Gänseschießer an der Ems: Lokalpresse mauert, Jäger pöbeln im Jagdforum von „Wild und Hund“

Flügelverletzte Blässgans (nicht jagdbare Art), NSG "Petkumer Deichvorland"/Ems, 26. Nov. 2011

Die aktuellen jagdlichen Missstände bei der Wasservogeljagd an der Ems wurden hier auf den Wattenratseitenin den letzten Tagen ausführlich dargestellt. In der Lokalpresse findet diese skandalöse Jagdausübung kaum statt, es wird einfach darüber geschwiegen, die Leserschaft erfährt kaum etwas davon. Eine Ausnahme war die „Emder Zeitung“ vom 11. November 2011.

Danach war auch in der „EZ“ wieder Ruhe, obwohl sich inzwischen völlig neue Gesichtspunkte ergeben haben, z.B. der Nachweis einer geschossenen Blässgans als Schrotträger, dargestellt mit einem Röntgenbild und die damit verbundene Strafanzeige wegen eines Schonzeitvergehens gegen den bekannten Gänsejäger Take H. aus Petkum. Und im Jagdforum der Zeitung „Wild und Hund“ wird von Gänseschießern gepöbelt, denen man auch als Mensch nicht im Dunkeln begegnen möchte, siehe weiter unten. [#edit 28. Nov. 2011: Alle Forenbeiträge zum Thema wurden heute gelöscht!]

Auch die Pressemitteilung des Wattenrates vom 18. Nov. 2011 dazu fiel wieder einmal unter die Redaktionstische.

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– Wattenpresse –

Infodienst des Wattenrates Ost-Friesland

Datum:  18. Nov. 2011

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Presseinfo, 18. November 2011

Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“/Emden: Strafanzeige gegen Jagdpächter wegen Schonzeitvergehen

Im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems, Teil des EU-Vogelschutzgebiets „V10, Emsmarschen Leer-Emden“ wird seit Jahren legal Jagd auf Wasservögel, u.a. auf arktische Gänse gemacht. Illegal wird die Jagd aber dann, wenn Gänse bei schlechten Sichtverhältnissen wie Dämmerung oder Nebel bejagt werden, das ist nach der Bundesjagdzeitenverordnung verboten. Nicht jagdbare Arten im Schutzgebiet sind z.B. Bläss- oder Saatgänse, die in Vogelschutzgebieten keine Jagdzeit haben. Gejagt werden überwiegend Graugänse, die aber bei schlechter Sicht kaum von den nichtjagdbaren Arten unterschieden werden können.

Dennoch wird seit Jahren bei extrem schlechter Sicht im Schutzgebiet gejagt, häufig sind dann nach der Jagdausübung verletzte flugunfähige Gänse im Schutzgebiet zu beobachten. Am 10. November 2011 fand wieder eine Gesellschaftsjagd bei schlechtesten Sichtbedingungen im Schutzgebiet statt, Eilert Voß, Mitarbeiter im Wattenrat Ostfriesland und der „Gänsewacht“ informierte daraufhin die Polizei in Emden, die den Vorfall aufnahm. Ebenfalls am 10. November fand Voß nach der Jagd bei Helligkeit eine frischtote Blässgans am Deich des Schutzgebietes.

Die Gans wurde einem Tierarzt zugeführt, der drei eindeutige, ca. 4 mm große Metalleinschlüsse im Körper der Gans feststellte. Die Gans wird nun behördlich untersucht. Festgestellt werden muss auch, ob mit dem an Gewässern verbotenen Bleischrot oder mit Eisenschrot geschossen wurde. Der Abschuss von nicht jagdbaren Arten ist ein Schonzeitvergehen und wird als Straftat verfolgt. Voß erstattete daraufhin gegen einen namentlich bekannten Jäger und Jagdpächter aus Petkum Strafanzeige wegen eines Schonzeitvergehens, gegen den schon einmal wegen eines Schonzeitvergehens ermittelt wurde.

Am anderen Emsufer zwischen Ditzum und Pogum, ebenfalls EU-Vogelschutzgebiet, wird seit Wochen bei Dunkelheit und Nebel jeden Morgen ebenfalls beim Einflug der Gänseschwärme von ihren Schlafplätzen im Dollart deutlich hörbar mit Schrot geschossen, auch das wurde zur Anzeige gebracht.

Der Wattenrat fordert seit langem die Änderung des Jagdgesetzes, um die Jagd in Vogelschutzgebieten völlig zu untersagen, nur so lassen sich die seit Jahren dokumentierten Missstände abstellen.

Anlage: jpg: Fundort der frischtoten Blässgans, Röntgenbild der

Blässgans

Das Ende einer Flugreise, Blässgänse, "Versehrtensammelstelle": flügellahm im NSG "Petkumer Deichvorland"

Mehr Glück hatte der Naturschutzbund Deutschland, dessen detaillierte Pressemitteilung immerhin mit ganz wenigen Zeilen in der Ostfriesen Zeitung vom 24. November 2011 erschien:

Ostfriesen Zeitung, 24.11.2011

KURZ NOTIERT

Gegen Gänsejagd

Hannover/Emden – Der Naturschutzbund Niedersachsen hat bei der Vorstellung seines Landesjagdberichts in Hannover die Forderung nach einer Abschaffung der Gänsejagd bekräftigt. Der Nabu fordert das Landwirtschaftsministerium zudem auf, gegen „die ordnungswidrige Jagdausübung im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland“ vorzugehen.

Hier der komplette Text des NABU, LV Niedersachsen:

NABU – P R E S S E D I E N S T, 23. November 2011

Artenschutz / Gänsejagd NABU Niedersachsen fordert erneut Abschaffung der Gänsejagd in Niedersachsen Offener Brief an ML Lindemann: Blässgans im Schutzgebiet mit Schrot erlegt Dr. Buschmann: „Blässgansjagd unzulässig – Gänsejagd widerspricht Artenschutz!“

Hannover, Emden – Anlässlich des heute vorgestellten Landesjagdberichtes hat der NABU Niedersachsen nochmals seine langjährige Forderung unterstrichen, nordischen Wildgänsen auch künftig sichere Rastgebiete zu garantieren und fordert das Niedersächsische Ministerium für Ernährung,  Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf, die Gänsejagd in Niedersachsen landesweit abzuschaffen. Zudem fordert der NABU das Jagdministerium in einem ‚öffentlichen Brief‘ auf, gegen die ordnungswidrige Jagdausübung im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland (Landkreis Leer / Stadt Emden) vorzugehen. Nachweislich war in dem Schutzgebiet eine dort nicht jagdbare Blässgans mit Schrotkugeln getötet worden, obwohl dies nach der Niedersächsischen Jagdzeitenverordnung in dem Vogelschutzgebiet ‚Emsmarschen von Leer bis Emden‘, wie auch in sieben weiteren niedersächsischen Vogelschutzgebieten, unzulässig ist.

„Es kann doch nicht sein, dass ziehende Arten dem enormen Jagddruck ausgesetzt werden, die sie auf ständig neue Flächen treibt“, sagte Dr. Holger Buschmann, NABU- Landesvorsitzender. „Es ist geradezu grotesk, wenn hierzulande von hoher moralischer Warte gegen den Vogelfang in südlichen Ländern gewettert wird, und man selbst hierzulande das Halali gegen die Gänse als Zugvögel bläst!“ Gerade Niedersachsen als Drehscheibe des internationalen Gänsezugs müsse seiner Verantwortung nachkommen. „Wer die Jagdzeiten für Arten wie Bläss- und Saatgänse auch und gerade in Naturschutzgebieten sowie in vielen nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora Habitat-Richtlinie eingestuften Landschaftsräumen weiterhin zulässt, handelt nicht nur kurzsichtig, sondern gefährdet Tiere, die nicht nur Teil unseres niedersächsischen, sondern auch europaweiten Naturerbes sind“, betonte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen. Eine Jagd auf alle nordische und arktische Gänsearten dürfe es weder im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland und dem Vogelschutzgebiet Emsmarschen von Leer bis Emden noch in anderen geschützten Rast- und Brutgebieten in Niedersachsen geben.

HINTERGRUND

Die Niedersächsische Landesregierung hatte mit einer Änderung ihrer Jagdzeitenverordnung die Jagd auf rastende Wildgänse ausgeweitet. Da Gänse Grasfresser sind, kann es, wo sie lange und in großer Zahl rasten, zu Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen kommen.

„Jagd taugt nicht zur Schadensverminderung. Doch leider wird schnell übersehen, dass mit einer Bejagung und Störung der Gänse letztlich das Gegenteil erreicht wird. Es ist zudem zu befürchten, dass sie infolge der Klimaerwärmung große Teile ihrer bisherigen Brutgebiete verlieren werden. Umso mehr kommt es darauf an, dass sie entlang ihrer Zugwege sichere und störungsarme Gebiete vorfinden, wo sie ihren Energiebedarf ausreichend decken können“, so Dr. Holger Buschmann weiter. Bejagte Gänse werden scheu, flüchten bereits auf große Distanzen, und benötigen durch häufiges Umherfliegen letztlich mehr Energie – und damit auch mehr Futter. Abgesehen davon lässt sich die Jagd auf Wildgänse nicht tierschutzgerecht durchführen: Oftmals werden die Gänse durch Schrotpartikel nur verletzt und verenden später qualvoll, Familienverbände werden auseinander gerissen und Jungvögel verlieren den für sie überlebenswichtigen Anschluss an ihre Eltern. Ein erhebliches Problem stellt die Verwechslungsgefahr zwischen den einzelnen Arten dar. Obwohl das Jagdgesetz klar die Artenkenntnis als Grundbedingung voraussetzt, sind viele Jäger nicht in der Lage, Bläss- und Saatgänse zu erkennen. Die hoch bedrohte Zwerggans ist ohne spezielle Optik ohnehin nicht von Blässgans zu unterscheiden.

„Insbesondere bei der traditionellen Jagdausübung bei Sonnenaufgang oder am späten Abend beim Einflug der Gänse können selbst Fachleute einzelne Gänse nicht sicher auseinanderhalten.“ Der NABU ist entsetzt, dass bei der Jagd auf fliegende Wildgänse durch die breit streuende Schrotmunition immer neben den angezielten Gänsen auch die sogenannten ‚byflyer‘ verletzt werden. „Eine Jagdausübung während Nebelwetterlagen widerspricht zudem dem Jagdgesetz“, unterstrich NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann.

Aus Gänsen werden Fleischklumpen: 2 Graugänse als Beute, NSG "Petkumer Deichvorland"/Ems, Dez. 2009

Im Internet-Forum der Jagdzeitung „Wild und Hund“ wird die Nacht- und Nebeljagd im Petkumer Deichvorland immer noch „diskutiert“, wenn man das so nennen darf! Wer sich ein eigenes Bild von der „Diskussionskultur“ in diesem Forum machen will, sollte sich die Forumsseiten ansehen. Hier entlarven sich angebliche Jäger aus der Deckung der Foren-Anonymität als ganz gewöhnliche Schießer, denen es nur darum geht, aus lebenden Wesen essbare Fleischklumpen zu machen. Ein Unrechtsbewusstsein ist nicht festzustellen:  Es wird weiterhin überwiegend gepöbelt und beleidigt, besonnene Einwände auch von Jagdscheininhabern sofort mit üblen Beleidigungen niedergemacht, ein Auftreten wie röhrende Platzhirsche. Die sonst in Foren geltenden Regeln des Anstandes und das notwendige Eingreifen des Administrators gelten bei den Foren-Vielschreibern offenbar nicht.Tolle Kerle eben, und bewaffnet. Solchen Typen möchte man nicht nur als Gans und nicht nur bei Dunkelheit begegnen.

#edit 28. Nov. 2011:

Im Internetforum der Jagdzeitschrift „Wild und Hund“ wurden alle Forenbeiträge in Diskussion“Erneuter Zwischenfall bei der Gänsejagd in Petkum“ nach der Verlinkung beim Wattenrat heute Mittag vom Admin des Paul-Parey-Verlages gelöscht.

Der Wattenrat hatte gestern auch die Redaktion von „Wild und  Hund“, den Vorsitzenden der niedersächsischenLandesjägerschaft Dammann-Tamke  (CDU, MdL) und die Redaktion der Jagdzeitung „Niedersächsischer Jäger per Mail auf diese üblen und zweifellos z.T. strafbaren  „Meinungsäußerungen“ hingewiesen. Hier einige wenige (!) vorher kopierte Auszüge:

* “Es ist Aufgabe aller Jagd- und Schützenverbände, das der Politik jetzt klarzumachen. WIR alle müssen bereit sein, zu  wählen  und abzuwählen,      nicht mehr nach dem Sinn einer Wahl zu fragen sondern sie nur noch als Mittel des Machtentzuges zu begreifen. NUR das hilft notfalls, sonst NICHTS.”

 * “Ökofaschisten”

* “dieser Voß ein absoluter Schwachmat”

* “Möglicherweise kann man den Ruf der Polizei als geplante und vorsätzliche Jagdstörung werten und einen Juristen mit der Wahrung der eigenen Interessen beauftragen“

* ” Wenn die Sichtverhältnisse es zulassen, darf praktisch gejagt  werden – nur entscheidet das kein Gänsewächter, sondern der einzelne Jäger vor Ort (also unmittelbar hinter den Läufen)”

* “Jetzt mal ganz ehrlich…gibts in der Gegend keine handfesten Bauernburschen, die den Nachtwaechtern mal unter vier Augen die  Notwendigkeit der Gaensejagd erklaeren koennten?”

* “diese Gattung gehört zu den ‘durchideologisierten’ Triebtätern”

* “Ach Leute. Der sog. Wattenrat versucht schon Urzeiten hier  Stimmung zu machen.  Ziemlich lau, würde ich sagen. Wenn es um  “solche Angelegenheiten” geht, stürzt sich die Lokalpresse  eigentlich gerne mit Vorliebe auf die grüne Zunft”

* „Querulanten“

*  „Dummschwätzer“

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