heute einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“. (in: Greifvögel und Windkraftanlagen: Neue Studie soll Unfallraten senken – Michael-Otto-Institut im NABU mit Leitung des Projektes beauftragt) Genau das aber ist völliger Unsinn, weil Windkraftanlagen nur wetterabhängig funktionieren (mit ausreichendem Wind, deshalb heißen sie so!) und keinen Einfluss auf das großräumige Klima haben können. Der NABU ist auch Ökostromvermittler und bewirbt die „Erneuerbaren Energien“! Wesentliche neue Erkenntnisse und wirkliche wirksame Möglichkeiten der Kollisionsvermermeidung geben aber auch die NABU-Untersuchungen des Michael-Otto-Instituts nicht her. Nur der völlige Verzicht auf Windkraftanlagen an den zahlreichen problematischen Standorten von der Küste über die Mittelgebirge einschließlich der Wälder bis ins Alpenvorland wären wohl die einzig „nachhaltige“ Lösung für den Artenschutz, aber soweit mag wohl ein „politischer korrekter“ Naturschutzverband nicht gehen; auch beim NABU geht es schließlich um staatliche Fördergelder. Hilfreich für die Diskussion wäre es, wenn auch der NABU-Bundesverband endlich die offizielle aktuelle Veröffentlichung der bisher unter Verschluss gehaltenen Fachkonvention “Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten” (sog. „Helgoländer Papier) der Länderarbeitsgemeinschaften der Vogelschutzwarten (LAG VSW) fordern würde; eine ältere Version von 2007 ist bei der LAG abrufbar. Die neuere Version der Konvention vom Mai 2014 mit z.T. verringerten Abständen ist derzeit nur beim Wattenrat abrufbar. Der NABU hat durchaus zwei Gesichter: Das Gutachterbüro BioConsult-SH begutachtete den nun beklagten Offshore-Windpark „Butendiek“ im Wattenmeer vor Sylt 2002 als FFH-verträglich. Der Inhaber war damals zweiter Vorsitzender des NABU S-H…
Nicht nur Tiere leiden unter dem rasanten Windkraftanlagenausbau mit derzeit ca. 25.000 Anlagen in Deutschland. In vielen ländlichen Gegenden wächst der Protest gegen die Mühlenmonster ebenso rasant. Die Anlagen reichen örtlich weniger als 400m an die Wohnbebauung heran und rauben den Anwohnern durch den unangenehmen Betriebslärm den Schlaf und die Lebensqualität auf Jahrzehnte. Der Wiederverkaufswert der Immobilien sinkt. Einige Orte sind bereits von riesigen Windkraftanlagen völlig umstellt, der Lärm ist daher aus allen Windrichtungen zu hören. Der davon nicht betroffenen Stadtbevölkerung ist dieses Dauermartyrium kaum zu vermitteln, man muss es erlebt haben! Vor diesem Hintergrund wäre auch eine Überprüfung der Schallgutachten (Schallprognosen) bei Windkraftplanungen auf Plausibilität sinnvoll; oft ist der Lärm der Anlagen für die Anwohner lauter als im Gutachten vorhergesagt. Auch die Schallgutachten werden vom Projektierer oder Betreiber bezahlt. Der Motor für immer mehr Windkraftanlagen ist nicht das Klima, sondern der Profit für Projektierer, Landverpächter und Investoren aus dem Erneuerbare Energien Gesetz, die „Lizenz zum Gelddrucken“, das den Betreibern zwanzig Jahre lang eine garantierte Einspeisevergütung beschert. Ohne grundlastfähige Wärme- und netzstabilisierende Regelkraftwerke können Windenergieanlagen überhaupt nicht in das Stromnetz einspeisen. Sie sind also eine sehr teure Additivenergie und keine Alternativenergie. Die Subventionen für die Branche der „Erneuerbaren“ werden in Deutschland von allen Stromkunden zusätzlich zum Strompreis zwangsweise über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhoben, jährlich derzeit mit 23 Milliarden (!) Euro.
europaticker/Magazin Umweltruf (http://www.europaticker.de/), 19. Nov. 2014
http://www.umweltruf.de/2014_Programm/news/news_druck.php3?nummer=8086
Gefälligkeitsplanungen in nie dagewesenem Umfang im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Ausbau der Windenergienutzung im Land zwischen den Meeren NABU: Windkraft-Gutachter bagatellisieren Konflikte mit dem Artenschutz
2014-11-19 Der Druck der Windkraft-Lobby führt mehr und mehr dazu, dass deren Planungsbüros und Gutachter bestehende Konflikte mit dem Artenschutz bagatellisieren. Bei einer Vielzahl von Planungen werden nach Feststellungen des NABU bestehende Gefährdungen, wie Kollisionsrisiken für Seeadler, Weißstorch oder Rotmilan mit Windkraftanlagen, systematisch kleingeredet oder „Vermeidungsmaßnahmen“ wie die Festlegung von Abschaltzeiten empfohlen, die sich in der Praxis als nicht kontrollier- und so völlig unbrauchbar erweisen.
Eine Vielzahl dieser Konflikte hätte nach Auffassung des NABU vermieden werden können, wenn sich die Landesregierung bei der Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergienutzung an den Vorgaben des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) orientiert hätte. Dieses hatte bereits im Jahr 2008 empfohlen, flächige Abstandsradien im Umkreis von Brutplätzen geschützter Greif- und Großvögel von Planungen freizuhalten.
Viele angebliche „Eignungsgebiete“ für die Windenergie-Nutzung liegen heute teilweise oder vollständig innerhalb dieser Schutzradien. Zwar hat das Umweltministerium im vergangenen Jahr weitergehende Regelungen für die Untersuchung der Betroffenheit von Groß- und Greifvogelbrutplätzen erlassen. Doch fehlt es weiterhin an klaren und verbindlichen Bewertungsmaßstäben: Jeder Gutachter der die Untersuchungen beauftragenden Windkraftbetreiber entscheidet nach eigenem Gutdünken und offensichtlich allzu oft orientiert an den Ziel-Erwartungen seiner Auftraggeber, wo die Signifikanzschwelle für die Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegt, d.h. wann ein Vorhaben für Seeadler und andere Großvögel kritisch wird. So unterstellen viele Gutachter, dass die rechtlich unzulässige Steigerung des Tötungsrisikos erst vorliegen würde, wenn Seeadler und Co. bei 50 oder gar bei 80% aller registrierten Flugbewegungen durch die geplante Windkraftfläche fliegen. Fachlich ist diese willkürliche Quote nicht haltbar. Vielmehr ist nach Einschätzungen der Vogelschutz-Experten des NABU spätestens bei einer Überflugquote von 10 Prozent die auch artenschutzrechtlich zulässige Grenze erreicht: u.U. reicht schließlich schon ein Durchflug aus, den betroffenen Vogel zu töten.
Auch bezogen auf den Vogelzug, der im Land zwischen den Meeren international eine herausragende Bedeutung hat, ist flächendeckend eine Bagatellisierung der Probleme erkennbar. Manche Gutachter gehen so weit, die Existenz seit langem in Schleswig-Holstein bekannter Vogelzugkorridore anzuzweifeln, obwohl im Rahmen von seit Jahrzehnten erfolgenden Zugvogelerfassungen von Ornithologen in den betroffenen Regionen regelmäßig sehr starkes Zuggeschehen registriert wird, so im Verlauf der Vogelfluglinie im Kreis Ostholstein.
Eine Umkehr aus dieser Praxis kann nach Auffassung des NABU nur erreicht werden, wenn die Beauftragung und Begleitung artenschutzrechtlicher Gutachten nicht mehr durch die Auftraggeber selbst, sondern durch eine unabhängige, staatliche Institution erfolgen. Das derzeitige Verfahren, in dem der Planungsträger de facto die naturschutzfachliche und rechtliche Verträglichkeit seiner Planung selbst belegen kann, hat in den allermeisten Fällen zu gutachterlichen „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ geführt, die an den naturschutzfachlichen Realitäten weit vorbeigehen. Mindestens aber sollten sich Vorhabenträger wie anzuhörende Verbände bei Planungen gemeinsam auf unabhängige Gutachter einigen müssen, um so zu objektiveren Ergebnissen zu kommen.
Der NABU fordert vom grün geführten Umweltministerium zudem klare und verbindliche Bewertungsstandards, die Gefälligkeitsgutachten einen Riegel vorschieben und sicherstellen, dass Windkraft-Planungen im Einklang mit geltendem Umweltrecht erfolgen.
Das Kieler Umweltministerium wies erwartungsgemäß die Vorwürfe des NABU im Flensburger Tageblatt vom 20. November 2014 zurück:
[…] In einer Reaktion aus dem Kieler Umweltministerium heißt es, der Schutz von Großvögeln wie Seeadler und Rotmilan spiele eine wichtige Rolle. Es gälten daher strenge Anforderungen an die Gutachten. „Alle Untersuchungen, die in diesen Gebieten durchgeführt werden, werden durch Fachleute des LLUR zentral geprüft. Damit ist eine hohe, einheitliche Qualität gesichert, um den Belangen des Artenschutzes Rechnung zu tragen.“ […]