NABU-Geschäftsmodell: Geld oder Klage, „Mäuse für den Milan“

Verschiedene Schwimmvogelarten im Nationalpark Nds. Wattenmeer, Dollart. Im Hintergrund der Wind"park" Wybelsumer Polder, EU-Vogelschutzgebiet

Bereits am 27. Dezember 2012 berichteten wir im Beitrag „NABU-Hessen: windiger `Kompromiss` im EU-Vogelschutzgebiet, Geschäftsmodell `Klageverzicht gegen Bares`”.

Statt die Zulässigkeit eines kleinen Windparks in einem Rotmilan-Lebensraum im Hessischen rechtlich auf den Prüfstand stellen zu lassen, verzichtete der NABU auf weitere Rechtsmittel einer bereits erfolgreich eingelegten Klage und setzte die Betreiber mit einer Geldforderung von 500.000 Euro für eine Stiftung unter Druck, damit sich die bereits stillgelegten Windkraftwerke weiterdrehen konnten. Der Betreiber zahlte, der NABU nennt dieses dreiste Projekt „Mäuse für den Milan“.

Das Geschäftsmodell der „Ablasszahlung“ fand nun auch überregionale Aufmerksamkeit u.a. in der Berliner Zeitung und der Frankfurter Rundschau, die über die lukrativen Einnahmequellen des NABU gleichlautend berichteten. Diese „Naturschutz“-Praktiken sprechen sich nun also bundesweit herum, und der Krug geht bekanntlich so lange zum Brunnen, bis er bricht, oder die Mitglieder aufmüpfig werden:

Berliner Zeitung, online, 16 Februar 2013

Betreiber beklagen „Wegezoll für Windräder“

Von Jakob Schlandt

Der Umweltverband Nabu setzt Windpark-Betreiber unter Druck: Entweder sie spenden, oder sie werden verklagt. Betroffene sprechen von „Wegezoll“.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs war ein Schock für die Betreiber des kleinen Windparks in der hessischen Provinz: Per Sofortvollzug wurden fünf von sieben Windmühlen nach einem halben Jahr Betrieb stillgelegt – obwohl zunächst alle Genehmigungen vorlagen. Der Grund: Eine Klage des Naturschutzbundes Nabu, Landesverband Hessen. Nun standen die Investoren vor schweren Verlusten. Die Anlagen hätten wahrscheinlich auf Jahre nicht in Betrieb genommen werden dürfen, ein Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang stand bevor. Seit Anfang Dezember drehen sich die Windräder, die in einem kleinen Waldstück rund 30 Kilometer östlich von Gießen stehen, wieder schwungvoll. Der Nabu hat seine Klage zurückgezogen. Das ist einer erstaunlichen Einigung zu verdanken, die in der Windkraftbranche große Verärgerung und Verunsicherung verursacht. Die Betriebsführer des Windparks, das Unternehmen HessenEnergie und der Bürgerwindpark, zahlten 500 000 Euro in einen Naturschutzfonds ein, den eine Stiftung des Nabus verwalten soll. Damit soll laut Nabu Lebensraum-Optimierung für den Greifvogel Rotmilan betrieben werden. […]

Trotz der Beteuerungen der Spitze des Nabu Hessen: Die Ablasszahlung von 500 000 Euro hat Begehrlichkeiten geweckt – und zwar im eigenen Verband. Konrad Volkhardt, Chef des Nabu-Kreisverbands Werra-Meißner im Norden Hessens, möchte das Prinzip „Zustimmung zu Windkraftanlagen gegen Geld“ für den Nabu zum Dauermodell erheben. „Wir wollen erreichen, dass etwa eine halbe Million Euro pro kleinem Windpark in eine Umweltstiftung fließen. Dafür würden wir dann auf Klagen verzichten.“ […]

 

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