Graugansmassaker im EU-Vogelschutzgebiet: Es waren die Flinte und das Messer!

Screenshot-Bildzitat: Rheiderland Zeitung, online, 10. Jnuar 2014

 Nun ist es amtlich: Die von der Polizei sichergestellten Grauganskadaver aus dem Deichvorland bei Nüttermoor/LK Leer aus einem EU-Vogelschutzgebiet waren Schrotträger, das Brustfleisch der Gänse wurde jedesmals mit einem Messer entfernt. Das hat das Veterinärinstitut in Oldenburg (LAVES, Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) festgestellt. Noch nicht bekannt ist, ob die Gänse mit Eisenschrot oder mit an Gewässern verbotenem Bleischrot erlegt wurden. Die Rheiderland Zeitung aus Weener/LK Leer berichtete heute ausführlich auf Seite 1.

Damit ist die These der Jägerschaft, die Vögel seien von Fressfeinden erbeutet worden, hinfällig, ebenso die These des NABU, die Tiere seien von Sturm in einen Zaun gedrückt worden und dann verendet. Ein NABU Mitarbeiter hatte in der Presse vehement abgestritten, Brustfleisch würde als Delikatesse von Jägern geschätzt und auf diese Art erlangt. Dagegen wurde die Vermutung des Wattenrates bestätigt, die Gänse seien geschossen, mit einem Messer verstümmelt, um nur das Brustfleisch zu entnehmen, und dann entsorgt worden. Im Wattenrat gibt es Mitarbeiter, die jahrzehntelang Wasservögel für das Land Niedersachsen als ehrenamtliche Zähler erfasst haben. Ungezählte Kadaver wurden so gefunden und begutachtet, ganz ohne das vielgepriesene „Grüne Abitur“ der Jäger, deren biologische Kenntnisse sich leider wieder einmal auf Grundschulniveau entpuppt haben.

Es war ein Jäger: Graugänse, an Ort und Stelle von Hand gerupft und dann das Brustfleisch herausgeschnitten, Fundort im EU-Vogelschutzgebiet an der Ems

Amtlich ist leider auch das Protokoll der Polizisten, die die Gänsekadaver am 30. Dezember 2013 vor Ort sicherstellten. Das Protokoll enthält viele sachliche Fehler:

1.) Unser Mitarbeiter Eilert Voß hat zu keiner Zeit behauptet, die Graugänse seien „illegal“ getötet worden. Die Graugansjagd, auch in einem EU-Vogelschutzgebiet, ist (leider) noch immer legal, auch die Entnahme der Gänsebrust ist legal. Fragwürdig ist nur die Entsorgung der Kadaver an einem Gewässer, die Behandlung der Beute war nicht waidgerecht. Genau dies hat er gegenüber den Beamten geäußert.

2.) Die Kadaver waren keineswegs „stark verwest“. Eine Graugans im Graben war leicht verwest, von einer Gans waren nur noch Knochenreste vorhanden, zwei Gänse waren noch in einem guten Erhaltungszustand, aber nun, einen Tag nach dem Fund, bereits von Bussard und Krähen angefressen.

3.) Die Aussage im Protokoll „objektiv keine Feststellung durch Fremdeinwirkung an den Gänsen“ ist eindeutig falsch, wie das Untersuchungsergebnis aus Oldenburg laut Zeitungsbericht beweist. Die Polizisten haben also vorschnell ohne Beweise eine Bewertung abgegeben.

4.) Die Beamten haben keine Beweisfotos vom Fundort angefertigt.

5.) Die anwesenden Zeugen des Vereins „De Dyklopers e.V.“ wurden im Protokoll nicht erwähnt.

Mit diesem Protokoll wurde unser Mitarbeiter Eilert Voß von einer Polizeidienststelle völlig unglaubwürdig gemacht! Voß hatte die Gänsekadaver nach Hinweisen aus der Bevölkerung gefunden und die Polizei informiert, die am nächsten Tag die Vögel sicherstellte. Das Protokoll können Sie hier im Wortlaut nachlesen: .pdf: Protokoll_Gaensebrust_Polizei_Nuettermoor_Dez2013 . Diese unprofessionelle Vorgehensweise der Beamten wurde schriftlich beim Polizeidirektor Johannes Lind von der Polizeiinspektion Emden/Leer moniert, eine Antwort gab es nicht.

Abzuwarten bleibt nun noch das Ergebnis der Schrotuntersuchung: Wenn es sich um verbotene Bleimunition gehandelt hat, müsste die Polizei eigentlich wieder tätig werden und den Jagdausübungsberechtigten ermitteln. Dem droht dann der Entzug des Jagdscheines. In der Jägersprache nennt man übrigens Jäger, die sich nicht an die Regeln halten und Tiere nicht „waidmännisch“ bejagen, „Aasjäger“.

Rheiderland Zeitung, Weener, LK Leer, S.1, 10. Januar 2014

Gänse: Schrot und Schnitte
Institut hat Kadaver untersucht – »Nicht waidgerecht«

kah NÜTTERMOOR/JEMGUM. Die am Emsdeich bei Nüttermoor gefundenen Gänse sind durch Schrotkugeln getötet worden. Außerdem wurde ihnen die Brust herausgeschnitten. Das hat eine Untersuchung der Kadaver in einem Veterinärinstitut in Oldenburg ergeben. Damit ist die von Jägerseitehervorgebrachte These, die Graugänse seien von natürlichen Feinden gerissen worden, vom Tisch.

Wie der Landkreis Leer auf Nachfrage der RZ mitteilte, sind die am 29. Dezember entdeckten Kadaver von der Polizei an Amtstierarzt Dr. Hans-Jürgen Salge mit der Bitte um Begutachtung übergeben worden. Dieser leitete die toten Tiere nach Oldenburg weiter, wo sie eingehender untersucht worden sind. Das Ergebnis: »In allen drei Tieren wurde Schrot festgestellt«, so Kreis-Sprecherin Maike Duis gegenüber der RZ. Außerdem sei nachgewiesen worden, dass die Bruststücke »mit einem scharfen Messer« herausgetrennt worden seien.
Grundsätzlich, so betont Duis, sei die Jagd auf Graugänse erlaubt. »Aber die Beseitigung der Kadaver ist nach Auffassung unseres Veterinäramtes nicht waidgerecht erfolgt«, sagte die Pressesprecherin.[…] Kreisjägermeister Jan-Wilhelm Hilbrands hatte gestern Nachmittag noch keine Kenntnis von dem Ergebnis der Untersuchung. Doch er betonte gegenüber dieser Zeitung: »Wenn sich herausstellen sollte, dass das so ist, dann ist das absolut nicht in Ordnung. Und ich werde mich dementsprechend darum kümmern und diesen Verstoß verfolgen.«

Sowohl Hilbrands als auch Jäger Hermann Heyen und NABU-Vorstandsmitglied Hinderk van Göns hatten der Behauptung von Naturschützern energisch widersprochen, dass die Gänse er- und zerlegt worden sind. Ihre These: Die Vögel wurden bei Sturm gegen den Deichzaun gedrückt und anschließend von Krähen oder Greifvögeln angegangen. […] Aus Landkreissicht ist auch die Frage entscheidend, ob die Tiere mit Blei oder Stahlschrot geschossen wurden. »Blei-Munition ist in Gewässernähe streng verboten, um die Greife zu schützen, die sich über Kadaver hermachen«, erläutert Duis. Eine entsprechende Untersuchung dazu werde nach Auskunft des Instituts in Oldenburg jedoch lange Zeit brauchen, da man den natürlichen Verwesungsprozess der Tiere dafür abwarten wolle. Anzeige ist im vorliegenden Fall übrigens nicht erstattet worden. Seitens der Polizei sind keine weiteren Maßnahmen vorgesehen.

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