Gänsejagd an der Ems: lebende und tote Kollateralschäden

Jaeger_im_Nebel_Petkumer-Vorland_11Nov2011

Nebeljäger im NSG "Petkumer Deichvorland"_10Nov2011 Foto (C): Voß

Nebeljagd Petkum, 10. Nov. 2011: § 1 (3) Bundesjagdzeitenverordnung: Die in Absatz 1 festgesetzten Jagdzeiten umfassen nur solche Zeiträume einschließlich Tageszeiten, in denen nach den örtlich gegebenen äußeren Umständen für einen Jäger die Gefahr der Verwechslung von Tierarten nicht besteht.

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