Den nachfolgenden Beitrag haben wir von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) übernommen. Wir danken den Eulenfreunden für die Überlassung:
Während die Länderumweltminister und der Bundesverband Windenergie die Veröffentlichung der Fachkonvention der deutschen Vogelschutzwarten zu „Windenergie und Vogelschutz“ weiterhin behindern und in den meisten Bundesländern ministerielle Vorschriften den Naturschutz beim Ausbau der Windenergiewirtschaft marginalisieren, hat der Niedersächsische Landkreistag (NLT) seine Arbeitshilfe „Naturschutz und Windenergie“ aktualisiert (Oktober 2014). Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 660 KB), wenn Sie die vom NLT beschlossene Arbeitshilfe lesen möchten.
Der Schritt des NLT ist auch deshalb bemerkenswert, weil die sozialgrüne niedersächsische Landesregierung an einem Erlass und einem Leitfaden arbeitet, von denen sich die Windenergiewirtschaft ein faktisches Aus für die NLT-Arbeitshilfe erhofft.
Befürchtungen, die Empfehlungen des Landkreistages könnten den von der Landesregierung angestrebten Regelungen widersprechen, erteilte der NLT eine deutliche Absage: „Auch bei der Erarbeitung von Regelungen der Landesregierung müssen die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse Berücksichtigung finden. Diese haben in die vorliegende Fassung der NLT-Arbeitshilfe Eingang gefunden.“
Bürgerinitiativen, andere Organisationen und Einzelpersonen, die sich über den Konflikt Naturschutz und Windenergiewirtschaft sowie über die beachtlichen Maßstäbe des Naturschutzes und der Landschaftspflege informieren möchten, sollten sich mit der Arbeitshilfe des NLT vertraut machen. Viele Aussagen der Arbeitshilfe haben Bedeutung über Niedersachsen hinaus. Und sei es nur, dass sie die Defizite ministerieller Regelungen oder aktueller Planungs- und Zulassungsverfahren leichter erkennbar machen.