EU-Vogelschutzgebiet Ems: Schüsse im Dunkeln, Gänsewacht und Polizei waren Zeugen

"Kollateralschaden": frischtote Blässgans nach der Jagd bei Dunkelheit und Nebel (nicht der Originalfundort, der ist 200 m entfernt!)

„Dunkel war´s, nichts war zu sehen, als die Polizei erschien“… bei den Gänseschießern im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“.

Nur ist nichts Lyrisches an den Jagdverstößen im Schutzgebiet, klare Prosa ist angesagt. Es war wieder einmal soweit: Bei Dunkelheit und Nebel waren Wasservogeljäger wie in jedem Jahr im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems, Teil eines EU-Vogelschutzgebietes, unterwegs. Deutlich waren schon zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr Schrotschüsse aus dem Schutzgebiet zu hören, bei Dunkelheit und Nebel mit späteren Sichtweiten zwischen 50 und 80 Metern! Sonnenaufgang war erst um 07.46 Uhr, jagdrechtlich darf aber schon 90 Minuten vor Sonnenaufgang bis 90 Minuten nach Sonnenaufgang gejagt werden, zulässiger Jagdbeginn in diesem Falle also ab 06.16 Uhr, aber nur wenn die Sichtverhältnisse dies zulassen; so sagt es der § 1 Absatz 3 der Bundesjagdzeitenverordnung

(3)               Die in Absatz 1 festgesetzten Jagdzeiten umfassen nur solche Zeiträume einschließlich Tageszeiten, in denen nach den örtlich gegebenen äußeren Umständen für einen Jäger die Gefahr der Verwechslung von Tierarten nicht besteht.

Früh vor Ort, in sicherer Entfernung am Petkumer Fähranleger, war auch Eilert Voß, Mitarbeiter des Wattenrates und der Gänsewacht, der ein waches Ohr in die Fläche und ein waches Auge trotz der trüben Witterung für die Jäger hatte. Er führt seit Tagen wieder ein detailliertes Jagd-Protokoll, das hier nachzulesen ist: Gänsewacht_ Protokoll_01Nov2011 bis 15Nov2011.pdf

Voß wurde in diesem Jahr vom Amtsgericht in Emden rechtskräftig zu einem Ordnungsgeld von 2000.- Euro verurteilt, weil er die Jagd im Petkumer Vorland angeblich „gestört“ haben soll; er hatte gegen eine „Einstweilige Verfügung“, bewehrt mit 250.000 Euro (!), verstoßen. Die hatten Gänsejäger gegen ihn erwirkt, mit Hilfe eines Anwaltes, der auch Jäger ist. Mehrere Jäger bestätigten vor Gericht eine „Jagdstörung“, die Voß dabei beobachtet haben wollten; Voß war damals alleine, ohne eigene Zeugen. Seine Berufung gegen das Emder Urteil vor dem Landgericht Aurich wurde zurückgewiesen. Das ist diesmal anders, nun steht er nicht mehr allein und angreifbar auf Gänsewacht. Er rief die Polizei in Emden über Mobiltelefon an, die diesmal in der beginnenden Morgendämmerung nach Petkum kam. Die Jäger wurden mit einem Megafon aus dem Naturschutzgebiet herausgerufen.

Nebelgänse, welche Arten verbergen sich im Nebel?

Gejagt wird hier seit Jahren von einer kleinen namentlich bekannten Jägergruppe und jeweils dazu eingeladenen Jagdgästen, überwiegend auf  Gänse, Zugvögel aus der Arktis. Das nur 200 Hektar große Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ befindet sich im überwiegenden Besitz des Landes Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland, der Jagdvertrag mit den Pächtern läuft erst 2028 aus! Das Schutzgebiet ist auch ein bekannter Gänseschlafplatz, der mehrere zehntausend Gänse, vor allem Nonnengänse,  beherbergen kann, wenn Ruhe im Gebiet ist. Die Jagd an Schlafplätzen gilt bei besonneneren Jägern als „unwaidmännisch“.

Schlafplatz von Nonnengänsen im NSG "Petkumer Deichvorland", Januar 2010

Legal bejagt dürfen hier nur Graugänse und Kanadagänse, die Bläss- und Saatgänse sind für Jäger in EU-Vogelschutzgebieten tabu, eigentlich. Bei Dunkelheit, Dämmerung und Nebel sind aber die Gänsearten kaum zu unterscheiden, nur an den Flugrufen, und die muss man genau kennen. Und zusammen mit den Graugänsen fliegen auch Blässgänse, der eilige Schrotschuss unterscheidet nicht zwischen den Arten. Der Abschuss einer Blässgans wäre ein Schonzeitvergehen und damit strafbar, eine Fall für den Staatsanwalt. Jede Jagd vertreibt auch die besonders geschützten Watvogelarten (vgl. EU-Vogelschutzrrichtlinie) wie Brachvögel, Goldregenpfeifer, Kiebitze oder auch Säbelschnäbler aus dem Rast- und Nahrungsgebiet, und nur, weil ein paar Schießer ihrem Hobby frönen.

Bei der Jagd dabei war auch wieder der ehemalige Ortsbürgermeister von Petkum, Take Hülsebus, der dort im Schutzgebiet Jagdpächter ist. Hülsebus war einer der Kläger gegen Voß wegen der „Jagdstörung“. Gegen Hülsebus wurde schon einmal ermittelt: Am 07. Oktober 2006 bei guter Sicht führte er eine Jagdgesellschaft im Schutzgebiet. Vor der laufenden Videokamera von Eilert Voß schossen seine Jagdgäste eine geschützte Brand- und eine ebenfalls geschützte Nonnengans, die man wirklich nicht mit einer Graugans verwechseln kann (vielleicht nur Jäger mit nervösen Zeigefingern). Das Verfahren gegen Hülsebus wurde seinerzeit von der Staatsanwaltschaft in Aurich eingestellt, weil Hülsebus nicht bereit war, die Namen der Jagdgäste zu nennen. Hülsebus wurde im letzten Jahr ohne Jagdhund bei der Wasservogeljagd am „Petkumer Deichvorland“ angetroffen, der soll nach seinen Angaben vor Gericht „im Auto“ gesessen haben, ein Dackel, für die Wasservogeljagd ohnehin ungeeignet. Die Anzeigen gegen Hülsebus und die anderen Nacht- und Nebeljäger im Schutzgebiet bei der Unteren Jagdbehörde in Emden und die Fachaufsichtsbeschwerde gegen die dann untätige Stadt beim Landwirtschaftsminister verliefen ergebnislos im Sande, Jäger unter sich. Der Leiter der Unteren Jagdbehörde der Stadt Emden ist Jäger, der Kreisjägermeister der Stadt Emden ist beim Amtsgericht angestellt. Den Jagdschein besitzt Hülsebus noch immer.

Petkumer Anleger im Morgengrauen: Auch die Polizei ist Zeuge der Schüsse aus dem Naturschutzgebiet

Immerhin, diesmal wurde diese Nacht- und Nebeljagd von der Polizei frühmorgens vor Ort  aufgenommen, ein anwesender Polizist sagte vor Zeugen, dass es viel zu dunkel zum Jagen sei, ein Jäger, der verspätet zur Jagd eintraf, sagte ebenfalls vor Zeugen, es sei viel zu neblig für die Gänsejagd. Auch ein Redakteur der Emder Zeitung erschien kurz darauf am Ort des Geschehens und berichtete am nächsten Tag ausführlich über die Vorgänge, er ließ alle Seiten zu Wort kommen. Nur wurde das von Voß bereitgestellte Foto von den protokollierenden Polizisten aufgehellt abgedruckt, es entstand so bei der Leserschaft ein völlig falscher Eindruck von den tatsächlichen Lichtverhältnissen.

Das gleiche Bild, vergrößert und aufgehellt, in der Emder Zeitung vom 11. Nov. 2011

Zusätzlich wurde auch der zuständige Einsatzleiter der Emder Polizei zitiert:

Emder Zeitung, 11. November 2011:

 „Doch genau da liegt das Problem aus der Sicht der zuständigen Behörden. Zwei von Voß hinzu gerufene Emder Polizisten machten sich vor Ort ein Bild von der Situation. Einen Verstoß gegen das Jagdgesetz stellten sie aber nicht fest. Der Leiter Einsatz- und Streifendienst, Theodor Koch, sagte auf Anfrage der Emder Zeitung: ”Wenn eine Gans geschossen wurde, die nicht geschossen werden darf, ist die Sache klar.” Doch dieser Nachweis sei bislang nicht erbracht worden, folglich liege kein Verstoß gegen das Jagdrecht vor. Koch: ”Herr Voß hat in allen Fällen erklärt, die Sichtverhältnisse seien unzureichend gewesen. Etwas anderes hat er nicht beobachtet.”

Polizist und Gänsewächter suchen Nebeljäger

Weit gefehlt! Was lernt man daraus? Auch die Ordnungshüter kennen die Rechtslage nicht. Der eindeutige Verstoß ist die Jagd bei unsichtigen Wetterverhältnissen, wenn die Artenunterscheidung nicht möglich ist, und das führt dann zwangsläufig zu „Kollateralschäden“ wie die kurz darauf bei Tageslicht frischtot gefundene Blässgans am Deich knapp außerhalb des Naturschutzgebiets. Da außerhalb des Naturschutzgebietes nicht gejagt wurde, kann die Gans nur innerhalb des Schutzgebietes so schwer verletzt worden sein, dass sie noch einige Meter weiter bis zum Fundort flog und dort verendete.

Fundort der frischtoten Blässgans am Emsdeich

Ein Anruf des Wattenrates bei der Polizei in Emden, der das klären sollte, verlief unerfreulich, der bearbeitenden Polizist J.,  selber Jäger, warf schließlich wütend und wenig professionell den Hörer auf. Damit befasst sich jetzt der Leiter der Polizeiinspektion Leer-Emden, der einen Brief dazu bekam, der hier nachlesbar ist: Polizeiinspektion LeerEmden_Nebeljagd_Petkum_14Nov2011.pdf.  Er hat bereits schriftlich geantwortet und sagte eine „beamtenrechtliche Bewertung des Sachverhaltes“ und „intensive Recherchen“ zu.

Gänsejäger im Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland", 10. Nov. 2011

 

Nebeljäger mit Beute, 10. Nov. 2011, Schafstall, Petkum

Am nächsten Tag wurde die tote Blässgans einem Veterinär in einem der Nachbarlandkreise zur Untersuchung vorgelegt, die Röntgenfotos liegen vor. Die Gans trug eindeutig drei runde metallische Einschlüsse von ca. 4 mm Durchmesser im Thorax, Schulter- und Flügelbereich, eine Schrotschussverletzung mit Todesfolge liegt nahe. Nun muss noch geprüft werden, ob es sich um Blei- oder Eisenschrote handelt, die Jagd an Gewässern mit Bleischrot ist wegen der Vergiftungsgefahr nicht zulässig.

Drei metallische Einschlüsse, mit Sicherheit Schrotkugeln, Blei oder Eisen

In einem geparkten Auto der Nebeljäger lagen Bleischrotpakete im Auto. Inzwischen kann man im Schutzgebiet eine ganze Versehrtengruppe von noch lebenden, aber stark flugbehinderten Blässgänsen beobachten, es liegt auch hier nahe, dass es sich um eine bedauernswerte Ansammlung von jagdlichen „Kollateralschäden“ handelt.

"Versehrtensammelstelle" von verletzten, flugbehinderten Blässgänsen, Gandersum

Jeder Schuss im Schutzgebiet, jede erlegte Gans, legal oder illegal geschossen, ist ein „nachhaltiger“ Imageschaden für die gesamte Jägerschaft im Lande, die sich „anerkannter Naturschutzverband“ nennen darf, verantwortlich sind aber nur eine handvoll Schießer.

Schrotpatronen im Suzuki-Geländewagen, Auricher Kennzeichen

Die Gänsewacht ist jeden Tag vor Ort, und auch die Polizei fährt seitdem morgens in der Dämmerung kurz über den Parkplatz, ohne auszusteigen. Ob sie dabei feststellt, ob sich Jäger im Gebiet befinden oder ob die Fahrzeugkennzeichen der Gänsewächter notiert werden, ist nicht bekannt. Geschossen wird weiterhin im Dunkeln, auf der anderen Seite der Ems. Jeden Morgen, wenn die Blässgänse ihre Schlafplätze im Dollart verlassen, fallen schon vor 07.00 Uhr Schrotschüsse auf der anderen Emsseite zwischen Ditzum und Pogum. Es gibt also noch viel zu tun für die Gänsewacht an der Ems.

Anleger Petkum, Standort der Gänsewacht, morgendliche Polizeikontrolle

Gänsewacht am Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland"

 

Fähranleger Petkum, 14.Nov.2011, 07.00 Uhr: zeitgleich fielen Schrotschüsse aus Richtung Ditzum

Nachtrag, ausdrücklich zum Lesen empfohlen:

In einem  Jagdforum der Jägerzeitung „Wild und Hund“ wird die derzeitige Jagdsituation an der Ems heiß diskutiert, mit teilweise erschreckenden Einträgen. Immerhin, diese Art von Jägern liefert genau die Munition, mit der man sie anschließend als bloße Schießer entlarven kann. Nichts mehr vom hehren Anspruchs des „Hegers“ , vom selbstverbreiteten Image des naturverbundenen Pflegers der  Natur, das bis in die Kindergärten getragen wird, kaum Unrechtsbewusstsein und fast nur Pöbelei und blanker Hass; danke also für die „offenen Worte“!

http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?f=12&t=78447  (beginnend bei Seite 1) [#edit 28. Nov. 2011: Die Diskussion „Erneuter Zwischenfall bei der Gänsejagd in Petkum“ wurde heute Mittag gelöscht!]

Naturschützer werden in den Forenbeiträgen u.a. so beschrieben

*  „Ökofaschisten“

* „dieser Voß ein absoluter Schwachmat“

* „Möglicherweise kann man den Ruf der Polizei als geplante und vorsätzliche Jagdstörung werten und einen    Juristen mit der Wahrung der eigenen Interessen  beauftragen
* “ Wenn die Sichtverhältnisse es zulassen, darf praktisch gejagt werden – nur entscheidet das kein Gänsewächter, sondern der einzelne Jäger vor Ort (also unmittelbar hinter den Läufen)“

* „Jetzt mal ganz ehrlich…gibts in der Gegend keine handfesten Bauernburschen, die den Nachtwaechtern mal unter vier Augen die Notwendigkeit der Gaensejagd erklaeren koennten?“

* „diese Gattung gehört zu den ‚durchideologisierten‘ Triebtätern“

* „Ach Leute. Der sog. Wattenrat versucht schon Urzeiten hier Stimmung zu machen. Ziemlich lau, würde ich sagen. Wenn es um „solche Angelegenheiten“ geht, stürzt sich die Lokalpresse eigentlich gerne mit Vorliebe auf die grüne Zunft“

* „Querulanten“

Ganz bedenklich ist der Beitrag vom Teilnehmer „DWM1915“ (Der Begriff „DWM 1915″ bezieht sich auf die Selbstladepistole „08″ oder „Luger Parabellum 9mm“, hergestellt von den Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken DWM); er macht deutlich, dass er Jäger und Waffenbesitzer für einen Staat im Staate hält, die den Staat retten müssen, das ist schon faschistoid:

Zitat: „Es ist Aufgabe aller Jagd- und Schützenverbände, das der Politik jetzt klarzumachen. WIR alle müssen bereit sein, zu wählen und abzuwählen, nicht mehr nach dem Sinn einer Wahl zu fragen sondern sie nur noch als Mittel des Machtentzuges zu begreifen. NUR das hilft notfalls, sonst NICHTS.“ (der komplette Wortlaut des Kommentars nachfolgend)

Teilnehmer „DWM1915“ schreibt am, 14. Nov. 2011  11:05

„Dieser Staat kann sich eigentlich die Staatsverdrossenheit aus Jäger- und Waffenbesitzerkreisen gar nicht mehr leisten, von Beamten aller Laubahnen und Laufbahngruppen, Richtern bis hin zum Präsidenten hoher und höchster Gerichte, Soldaten aller Dienstgradgruppen bis hin zum General, Angestellten im öffentlichen Dienst aller Vergütungsgruppen einschl. übertariflich meinetwegen, Meistern aller Gewerke, Anwälten, Ärzten, Freiberuflern, Firmenchefs und Unternehmensvorständen. All diese und noch viel mehr, es handelt sich bei meiner Aufzählung lediglich um eine beispielhafte, sind Mitglieder in Jagd- und Sportschützenverbänden. Es ist Aufgabe aller Jagd- und Schützenverbände, das der Politik jetzt klarzumachen. Sonst hilft da leider nichts mehr. WIR alle müssen bereit sein, zu wählen und abzuwählen, nicht mehr nach dem Sinn einer Wahl zu fragen sondern sie nur noch als Mittel des Machtentzuges zu begreifen. NUR das hilft notfalls, sonst NICHTS. Andernfalls wird hier schon bald eine tiefe Staatsverdrossenheit auch bei Mitgliedern der von mir genannten Gruppen noch weiter um sich greifen und diesen Staat hier letztlich durch Unterlassung töten. Das kann niemand wollen, weil die Alternativen kaum besser sein werden. Eine Revolution spült nur noch weiteren Pöbel nach oben, und davon sitzt schon genug in der Verantwortung drin, das reicht längst.“

Was lernt man daraus: Jäger fühlen sich als Opfer, wieder sollen Waffenträger (diesmal Hobbyschützen!) den Staat vor dem Untergang retten.  „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem dies kroch!“ schrieb einmal Bert Brecht, man tarnt sich mit dem Lodenmantel!

 #edit 01. Dez. 2011: Im Internetforum der Jagdzeitschrift „Wild und Hund“ wurden alle Forenbeiträge  des Diskussionsfadens  „Erneuter Jagdzwischenfall bei der Gänsejagd in Petkum“ nach der Verlinkung beim Wattenrat vom Admin des Paul-Parey-Verlages gelöscht.  Der Wattenrat hatte am 27. Nov. auch die Redaktion von „Wild und Hund“, den Vorsitzenden der Landesjägerschaft Dammann-Tamke    (CDU, MdL) und die Redaktion der Jagdzeitung „Niedersächsischer Jäger per Mail auf diese üblen und zweifellos z.T. strafbaren  „Meinungsäußerungen“ hingewiesen. Der Chefredakteur von „Wild und Hund“, Heiko Hornung,  hat sich am 30.11. telefonisch mit dem Wattenrat in Verbindung gesetzt und erläutert, dass der Diskussionsfaden gelöscht wurde, weil er nicht den Forumsregeln entsprochen habe.

Aktualisiert: 01. Nov. 2011

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