Bensersiel: die „kommunale Entlastungsstraße“ – Chronologie des Versagens der kommunalen Selbstverwaltung

Umgehungsstraße Bensersiel/LK Wittmund/NDS, nach dem Baubeginn, August 2009

Bitte das Edit ganz unten vom 08. Oktober 2104 zur Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes V63 zur vermeintlichen „Rettung“ der Umgehungsstraße beachten!

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Bensersiel: die „kommunale Entlastungsstraße“ – Chronologie des Versagens der kommunalen Selbstverwaltung

von Manfred Knake

Hier lesen Sie die Chronologie eines Küstenkrimis, in dem gefährdete Vogelarten, die Steuerzahler und die Glaubwürdigkeit der Kommunalpolitik die Opfer sind. Ohne Rechtsgrundlage wurde eine Umgehungstraße in einem „faktischen“, also nicht nach Brüssel gemeldeten Vogelschutzgebiet gebaut. Versagt haben das Land Niedersachsen, die damalige Bezirksregierung Weser-Ems als Aufsichtsbehörde, der Landkreis Wittmund und der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Esens mit dem Rat. Getäuscht haben das damals FDP-geführte Niedersächsische Umweltministerium unter Minister Hans-Heinrich Sander und die nachgeordnete Staatliche Vogelschutzwarte. Die Versäumnisse und bewussten Täuschungen werfen ein Schlaglicht auf den tatsächlichen katastrophalen Umgang mit dem nationalen und europäischen Natur- und Artenschutzrecht. Nerven gelassen haben nicht nur der Kläger, sondern auch einige Mitarbeiter des ehrenamtlichen Naturschutzes und der Chronist selbst. Die Mehrheit des Esenser Stadtrates hat die vorliegenden Gerichtsurteile bis heute offensichtlich überhaupt nicht verstanden, der erfolgreiche Kläger und enteignete Grundeigentümer wird als „geldgierig“ öffentlich verunglimpft, weil er auf einer Entschädigung besteht. Einzig die Gruppe der CDU/BfB und die im Rat vertretene „Esenser Bürgerinitiative EBI“ haben diese eklatante Fehlplanung und die -entscheidungen eines mehrheitlich faktenresistenten und überheblichen Ratsgremiums mit den damit verbundenen Rechtsverstößen erkannt. Die „Neue CDU“ mit der FPD (ja, in Esens gibt es die CDU wegen inhaltlicher Differenzen doppelt), die SPD und die Grünen im Esenser Stadtrat sind die Hauptverantwortlichen des Debakels. Sie sind aber keine „erwählten“, sondern gewählte „Volksvertreter“, den Wählerinnen und Wählern verantwortlich. Personelle Konsequenzen wurden bisher nicht gezogen, von Amtshaftung ist bisher nicht die Rede. Die Frage, ob die in Anspruch genommenen Fördermittel für den Straßenbau in Höhe von ca. 5,5 Millionen Euro zurückgezahlt werden müssen sowie eine evtl. strafrechtliche Bewertung (Untreue) stehen im Raum. Die Stadt zahlte bisher ca. 250.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten, für die der Steuerzahler aufkommt (Protokoll der Ratssitzung vom 4. Nov. 2013). Der Kläger wurde zwar entgeignet, aber bis heute nicht entschädigt! Die „kommunale Entlastungsstraße“ ist zu einer Belastungsstraße für die Stadt geworden.

27. März 2014- Ausgeurteilt, nun ist es endültig und unanfechtbar entschieden: Die von der Stadt Esens/LK Wittmund/NDS gebaute Umgehungsstraße südlich des Küstenbadeortes Bensersiel wurde ohne Rechtsgrundlage in einem faktischen EU-Vogelschutzgebiet gebaut, alle Bebauungspläne wurden sowohl vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit einer Versagung der Revision und schließlich aktuell vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als „rechtsunwirksam“ verworfen, zusätzlich wurde die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt gegen die Versagung der Revision zurückgewiesen. Eine „Heilung“, so das Bundesverwaltungsgericht, sei nicht möglich. Die Stadt Esens hat mit Pauken und Trompeten einen jahrelangen Rechtsstreit mit dem enteigneten und bisher nicht entschädigten Grundeigentümer verloren. Schlimmstenfalls muss die Straße zurückgebaut werden. Anwalt der Stadt Esens ist Prof. Dr. Bernhard Stüer, Münster, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Umgehungsstraße Bensersiel

Nach mehrfachen Verhandlungen der Esenser Stadtoberen (Hauptverwaltungsbeamter Jürgen Buß) mit dem niedersächsischen Umweltministerium, Umweltminister Wenzel (Grüne), soll die Straße jetzt in das bereits 2006 an die EU gemeldete angrenzende EU-Vogelschutzgebiet und das anschließend vom Landkreis Wittmund eingerichtete Landschaftsschutzgebiet integriert werden, mit einer „Neuabgrenzung“. Das erst macht Ausnahmen von den Schutzverordnungen rechtlich möglich. So könnte die Straße – wenn eine finanzielle Einigung mit dem Kläger erreicht ist – trickreich u.U. mit einer „Befreiung“ von der Schutzgebietsverordnung legalisiert werden, obwohl diese Vorgehensweise EU-rechtlich sehr umstritten ist. Aber daran arbeitet die Stadt.

Doch der Reihe nach:

* Alles begann im Jahre 2000:

Ostfriesen-Zeitung, S. 22, 20. Oktober 2000

Planung der Trassen beginnt

Esens. Bauamtsleiter Kurt Jensen, Samtgemeindedirektor Bernard Thüer und ein Vertreter der Firma Thalen Consult haben am 26. Oktober einen Termin bei der Bezirksregierung. Es geht um die Planung der Trassen für die Umgehungsstraßen Neuharlingersiel und Bensersiel. Wo sie verlaufen sollen, das soll bei diesem Gespräch geklärt werden. Thüer: „Wir sind für weiter von den Orten entfernte Trassen, um die weitere Ortsentwicklung nicht zu behindern.“

Mit „Ortsentwicklung“ war der lukrative Verkauf von billig erworbenen landwirtschaftlichen Flächen zur Erschließung von Baugrundstücken zwischen dem Südrand Bensersiels und einer Umgehungsstraße gemeint.

* 2000 begann das Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren nach Absprache der Stadt mit dem niedersächsischen Verkehrsministerium. Im Verlauf der Verfahren wurde der Flächeneigentümer, ein Jurist aus Dortmund, per „Besitzeinweisung“ enteignet.

* Parallel wurde 2002 ein Projekt am Niedersächsischen Internatsgymnasium in Esens (NIGE) begonnen, das in die Planung einer Ortsumgehung von Bensersiel zum Inhalt hatte. Unterstützt wurde es vom Rat der Stadt Esens, Mehrheitsfraktion SPD. Schüler, nicht Fachleute, begannen mit einer Straßenplanung in einem hochsensiblen „faktischen“ Vogelschutzgebiet, das aus politischen Gründen aber nicht nach Brüssel als Vogelschutzgebiet gemeldet wurde, obwohl es die qualitativen Voraussetzungen erfüllte.

* 2002 kündigte der Grundeigentümer eine Klage gegen den B-Plan Nr. 67 in Zusammenhang mit seiner Flächenenteignung an. Von ca. 70 Hektar Fläche wurden mehr als sieben Hektar für die Straße überbaut und die übrigen Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung zerschnitten, beeinträchtigt oder entwertet.

* Der NABU-Kreisvorsitzende des Landkreises Wittmund, Axel Heinze, damals Studienrat am NIGE und Ratsmitglied in der Stadt Esens für die SPD, Vorsitzender des Bauausschusses der Stadt, nickte die Umgehungsstraße im Schutzgebiet mit ab. Er begründete dies in der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland vom 19. März 2003:

„[…] Dass sich Axel Heinze als Vorsitzender des Bauausschusses der Stadt Esens nicht gegen den Bau der Umgehungsstraße Bensersiel ausgesprochen hat, obwohl in seiner Brust zusätzlich das NABU-Herz schlägt, ist für ihn kein Problem und vor allem kein Widerspruch. „Als Vorsitzender des Bauausschusses kann ich auf Dinge Einfluss nehmen, die den Naturschutz berühren.“ Dabei versteht sich der Esenser nicht als der Naturschützer in „Reinform“, der grundsätzlich alle baulichen Vorhaben ablehnt. […] Zwar, so Heinze, sei die Umgehung Bensersiel ein Eingriff in die Natur, doch müsse dabei berücksichtigt werden, dass sie wichtig für den Fremdenverkehr sei, von dem die Menschen hier leben würden. […]“

Die Verletzung von geltendem europäischen Naturschutzrecht war für ihn kein Problem.

* 2003 begann die Beteiligung der „Träger Öffentlicher Belange“ und der Naturschutzverbände. Der Wattenrat Ostfriesland hatte 2003 in seiner Stellungnahme für den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) deutlich auf die Unvereinbarkeit der Straßenplanung mit den EU-rechtlichen Vorgaben hingewiesen und das Straßenbauprojekt abgelehnt, ebenso der BUND. Die umfangreichen Stellungnahmen von 34 Seiten wurden im Beschlussvorschlag „aufgrund der Länge des Textes“ nicht im Wortlaut abgedruckt (Anlage zum Beschlussvorschlag, Stadt Esens, 15. Juli 2004), lagen aber den Fraktionen vor. Alle Einwände wurden vom Rat zur Kenntnis genommen, aber „weggewogen“, also ignoriert!

Im März 2003 sammelten Bensersieler Bürgerinnen und Bürger 200 Unterschriften gegen die Umgehungsstraße. Der innerörtliche Verkehr zur Nordseetherme, zum Campingplatz oder zum Hafen, zu den Supermärkten, Geschäften und Hotels sowie der Gäste, die nach einem Quartier suchten, bliebe ohnehin bestehen. Durch die Umgehung würden potenzielle Gäste an Bensersiel vorbei geleitet. Die Unterschriften wurden der stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Esens im Sommer 2003 übergeben. Danach hörte man nichts mehr von der Eingabe.

* Am 15. Dezember 2004 beschloss die Stadt Esens die 83. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem B-Plan Nr. 67 „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ im faktischen Vogelschutzgebiet.

Große Brachvögel Foto (C): Manfred Knake

Große Brachvögel im Grünland des Vogelschutzgebietes V63 bei Bensersiel

Erfolgreiche EU-Beschwerde des Wattenrates

* Zuvor, am 18. Januar 2004, hatte der Wattenrat am Beispiel der ebenfalls rechtswidrigen Golfplatzplanungen in Neuharlingersiel/Samtgemeinde Esens Beschwerde bei der EU-Kommission wegen Nichtbeachtung des faktischen Vogelschutzgebietes bei den Planungen eingelegt. Im August kam dann die bemerkenswerte Antwort aus Brüssel: Man gehe NICHT davon aus, dass das Gebiet Norden-Esens als „Besonderes Schutzgebiet“ (= SPA, Special Protected Area) auszuweisen sei. „Die deutschen Behörden haben uns anlässlich der Paketsitzung [am 05. Juli 2005 in Berlin] mitgeteilt, dass das Gebiet nicht als SPA ausgewiesen worden sei, da die NACH DEM NIEDERSÄCHSISCHEN AUSWAHLVERFAHREN für die in Frage kommenden Brut- und Gastvogelarten zu Grunde zu legenden Schwellenwerte beziehungsweise Stetigkeiten NICHT erreicht worden seien.“ (Hervorhebungen vom Autor). Das hieß im Klartext: Niedersachsen hatte durch das Umweltministerium (Umweltminister Hans-Heinrich Sander, FDP) mit Hilfe seiner beamteten Vogeldatenverwalter (Leiter der staatlichen Vogelschutzwarte war damals Peter Südbeck, der später zum Leiter des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer befördert wurde!) der EU-Kommission nur zwei Arten angedient, um die es angeblich nur ging: Die Wiesenweihe und das Blaukehlchen, und die hätten anderswo in bereits ausgewiesenen SPAs genügend Platz. Damit war das „faktische Vogelschutzgebiet“ (zunächst) durch eine einfache Datenmanipulation keines mehr und Esens konnte mit der Golfplatz- und Umgehungsstraßenplanung weitermachen, mit dem Segen der Kommission, die die Märchen aus Niedersachsen auch (auch nur zunächst) brav glaubte.

Der Wattenrat legte sofort bei der EU-Kommission nach: Es wurde angeregt an, diese Entscheidung umgehend zu revidieren; der Kommission wurde dazu als Entscheidungshilfe eine umfangreiche vogelkundliche Stellungnahme eines Planungsbüros vorgelegt. Die Stellungnahme mit den vollständig erfassten Vogelarten machte die tatsächliche Wertigkeit nicht nur für die genannten, sondern auch andere Arten wie Nonnengans, Graugans oder verschiedene Watvogelarten deutlich.  Zitat aus dem Gutachten: „Lediglich auf die zwei Arten [es folgen die wiss. Namen] einzugehen, lenkt vom Stellenwert des Gebietes ab und missachtet eine der wesentlichen Intentionen des europäischen Schutzgebietsnetzes ´Natura 2000´, die Biodiversität in Europa zu bewahren.“ Die EU-Kommission reagierte: Im Schreiben der Kommission vom 10. April 2006 wurde das Gebiet Norden-Esens nun wieder angemahnt, Beurteilung der Kommission: „Meldung nicht ausreichend. Die unmittelbar binnendeichs des SPA `Niedersächsisches Wattenmeer´ gelegenen Hochwasserrastflächen sind unter anderem im funktionalen Zusammenhang mit den Vorlandflächen des Wattenmeeres wichtig.“

Niedersachsen wurde angewiesen, das Gebiet Norden-Esens umgehend nachzumelden. Das Land kam dem zwar nach, meldete es als Vogelschutzgebiet V63, klammerte aber in der Gebietsmeldung die Trasse der Umgehungsstraße und den Golfplatz am Deich unzulässigerweise aus.  Link: Blauer Brief aus Brüssel

* Im September 2008 verlor der Kläger zunächst vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg seinen Prozess gegen den B-Plan 67. Laut Protokoll über den Termin zur mündlichen Verhandlung des 1. Senats beim OVG vom 22. Mai 2008 verneinte (!) der Verfahrensbevollmächtigte der Stadt Esens, Prof. Dr. Stüer, dass es sich hier um ein faktisches Vogelschutzgebiet handele. Dieser Bereich sei nicht nach Brüssel gemeldet worden. Diese Aussage des Anwalts der Stadt Esens war aber nachweislich falsch, da die in der Gebietsmeldung ausgesparte Fläche der Straßentrasse eindeutig weiter zum „faktischen Vogelschutz“ gehörte, weil es Meldekriterien erfüllte. Das OVG Lüneburg ließ in seinem Urteil eine Revision nicht zu (Urteil OVG Lüneburg vom 22. 05. 2008 – 1 KN 149/5). Die Stadt kündigte nach dem Urteil den Baubeginn der Umgehungsstraße an.

* 2009: Am 22. April um 11.00 Uhr beginnt mit dem „ersten Spatenstich“ der Bau der „kommunalen Entlastungsstraße“ durch Bürgermeister Klaus Wilbers (SPD), Stadtdirektor Jürgen Buß, Landrat Henning Schultz (CDU) und, last but not least, den Landtagspräsidenten Hermann Dinkla (CDU), der im Nachbarort Westerholt wohnt.

Bildzitat: Anzeiger für Harlingerland/Wittmund/NDS, Seite 1, 23. April 2009

Auch gerichtlich geht es weiter: Der Kläger, in Kenntnis der unrichtigen Darstellung Verfahrensbevollmächtigten der Stadt Esens zum „faktischen Vogelschutzgebiet“, erreichte in einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde gegen die vom OVG Lüneburg verwehrte Revision eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den B-Plan 67 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Beschluss BVerwG vom 17. Juni 2009 – 4 BN 28.08), mit dem Ziel festzustellen, ob die Straße rechtmäßig in einem Vogelschutzgebiet gebaut werde . Der Wattenrat stellt dem Kläger eine fachliche Stellungnahme zu den Vogelvorkommen im Gebiet zur Verfügung.

Bensersiel: Straßenbau im Vogelschutzgebiet, August 2009. Durch den Bau wurden 1400m  Gräben, Brutgebiet der Blaukehlchen und Schilfrohrsänger verfüllt!

* Am 12. November 2009, vor dem Hintergrund der neuen Klage des Grundeigentümers vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, beschloss der Verwaltungsausschuss der Stadt Esens, den Bebauungsplan mit dem B-Plan Nr. 72 neu aufzustellen. Der Straßenbau musste vom September 2009 bis Februar 2010 wegen Rechtsunsicherheiten gerichtlich stillgelegt werden, eine finanzielle Einigung mit dem Kläger erfolgte nicht. Eile war für die Stadt Esens deshalb geboten, weil die Fördermittel für den Bau der Straße bis spätestens 31. Dezember 2009, also sechs Wochen später, abgerufen werden mussten, sonst wären sie verfallen.

Am 17. Nov. 2009, vor der Aufstellung des B-Planes 72, fand daher ein Erörterungstermin (Scoping-Termin) nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Wittmund statt, an diesem Termin nahm der Chronist teil.Teilnehmer waren u.a. Vertreter der Stadt Esens, der Anwalt der Stadt, Prof. Bernhard Stüer, Vertreter des Landkreises Wittmund, die Polizei, Naturschutzverbände und ein Vertreter des Planungsbüros „Thalen Consult“ aus Neuenburg. Auf die konkrete Nachfrage des Chronisten an den Vertreter des Planungsbüro räumte dieser ein, dass keine Verträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 34) in diesem „faktischen Vogelschutzgebiet“ erfolgt sei (Gesprächsprotokoll vom 17. Nov. 2009).

* Am 08. Februar 2010 beschloss der Rat der Stadt Esens den Bebauungsplan Nr. 72 „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ als Satzung. Die Straße sollte nun einen Belag aus „Flüsterasphalt“ und eine Lärmschutzwand in Richtung Vogelschutzgebiet nach Süden erhalten. Danach wurde der Straßenbau fortgesetzt. Weder Flüsterasphalt noch Lärmschutzwand wurden aber später gebaut, da für diese Maßnahmen keine Fördermittel bereitgestellt wurden und diese zusätzlichen Baumaßnahmen eine Million Euro Mehrkosten verursacht hätten.

Der NABU, Landesverband Niedersachsen in Hannover, wollte in einem Antrag beim OVG Lüneburg erreichen, dass die Bautätigkeit für die Umgehungsstraße bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung eingestellt wird. Der Antrag wurde vom OVG Lüneburg kostenpflichtig zurückgewiesen. Der NABU unternahm keine weiteren Schritte, um gegen den Straßenverlauf im „faktischen Vogelschutzgebiet“ rechtlich vorzugehen. Am 10. Februar 2012 setzte die Stadt Esens durch den Stadtdirektor Buß den Wattenrat darüber in Kenntnis, dass alle erneuten fachlichen Einwendung durch den Rat als „teilweise zutreffend“ und „nicht zutreffend“ zurückgewiesen wurden.

Der Grundeigentümer strengte ein Normenkontrollverfahren beim OVG Lüneburg gegen den B-Plan Nr. 72 an.

* 2011 wird die 2,1 Kilometer lange „kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ mit einem neuen Brückenbauwerk dem Verkehr übergeben. Gesamtkosten für die Straße mit Kreisverkehr und Brücke: fast 9 Millionen Euro, davon 5,4 Millionen Euro staatliche Fördermittel. Dazu kommen Kosten für den Rechtsbeistand, die Gerichte und das Planungsbüro. Allein der Rechtsbeistand der Stadt Esens (Prof. Bernhard Stüer, Münster) und die Gerichtskosten schlugen mit mehr als 250.000 Euro Steuergeld zu Buche! Es stellt sich heraus, dass die Auslastung der Straße gering ist.

Screenshot (Bildzitat) Ostfriesen Zeitung, online

Links zu den bauausführenden Firmen mit der Kostenberechnung: Straßenbaufirma Matthäi  und Brückenbauer Hofschröer

edit 13. Juli 2013: Bürger für Bürger in Esens: Tatort : Verwaltungsausschusssitzung vom 07. 07. 2014 – Ist der Esenser Stadtrat in der derzeitigen Besetzung überhaupt noch politisch und juristisch verantwortlich handlungsfähig?

 

* Am 10. April 2013 urteilte das OVG Lüneburg (1 KN 33/10) , dass der B-Plan Nr. 72 der Stadt Esens „rechtsunwirksam“ ist. Damit entfiel die Rechtsgrundlage für den B-Plan 72. Eine Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen. Die Revisionsbeschwerde (Nichtzulassungsbeschwerde) der Stadt Esens wurde vom BVerwG in Leipzig zurückgewiesen. Vertreter der Stadt Esens suchten nun den Niedersächsischen Umweltminister Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) in Hannover auf. Die Stadt Esens bekam die Zusage, dass das Vogelschutzgebiet neu abgegrenzt wird; die Straße soll nun in das bestehende Vogelschutzgebiet und das vom Landkreis Wittmund verfügte Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden. Damit soll politisch erreicht werden, was rechtlich nicht möglich war. Über eine „Befreiung“ von den Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung könnte die Straße nachträglich trickreich legalisiert werden. Diese Vorgehensweise ist umstritten: „Was nicht passt, wird passend gemacht“ kann nach der Rechtslage nicht funktionieren. Link: Urteil Umgehung_Bensersiel_ OVG_Lueneburg_April2013

* Februar 2014: Ein Mitarbeiter des Bundes der Steuerzahler in Niedersachsen bedankte sich beim Wattenrat für die Übersendungen von Informationen zum angekündigten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über den Bebauungsplan 67: „Wir werden sehr genau hinsehen, welche finanziellen Folgen das bevorstehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum ersten B-Plan auslösen wird“. Der Bund der Steuerzahler befindet sich im Presseverteiler des Wattenrates, wenn es um Veröffentlichungen zur Umgehungsstraße Bensersiel geht.

* Am 27. März 2014 urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Nr. 23/2014

BVerwG 4 CN 3.13) : Unzulässige Straßenplanung im faktischen Vogelschutzgebiet nicht durch nachträgliche Gebietsmeldung „geheilt“ – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein Bebauungsplan für eine Ortsumgehungsstraße, der die Straßentrasse in einem faktischen Vogelschutzgebiet festsetzt und damit gegen das Beeinträchtigungsverbot der europäischen Vogelschutzrichtlinie (V-RL) verstößt, nicht dadurch nachträglich „geheilt“ wird, dass das Land nach Abschluss der Planung ein Vogelschutzgebiet an die EU-Kommission meldet, das an die Straßentrasse heranreicht, diese aber nicht in das Schutzgebiet einbezieht. […]

Damit ist die Straße eindeutig rechtswidrig einem einem europäischen Vogelschutzgebiet gebaut worden. Die Möglichkeit einer nachträglichen „Heilung“ des Bebauungsplans Nr. 67 wurde verneint. Die Niedersächsische Landesregierung beschloss die Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes V63 im Raum Bensersiel, die Naturschutzverbände haben bis zum 07. Mai 2014 die Möglichkeit der Stellungnahme. Durch die Neuabgrenzung wird die vorherige Abgrenzung des Vogelschutzgebiets im Osten Bensersiels zum Nachteil des Vogelschutzgebietes verändert, um Bauplätze für Bensersiel bereitszustellen, das macht diese Neuabgrenzung angreifbar. Die Stadt Esens musste bisher ca. 250.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten zahlen (Protokoll der Ratssitzung der Stadt Esens vom 04. Nov. 2013). Profitiert hat nur der Anwalt der Stadt Esens.

05. April 2014, der vorläufige Höhepunkt der teuren Posse: In völliger Verkennung der Rechtslage und mit der gewohnten Überheblichkeit und Ignoranz äußerten sich in der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ (Wittmund) die Spitzenpolitiker der Stadt zum weiteren Vorgehen:

„[…] Außerdem wurden Beschlüsse zur Aufstellung neuer rechtsgültiger Bebauungspläne gefasst. Diese Schritte hatte das Niedersächsische Umweltministerium der Stadt Esens empfohlen, erklärt der stellvertretende Bürgermeister der Stadt Esens, Heiko Willms, in einer gemeinsamen Presseerklärung mit den Fraktionsvorsitzenden Fokko Saathoff (SPD) und Friedrich Deppermann (Neue CDU) [..] Inzwischen hat das Ministerium unter Beteiligung der niedersächsischen Vogelschutzwarte eine korrigierte Abgrenzung des beanstandeten Vogelschutzgebietes dem Landeskabinett vorgelegt. […]. ´Damit besteht kein Grund mehr, mit dem bisherigen Kläger über Entschädigungen oder zusätzliche Geldzahlungen zu sprechen´, heißt es in der Presseerklärung. […]“

Die Stadtoberen verlassen sich also wieder auf die „große Politik“, anstatt selber Lösungen mit dem Kläger zu suchen, der sich durch die Gerichtsurteile in einer wesentlich komfortableren  Situation befindet. Diese blinden Kommunalpolitiker offenbaren einen kollektiven Realitätsverlust, verbunden mit dem Verlust des Unrechtsbewusstseins, mit Anzeichen von beklagenswerten Wahrnehmungsstörungen.

Die fertiggestellte Umgehungstraße Bensersiel: Auch in der Ferienzeit wenig Verkehrsaufkommen

Wie geht es weiter?

In der öffentlichen Diskussion wird die Variante „ wieder Anfangen bei Null“ favorisiert, also eine völlige Neuaufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Prozedere der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Prüfung von Alternativlösungen, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange etc.. Diese Variante wird nicht ergebnisoffen sein können, weil man die bestehende Straße nutzen will. Die öffentliche Diskussion läuft aber anscheinend in die falsche Richtung. Es wird einfach ignoriert, dass beide Urteile zum Bebauungsplan Nr. 67 und Nr. 72 rechtskräftig sind, damit ist die jetzige Straßentrasse verbrannt. Nach dem Wiederholungsverbot geht mit dieser Trasse eigentlich gar nichts mehr (res iudicata„). Ein rechtskräftig verurteilter Dieb kann auch nicht ein neues Verfahren anstrengen, durch das er erreichen möchte, sein Diebesgut behalten zu dürfen. Ein neuer Bebauungsplan kann nur für eine neue Trasse aufgestellt werden – nach rechtsgültiger Neuabgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes. Da der erfolgreiche Kläger mit Sicherheit nicht zwei Straßen auf seinen Flächen dulden muss, hat er zunächst einen „Folgenbeseitigungsanspruch“, das hieße Rückbau der Straße. Die Stadt Esens steckt in einem teuren Dilemma, aber die Politik wird es mit Sicherheit auf ihre Weise zu richten versuchen, obwohl die Gefahr neuer Rechtsstreitigkeiten groß ist.

Die Rolle des Niedersächsischen Umweltministeriums (unter „grüner“ Regie!) und der Staatlichen Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Das Umweltministerium gibt nach Gesprächen mit Esenser Ratsmitgliedern vor, den von den Gerichten gerügten Mangel heilen zu können. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber festgestellt:

„Die Abgrenzung des V63 im Bereich Bensersiel ist unter Berücksichtigung des Bebauungsplans Nr.67 nicht ausschließlich ornithologisch begründet.“ (vgl. BVerwG-Urteil S.25) und „Bei der Planung haben vornehmlich die wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkte  [der Stadt Esens] eine Rolle gespielt.“ (vgl. OVG-Lüneburg-Urteil S.24f.)

Die EU-Kommission aber verlangt, wie es in der schriftlichen Urteilsbegründung (OVG-Lüneburg, 1 KN 33/10, vom 10. April 2013, Seite 17) heißt :
„Die Auswahlentscheidung hat sich ausschließlich an diesen ornithologischen Erhaltungszielen zu orientieren. Eine Abwägung mit anderen Belangen findet nicht statt…dürfen Praktikabilitätserwägungen wie städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten bei der Grenzziehung nicht berücksichtigt werden.“

(Siehe auch Jura Forum, 27. März 2014: Straßenplanung durch faktisches Vogelschutzgebiet nicht durch nachträgliche Gebietsmeldung zulässig)

Der Neuabgrenzungsvorschlag läuft dieser Forderung in der europäischen und bundesdeutschen ständigen Rechtsprechung (EuGH, BVerwG, OVG) jedoch total entgegen! Wieder werden nicht ornithologische Gründe, sondern die wirtschaftlichen und entwicklungs-politischen Interessen der Stadt Esens gemäß ihrer Baulandbevorratungspolitik zur Richtschnur der Abgrenzung gemacht. Die Stellungnahme des NLWKN (Staatliche Vogelschutzwarte) zur Neuabgrenzung ist keineswegs naturschutzfachlich begründet; im Gegenteil sie verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die vom Land Niedersachsen auf der Grundlage der europarechtlichen Kriterien erstellten Entscheidungsgrundsätze. Die Neuabgrenzung hat mit einer fachlichen avifaunistischen Abgrenzung überhaupt nichts zu tun. Die ornithologisch wertvollsten Flächen östlich von Bensersiel mit den größten lokalen Beständen des Großen Brachvogels werden nicht in das Schutzgebiet einbezogen, weil die Stadt Esens diese Flächen in nächster Zeit als Baulandflächen vorgesehen bzw. bereits gekauft hat.
Es werden lediglich 10 Hektar avifaunistisch  unbedeutendere Flächen in einer Tiefe von etwa 10 bis 20 m entlang der Straße ausgewiesen, die wegen der unmittelbaren Nähe zur Straßentrasse für den Vogelschutz der vorherrschenden Offenlandvogelarten  völlig wertlos sind; diese aber gehören dem Kläger gegen die Umgehungsstraße. So kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: 1. Man kann angeben, das Vogelschutzgebiet ausgeweitet zu haben (damit es auch tatsächlich nach einer Neuabgrenzung aussieht) und 2.  kann man den Eindruck gewinnen, der Kläger werde dafür abgestraft, dass er Normenkontrollverfahren gegen die Planungen der Stadt Esens angestrengt und dann auch noch gewonnen hat. Zu beachten ist, dass die Staatliche Vogelschutzwarte keine unabhängige Behörde ist, sondern weisungsgebunden arbeitet.

Des Weiteren hat das OVG-Lüneburg im April 2013 festgestellt, dass die Abgrenzung in allen drei Teilplänen der Bebauungspläne, also westlich, südlich und östlich von Bensersiel, fehlerhaft ist. Dennoch wird eine Neuabgrenzung nur im südlichen Teil vorgenommen. Diese rechtswidrige Begrenzung auf ein Teilstück geht sogar schon aus dem Titel „Neuabgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes V63 südlich Bensersiel“ hervor.

Auch die Anzahl der abgrenzungsrelevanten Vogelarten beschränkt sich auf eine einzige Vogelart, den Schilfrohrsänger, dessen Brutplätze durch den Straßenbau gemäß den eigenen Angaben der Stadt Esens in den Bebauungsplänen zu 80 % vernichtet oder vergrämt worden sind.

Die Neuabgrenzung ist daher aus materiell-rechtlichen Gründen absolut ungeeignet, um die gerichtlich monierten Fehler zu heilen. Aber auch aus formalrechtlichen Gründen ist die Neuabgrenzung anfechtbar, weil den Beteiligten im Beteiligungsverfahren (gemäß Verteiler vom 20.3.2014) vom Umweltministerium wesentliche entscheidungserhebliche Informationen vorenthalten werden. Auf der beigefügten Karte zur Neuabgrenzung ist nicht einmal der Verlauf der Straßentrasse, deretwegen die Neuabgrenzung erfolgen soll, eingezeichnet worden. Die Informationen auf etwa einer DIN-A4-Seite sind so dürftig und wenig aussagekräftig, dass sie es den Beteiligten nicht ermöglichen, die Neuabgrenzung begründet nachzuvollziehen; insbesondere ist die -erneute- Rechtsfehlerhaftigkeit in Bezug auf die europäische und bundesdeutsche Rechtsprechung nicht ansatzweise erkennbar.

Es drängt sich die Vermutung auf, dass die Informationen bewusst so knapp gehalten worden sind, damit die Beteiligten die rechtlichen Probleme nicht einmal erahnen und somit aus „Gutgläubigkeit“ der Neuabgrenzung zustimmen. Damit werden Sinn und Zweck des Beteiligungsverfahrens jedoch gründlich konterkariert. Das Umweltministerium hat in dem Beteiligungsverfahren eine umfassende Informationsfunktion, die sie ganz offensichtlich nicht in angemessener Weise wahrgenommen hat. Daher ist bereits die (prozedurale) Verfahrensweise als solche aus formalen Gründen juristisch angreifbar.

Sollte diese fehlerhafte Neuabgrenzung von dem Landkreis Wittmund bestätigt werden, so ist schon jetzt abzusehen, dass sämtliche neuen Bebauungspläne, die sich auf diese Neu-Abgrenzung stützen, von dem Normenkontrollgericht mit derselben Begründung für rechtsunwirksam erklärt werden müssen, wie in dem Urteil des Nds. OVG-Lüneburg vom 10. April 2013.

Und nun das Allerletzte: Da sind auch noch die Grünen im Stadtrat von Esens, sogar derzeit Teil der Mehrheitfraktion der Gruppe SPD/Grüne. Der Grünen-Politiker Martin Mammen ist seit vielen Jahren Mitglied des Rates der Stadt und in den wichtigsten Ausschüssen vertreten. Die Grünen haben, wie auch die Politiker der SPD und der CDU (jetzt, nach Abspaltungen von der kritischen Gruppe CDU/BfB, „Neue CDU“), die Umgehungsstraße stets mit unterstützt. Liest man aber die aktuellen Aussagen der Esenser Grünen, gelangt man zu dem Eindruck, die Grünen seien völlig unbeteiligt an der Entstehung der Umgehungssstraße gewesen. Jetzt, da das Kind im Brunnen liegt, werden der „Rechtsstaat“ und „Schilda“ entdeckt, ein Paradebeispiel politischer Amnesie oder Verdrängung.

Pressemitteilung, veröffentlicht am: 13.04.2014

GRÜNE zur kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel

Eine verzwickte Lage kann man sich nicht einfach schönreden!

„Ein gravierender Fehler vom Land, Kreis und der Stadt, dass die Rechtslage „Faktisches Vogelschutzgebiet“, trotz deutlicher Hinweise aus dem Naturschutz, bei der Planung und den Bau einfach ignoriert wurde. [….] Wir leben eben in einem Rechtsstaat, nicht in ´Schilda´. Hier wird dann die Frage beantwortet werden, ob es möglich ist, eine widerrechtlich im faktischen Vogelschutzgebiet gebaute Straße durch ein neues Bauleitplanverfahren zu sichern. […] Die GRÜNEN, so Martin Mammen, hätten dieses, für die Bürgerinnen und Bürger sowie zukünftigen Räte belastende kostenintensive und zeitintensive Dauerproblem gerne endgültig gelöst gesehen.“

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Die Pressemitteilung des BVerwG Leipzig im Wortlaut:

Nr. 23/2014

BVerwG 4 CN 3.13

27.03.2014

Unzulässige Straßenplanung im faktischen Vogelschutzgebiet nicht durch nachträgliche Gebietsmeldung „geheilt“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein Bebauungsplan für eine Ortsumgehungsstraße, der die Straßentrasse in einem faktischen Vogelschutzgebiet festsetzt und damit gegen das Beeinträchtigungsverbot der europäischen Vogelschutzrichtlinie (V-RL) verstößt, nicht dadurch nachträglich „geheilt“ wird, dass das Land nach Abschluss der Planung ein Vogelschutzgebiet an die EU-Kommission meldet, das an die Straßentrasse heranreicht, diese aber nicht in das Schutzgebiet einbezieht.

Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist der Bebauungsplan Nr. 67 „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ der Stadt Esens. Der Antragsteller ist Eigentümer einer landwirtschaftlichen Hofstelle im Westen von Esens mit etwa 70 ha zusammenhängender, bislang verpachteter landwirtschaftlicher Fläche, die durch die mittlerweile fertig gestellte Umgehungsstraße durchschnitten wird. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte den Normenkontrollantrag des Antragstellers abgelehnt, weil die „an sich“ unzulässige Planung durch die Gebietsnachmeldung „nachträglich als von vornherein plausibel bestätigt“ worden sei. Auf die Beschwerde des Antragstellers hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Den mit dem Bebauungsplan Nr. 67 im Wesentlichen inhaltsgleichen Nachfolge-Bebauungsplan Nr. 72 hat das OVG mittlerweile für unwirksam erklärt, weil das nachgemeldete Vogelschutzgebiet in fachlich unvertretbarer Weise abgegrenzt worden sei. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Möglichkeit einer nachträglichen „Heilung“ des Bebauungsplans Nr. 67 verneint. Faktische Vogelschutzgebiete umfassen Lebensräume und Habitate, die für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung in dem betreffenden Mitgliedstaat beitragen und damit zum Kreis der im Sinne des Art. 4 der V-RL „geeignetsten“ und als Schutzgebiete auszuweisenden Gebiete gehören. Bei der Abgrenzung faktischer Vogelschutzgebiete sind die sog. IBA-Verzeichnisse (Important Bird Areas/Bedeutende Vogelschutzgebiete) ein bedeutsames Erkenntnismittel. Ihre Indizwirkung kann nur entkräftet werden, wenn der Mitgliedstaat wissenschaftliche Beweise dafür vorlegt, dass die Verpflichtungen aus der V-RL durch andere als die in diesem Verzeichnis aufgeführten Gebiete erfüllt werden können. Mit der Nachmeldung eines Gebiets, dessen Abgrenzung bereits dann nicht zu beanstanden ist, wenn sie fachwissenschaftlich „vertretbar“ ist, ist dieser Gegenbeweis nicht erbracht. Der Bebauungsplan Nr. 67 „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ der Stadt Esens ist daher unwirksam.

BVerwG 4 CN 3.13 – Urteil vom 27. März 2014 – Vorinstanz: OVG Lüneburg 1 KN 149/05 – Urteil vom 22. Mai 2008

edit 08. Oktober 2014: Heute endet das Beteiligungsverfahren für die „Neuabgrenzung“ des Vogelschutzgebietes V63 im Bereich Esens Bensersiel, mit der die Landesregierung die Umgehungstraße zu legalisieren versucht, um die Stadt Esens aus der kostenträchtigen Bredouille zu helfen und um damit den Stadtbankrott zu verhindern. Es ist das zweite Neuabgrenzungsverfahren, das wegen vieler Fehler eingestellt wurde. Aber auch dass zweite Verfahren ist sehr fragwürdig und nicht dazu geeignet, die Planungsfehler zu heilen. Die ausführliche Stellungnahme des Wattenrates können Sie hier als .pdf-Datei nachlesen: WR_Stellungnahme_Neuabgrenzung_V63_Bensersiel

edit 11. Oktober 2014: Das Zweite Deutsche Fernsehen berichtete im „Länderspiegel“ unter der Rubrik „Hammer der Woche“ sehr gut über den „Schwarzbau“, der Beitrag ist hier zu sehen.

edit 12. Oktober 2014: Die Gruppe BfB-CDU im Esenser Statdrat hat ebenfalls eine aufschlussreiche Chronik der Entwicklung der Umgehungsstarße in Netz gestellt, die Sie hier nachlesen können: 11. Oktober 2014 – Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel

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