Windenergiewirtschaft und Vogelschutz: der Staat als Beute

Nonnengänse am Dollart, "Weltnaturerbe" Wattenmeer -im Hintergrund der Windpark "Wybelsumer Polder" bei Emden

Die Aufgabe der Staatlichen Vogelschutzwarten in den Bundesländern ist eigentlich, wie der Name schon deutlich sagt, der Schutz von wildlebenden Vögeln. Vogelschutzwarten (nicht zu verwechseln mit den wissenschaftlichen Vogelwarten Helgoland oder Radolfzell!) geben Handlungsempfehlungen an die Landesumweltministerien ab und weisen u.a. auf Missstände hin – eigentlich. Darauf wurde bereits 1996 am Beispiel der damaligen hochgelobten niedersächsischen Umweltministerin Monika Griefahn (SPD)  hingewiesen: Wie eine Landschaft unter die Windräder gekommen ist.

Nur sind die Vogelschutzwarten eben nicht unabhängig, sie sind nachgeordnete weisungsgebundene Behörden, an der kurzen Leine der Landespolitik. Und die Politik will Windkraft installieren, und da sind fachliche Empfehlungen im politischen- und Betreiberinteresse häufig lästig. Wie der politische Einfluss der Windenergiewirtschaft heute in der Praxis aussieht, hat die „Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.“ (EGE) in einem Fachbeitrag deutlich herausgearbeitet. Wir danken den Eulenfreunden für die Überlassung des Beitrages:

Vogelschutzwarten, Umweltministerien und die Windenergiewirtschaft – April 2014

Schon 2012 hatte die Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) in Deutschland ihre „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutenden Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ aus dem Jahr 2007 fortschreiben wollen. Bis heute wird die LAG-VSW daran gehindert. Die LAG-VSW hatte die vorbereitete Fortschreibung in den artenschutzrechtlichen Zusammenhang des signifikant erhöhten Tötungsrisikos gestellt; der Schwelle, an der weitere Standortentscheidungen zugunsten der Windenergiewirtschaft scheitern können. Das rief die Länderumweltministerien auf den Plan, die seitdem die Fortschreibung blockieren. Die Vogelschutzwarten sind nämlich keineswegs in ihrem Handeln frei oder bloß der Sache des Vogelschutzes verpflichtet, sondern von der Politik kontrollierte nachgeordnete Einrichtungen.

Allerdings stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt noch lohnt, sich eine Fortschreibung zu wünschen oder auf eine solche zu warten. Dem Vernehmen nach sind ursprünglich angestrebte Verbesserungen von den Vogelschutzwarten gestrichen worden. So jedenfalls die Öffnung der Empfehlungen zum Schutz solcher Vogelarten, die leicht mit Windenergieanlagen kollidieren können, aber nicht bereits auf der Roten Liste stehen. Eine solche Verknüpfung ist zwar rechtswidrig, scheint die verantwortlichen Personen in den Vogelschutzwarten aber nicht übermäßig zu kümmern, sondern sie liegt ganz auf der Erwartungslinie der Umweltministerien.

Die einzige noch realistische Verbesserung des Vogelschutzwarten-Papiers dürfte dem Rotmilan gelten: statt eines Abstandes von 1.000 m soll der Abstand auf 1.500 m erhöht werden. Der den Rotmilan betreffende aktualisierte Mindestabstand ist aber prinzipiell seit September 2012 bekannt und seitdem beispielsweise einer allgemein zugänglichen Veröffentlichung der rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzverwaltung (pdf-Datei, ca. 1,17 MB) zu entnehmen. Darin wird der Abstand von 1.500 m zu Rotmilannestern ausdrücklich auf die vorbereiteten und dort als „im Druck“ angegebenen überarbeiteten Abstandsempfehlungen der LAG-VSW gestützt:

Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) und NATURA 2000-Gebiete“ erstellt von Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland & Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz.

Den Vorsitz der LAG-VSW hat derzeit die nordrhein-westfälische Vogelschutzwarte inne. Angesichts des von dieser Stelle mitherausgegebenen erschreckenden Erlasses zu Windenergie und Artenschutzrecht in Nordrhein-Westfalen wird man an eine substantiierte Fortschreibung des Papiers der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten keine hohen Erwartungen richten dürfen. Von einer Intervention der Umweltverbände oder des NABU Deutschland, die auf eine ungehinderte und den Belangen des Vogelschutzes angemessene Veröffentlichung drängen könnten, hat bis heute niemand gehört. Die Windenergiewirtschaft hat sich ein ganzes Land zu eigen gemacht – den Vogelschutz eingeschlossen.

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