Die für alle Mitgliedstaaten verbindlichen EU-Richtlinien geben Standards vor, z.B. im Naturschutz mit den Natura-2000-Richtlinien (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie) oder der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die Richtlinien sind keine „Richtschnüre“, an denen sich die EU-Mitgliedstaaten orientieren können, es sind verbindliche Regelwerke mit Gesetzeskraft, die die Staaten verpflichten, die Richtlinien in nationales Rechts umzusetzen und vor allem auch einzuhalten. Und daran hapert es, Papier ist bekanntlich geduldig. Bei den Natura-2000-Richtlinien hat die EU häufig Druck unter Androhung von Strafzahlungen auf die Bundesrepublik ausgeübt, noch immer haben einzelne Bundesländer diese Richtlinie nicht vollständig umgesetzt, obwohl die Vogelschutzrichtlinie seit 1979 und die FFH-Richtlinie seit 1992 gilt. Das gilt auch für Niedersachsen.
Ähnliches gilt für die WRRL, die seit 2000 gilt.
Im Band 35 /2014 des Texteils „Nährstoffe in niedersächsischen Oberflächengewässern (Stickstoff und Phosphor) – Oberirdische Gewässer ….“ werden gravierende Defizite der Gewässergüte aufgezeigt:
„Die Gewässergüte der Oberflächengewässer wurde in den 1990er Jahren durch den Ausbau der Kläranlagen mit der sogenannten dritten Reinigungsstufe zur Elimination von Nährstoffen deutlich verbessert. Insbesondere die Phosphoreinträge konnten reduziert werden.Trotzdem erreichen 92 %1 der Oberflächengewässer den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (kurz WRRL) nicht. Die WRRL fordert diese Zielvorgaben für Oberflächengewässer erstmalig für das Jahr 2015, endgültig muss das Ziel im Jahr 2027 erreicht werden. Die Gründe für die Zielverfehlung der Oberflächengewässer in Niedersachsen im Bereich der Ökologie sind überwiegend in den strukturellen Defiziten der Gewässer zu suchen. Die Wasserqualität, insbesondere die Belastung der Gewässer durch Nährstoffe, spielt daneben ebenfalls eine wichtige Rolle […]
2.2 Nährstoffe in Küstengewässern
Eutrophierung gilt als globales Problem der Meeresumwelt. Die Eutrophierung der deutschen Nordsee konzentriert sich dabei hauptsächlich auf das kontinentale Küstenwasser,einen 50 bis 200 km breiten Wasserkörper mit verminderten Salzgehalten. In diesem küstennahen Gebiet machen sich die Nährstoffeinträge aus den direkt einmündenden Flüssen (Rhein, Elbe, Weser, Ems und Eider) anhand erhöhter Nährstoffkonzentrationen in der Wassersäule deutlich bemerkbar. Direkte Eutrophierungseffekte sind eine erhöhte Chlorophyll-a-Konzentrationen, das verstärkte Auftreten von Planktonblüten sowie das vermehrte Wachstum von Grünalgen. So hat sich seit Ende der 1970er Jahre bis zur Mitte der 1990er Jahre die Chlorophyll-a-Konzentration im deutschen Wattenmeer verdoppelt bzw. sogar verdreifacht (van Beusekom et al. 2005). Indirekte Eutrophierungseffekte sind das Auftreten von Sauerstoffdefiziten, der Rückgang der Seegrasflächen sowie Veränderungen der benthischen und pelagischen Lebensgemeinschaften. Auch wenn seit Mitte der 1980er Jahre ein Rückgang der Nährstoffeinträge über die Flüsse zu verzeichnen ist (zwischen 1985 und 2005 für Phosphor um 73%, für Stickstoff um 48%, UBA 2010), reichen diese Reduzierungen noch nicht aus, um den guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen. Bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne 2009 erreichte kein Wasserkörper der Küste den geforderten guten Zustand gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Der gute Umweltzustand gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) ist für die deutsche Nordsee ebenfalls nicht erreicht. Als nationale Strategie zur Minderung der Nährstoffeinträge in die (deutschen) Küstengewässer der Flussgebietseinheiten wurde von der LAWA das „Konzept zur Festlegung der Bewirtschaftungsziele 2015 für die Verminderung der Nährstoffkonzentrationen in den Küstengewässern“ erarbeitet. […]“
Es ist also nicht das immer wieder bequem strapazierte „Klima“, das zu diesen gravierenden Einträgen und Veränderungen führt. Es ist überwiegend -nicht allein- die industrielle Landwirtschaft, die durch ihre gnadenlose, an Masse orientierter Wirtschaftweise nicht nur das Grundwasser, ein unverzichtbares Lebensmittel, sondern auch die Flüsse, das Watt (UNESCO- „Weltnaturerbe“!) und die Nordsee „nachhaltig“ belastet und schädigt. Neben der Mineraldüngung werden durch die Massentierhaltung enorme Güllemengen aufgebracht, oft auch dann, wenn die Pflanzen – wie im Winter oder bei tieferen Temperaturen – die Nährstoffe gar nicht aufnehmen können. Gülle enthält hohe Mengen an gebundenem Stickstoff, Phosphor, Kalium und anderen Nährstoffen. Durch zu frühe Mahd, auch in Vogelschutzgebieten, ist diese Wirtschaftsform auch veranwortlich für den massiven Rückgang von eigentlich streng geschützten Wiesenvogelarten. Der Steuerzahler darf diese Umweltverschlechterungen auch noch mit Subventionen finanzieren. Nicht die Richtlininen sind es die diese EU unglaubwürdig machen. Es sind die unglaublich hohen Subventionen und die lasche Anwendung von Umweltgesetzen, die diese Wirtschaftweise „ohne Rücksicht auf Verluste“ erst möglich machen. Dieses System ist eindeutig krank, es gäbe noch viel zu tun!
Und wenn Sie wieder einmal die jährlich wiederkehrenden Jubelberichte in den Zeitungen vor der Touristensaison über die „gute Badewasserqualität“ an der Küste lesen, denken Sie daran, dass Badewasserqualität und Wasserqualität völlig verschiedene Dinge sind. Die Bewertung der „Badewasserqualität“ erfolgt nach der EU-Richtlinie 2006/7/EG. Es werden nur badehygienische Mindeststandards gemessen: z.B. Kolibakterien, Enterokokken, Sichttiefe und Algen. Werte also, die nicht geeignet sind, Auskunft über die tatsächliche Gesamtqualität eines Gewässers zu geben.