Neue Brennverordnung: Treibsel darf wieder verbrannt werden

Treibsel (Teek) nach einer Sturmflut bei Dornumersiel

Am 31. März 2014 trat die bisherige Brennverordnung außer Kraft. Bisher konnten Gartenbesitzer ihre Gartenabfälle an „Brenntagen“, die von den Kommunen festgesetzt wurden, verbrennen. Die Verordnung soll nun neu gefasst werden, der komplizierte und für Laien kaum nachvollziehbare Entwurf der neuen Brennverordnung mit den Ausnahmeregelungen liegt vor: MU_BrennVO. Der Baum- oder Strauchschnitt muss – abgesehen von Einzelfällen – zukünftig aufwändig geschreddert oder auf PKW-Anhängern zum nächsten kommunalen Sammelplatz gefahren werden. Das soll gegen den Feinstaub helfen.

Aber es sind Ausnahmen vorgesehen, und die gelten u.a. für die Forstwirtschaft und den Treibselanfall an der Küste. Früher, bis zum Anfang der achtziger Jahre, wurde Teek nach jeder Sturmflut von den ostfriesischen Deichverbänden zusammengekarrt und im Deichvorland, in den Salzwiesen des Wattenmeeres, verbrannt. Das stank gewaltig und setze ebenso gewaltig Schadstoffe frei, da Teek keine homogene Pflanzenmasse, sondern salzgetränkt und mit Müllresten vermengt ist. Nun soll die Uhr auf Druck der Deichunterhaltungsverbände wieder zurückgedreht werden: Im (grünen!) Niedersächsischen Umweltministerium kursiert ein Verordnungsentwurf (Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen), der pflanzliche Abfälle aus den Hausgärten und auch Treibsel erfasst. Demnach ist das Verbrennen von Treibsel auf Antrag, wenn auch „nachrangig“, am Ort des Entstehens zulässig, als „beste Umweltoption“.

Nicht genehmigte Teekdeponie der Deichacht Esens-Harlingerland an einem Landschaftsschutzgebiet in Westerbur/LK Aurich (Bildmitte, hinter dem Röhricht, 2004)

Bisher wurde Teek nach jeder Sturmflut in eigens dafür gebauten Kompostanlagen zur Verrottung gelagert, oder gehäckselt und wieder in den Nationalpark geblasen oder einfach verbuddelt. Teek fällt überwiegend im oder am Rande des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer an. Durch die innigen Verflechtungen zwischen den Landkreisen, der Politik und den Deichverbänden wird man also in Zukunft regen Gebrauch von den Ausnahmeregelungen der kostengünstigen Verbrennungen von Teek machen. Es wäre bemerkenswert, wenn mit Hilfe des grünen Niedersächsischen Umweltministeriums in diesem Weltnaturerbe demnächst wieder die Teekhaufen qualmen würden.

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