Kitesurfen Dornumersiel: Freistil im Weltnaturerbe Wattenmeer: „touristische Bedeutung und Wertschöpfung“

Tourismus GmbH Dornum/LK Aurich: Beantragte Fläche für Kitesurfer in der Zwischenzone des Nationalparks

Nägel mit Köpfen und völlig unberührt von der geltenden Rechtslage schaffte die „Tourismus GmbH“ in Dornum im Landkreis Aurich mit ihrem Geschäftsführer Rolf Kopper schon mal Fakten für die Zielgruppe der Kitesurfer im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Auf der WebSeite des Fremdenverkehrsortes Dornum wird das Kitesurfen im Watt vor dem Badestrand seit langer Zeit beworben. [#edit 10. Dez. 2011: Die WebSeite wurde inziwschen abgeändert, der Beitrag wurde entfernt.]

Quelle: Sreenshot Dornum, November 2011, inzwischen von der WebSeite entfernt

Surfen

Freizeitsportler lieben die Herausforderung und kommen auf der Nordsee voll und ganz auf Ihre Kosten. Auch vor den Stränden in Dornumersiel und Neßmersiel ist surfen möglich. Vom Strand aus geht es dann direkt in die Fluten. Die Nordseewellen lassen das Surferherz höher schlagen und sind für viele Windsportarten ideal. So tummeln sich in Dornumersiel und Neßmersiel nicht nur Windsurfer, sondern auch Kitesurfer oder auch an Land die Kitelandboarder.

Den Antrag auf eine Kiterfläche stellte die Kommune bei der Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven bereits 2009, entschieden wurde bis heute noch nichts. Seit Jahren wird in Dornumersiel illegal im Wattenmeer in den dafür verbotenen Zwischen- und Ruhezonen gesurft. Auf Anfrage des Wattenrates bestätigte der Geschäftsführer der Tourismus GmbH, dass es derzeit lediglich einen „Dialog um die Kitesurf-Situation“ mit der Nationalparkverwaltung gäbe. Und als diese Dreistigkeit in der Presse publik gemacht wurde (unter schonendster Berichterstattung für die Gemeinde Dornum!), wurde auch die Nationalparkverwaltung wieder aktiv. Dabei wurden von der Tourismus GmbH längst inzwischen weitere Fakten geschaffen:

Die GmbH legte 2009 einen schriftlichen Antrag zur Genehmigung vor; im Anhang dieses Antrages befindet sich die Vereinssatzung des eigens am 27. Juni 2009 in Aurich gegründeten „Kite- und Surfclub Dornumersiel“ (KSC Dornumersiel).

Auszüge aus dem Antrag der Tourismus GmbH

Gemeinde Dornum

Rolf  Kopper

Stand 11. Mai 2010

[…] Da Kitesurfen als Trendsportart sich wachsender Beliebtheit erfreut, ist damit zu rechnen, dass weitere Kitesurfer in Dornumersiel hinzukommen werden. Die touristische Bedeutung ist nicht zu unterschätzen, da zum einen direkte Wertschöpfung durch die Kiter entsteht und zum andren für viele Gäste das Strandleben durch Beobachtung der Sport interessanter wird. […]

Schutzmechanismen […]

8. Der Kitesurfverein verpflichtet sich laut eigener Satzung zur Kontrolle und Einhaltung der Regelungen durch Kitesurfer.

[…]

Ersatz- und Zusatzmaßnahmen

(14) Der Kitesurfverein wird zusammen mit der Tourismus GmbH zweimal im Jahr in Küstenbereich [sic!] der Erholungszone und der angrenzenden Zwischenzone Müllsammelaktionen durchführen.

[…]

Natur- & Landschaftsschutz […]

Besonders geschützte Biotope sind nicht betroffen und zudem werden bei der Ausübung des Kitesports nur Wasserflächen mit ausreichender Wasserhöhe benutzt. [sic!]

$ [sic!] 44 des Bundesnaturschutzgesetzes findet Beachtung durch die Mindesabstände zu schützenswerten terrestrischen Bereichen (Lahnung, Polder, Seehundsbänke, etc) und durch die Ausübung des Kitesports ausschließlich auf Wasserflächen. Besonders geschützte Arten werden durch das Kitesurfen in Dornumersiel somit nicht beeinträchtigt.

Anlagen

  • Satzung des Kitesurfvereins (vorläufig)
  • Vereinbarung zwischen KSC  und Tourismus GmbH Gemeinde Dornum (wird erarbeitet
  • Konzept des KSC

Der Antrag ist abenteuerlich und fachlich so falsch begründet, dass er einwandfrei nicht genehmigungsfähig ist; die geforderte Verträglichkeitsprüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit den Auswirkungen auf die FFH- und Vogelschutzgebiete, die europäischem Recht unterliegen, wurde von der Nationalparkverwaltung nicht durchgeführt.

Angrenzend zur beantragten Kiterfläche in Dornunmersiel wurden bereits Flächen bei Norderney, Baltrum und Langeoog genehmigt. Anspruch und Wirklichkeit des Naturschutzes im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ klaffen also weit auseinander, die  Prospektidylle und die von der Verwaltung veröffentlichte Situation haben mit den tatsächlichen Zuständen wenig zu tun. In Dornumersiel im Landkreis Aurich wurde erneut der Nachweis erbracht.

Das Rechtliche

Seit Jahren macht der Wattenrat z.B. auf die völlig verfehlte Genehmigungspraxis der Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven für Kitesurferflächen im gesamten Nationalpark aufmerksam, die sich offensichtlich mehr den Forderungen der Tourismusindustrie als den naturschutzfachlichen Notwendigkeiten verpflichtet fühlt. Viele Fremdenverkehrskommunen haben in den letzten Jahren Flächen beantragt und genehmigt bekommen, um die Zielgruppe der überwiegend jungen Kitesurfer anzusprechen und  anzulocken, zum Nachteil der wildlebenden Tiere im Nationalpark. Die §§ 6 und 12 des Niedersächsischen Nationalparkgesetzes verbieten die Verwendung von Drachen in den Zwischen-  und Ruhezonen, aus naheliegenden Naturschutzgründen. Rastvögel reagieren schon auf weite Entfernung, völlig unbemerkt von den Wassersportlern, sehr empfindlich auf die schnellen Kitesurfer und die unberechenbaren heftigen Zugsegelbewegungen.

Die Nationalparkverwaltung genehmigte dann die beantragten Flächen mit „Befreiungen“, die aber eigentlich nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn die Vorgaben  § 34 Bundesnaturschutzgesetze erfüllt sind und der Schutzzweck im Nationalpark nicht gefährdet wird (§25 Nationalparkgesetz).

§ 34
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen

(1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Soweit ein Natura 2000-Gebiet ein geschützter Teil von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 ist, ergeben sich die Maßstäbe für die Verträglichkeit aus dem Schutzzweck und den dazu erlassenen Vorschriften, wenn hierbei die jeweiligen Erhaltungsziele bereits berücksichtigt wurden. Der Projektträger hat die zur Prüfung der Verträglichkeit sowie der Voraussetzungen nach den Absätzen 3 bis 5 erforderlichen Unterlagen vorzulegen. […]

Das Bundesnaturschutzgesetz setzt in § 67 zudem für Befreiungen strenge Maßstäbe:

§ 67
Befreiungen
(1) Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.[…]

Das alles trifft für die Partikularinteressen einiger Kitesurfer in einem Großschutzgebiet wie dem Nationalpark Wattenmeer nicht zu!

§ 34 BNatSchG verpflichtet also die Nationalparkverwaltung, vor der Befreiung eine Verträglichkeitsprüfung mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets (also FFH- und Vogelschutzgebiete) durchzuführen, und das ist bisher, auch wenn es öffentlich anders dargestellt wird, nicht geschehen. Bei besonders geschützten Arten, wie sie als Zugvögel im Wattenmeer vorkommen, gelten ganz strenge Anforderungen, die den Forderungen und  Vermarktungsbegehrlichkeiten der Tourismuskommunen zweifellos nicht  standhalten. Zusätzlich gilt § 44 Bundesnaturschutzgesetzes, der unmissverständlich regelt, dass es verboten ist, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Die „lokale Population“ kann sich auf die Arten bis hinunter auf das Gebiet eins Landkreises beziehen; von diesen Arten gibt es viele im Wattenmeer.

Brandgänse z.B. führen während der Brutzeit häufig Junge vor Dornumersiel oder halten sich hier nach der Brutzeit zur Nahrungssuche auf. Diese Art ist sehr störempfindlich.

Soweit die Rechtslage. In Niedersachsen gibt die Landesregierung vor, wie zu verfahren ist, freischwebend und im Interesse der Fremdenverkehrsindustrie. Der Schutzzweck wird in der Regel dann, wenn er nicht in die Befreiungsvorgaben passt, einfach passend gemacht, auf dem Papier, im Falle des Kiterspots Upleward im LK Aurich direkt an einem wichtigen Brut- und Rastgebiet nachträglich, mit einem fragwürdigen „Gutachten“.

Rote Mappe, Weiße Mappe

Dies war Anlass für den Niedersächsischen Heimatbund (NHB), ein vom Land „anerkannter“ Naturschutzverband, in seiner jährlich erscheinenden „Roten Mappe“ 2011 auch die Missstände durch die Kitesurfer im Wattenmeer Nationalpark zu thematisieren:

Rote Mappe des Niedersächsischen Heimatbundes (NHB), 2011, S.18:

Kitesurfen im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“: Mit Lenkdrachen und Surfbrett wie im Fluge durch das Vogelschutzgebiet 208/11

Die Überwachungssituation im 3.450 Quadratkilometer großen Wattenmeer-Nationalpark ist mangelhaft. Die Nationalparkwacht ist mit sechs Nationalparkwarten viel zu schwach; die Präsens der Wasserpolizei wird sogar noch abgebaut. Andererseits führt die ständige Ausweitung von Freizeitaktivitäten zu immer neuen Störungen im Schutzgebiet. Seit einiger Zeit versucht die Nationalparkverwaltung die neue Trendsportart „Kite-Surfen“ durch Ausweisen von Surfzonen in verträgliche Bahnen zu lenken. Wir meinen: Zu viele Zonen, zu wenig Kontrolle. […]

Im ritualisierten Mappen-Pingpong antwortet die Landesregierung in der jährliche erscheinenden Antwort mit der „Weißen Mappe“ darauf,  sachlich, aber fachlich verfehlt und folgenlos:

Weiße Mappe der Niedersächsischen Landesregierung, 2011,  S. 12:

[…] „Nach § 25 NWattNPG hat die Nationalparkverwaltung „bei ihren Entscheidungen die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung an der Sicherung und Entwicklung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Belange der regionalen Entwicklung, der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus zu berücksichtigen, soweit es der Schutzzweck erlaubt. Grundsätzlich werden die in der ROTEN MAPPE dargelegten möglichen Folgen des Drachenfliegens sowie auch des Kitesurfens nicht infrage gestellt.“ […]  Nach sorgsamer und gründlicher naturschutzfachlicher Prüfung wird derzeit davon ausgegangen, dass es in den zugelassenen Kitesurfzonen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen für die Schutzgüter im Nationalpark kommen kann. Nach Abwägung der Belange schien es daher auch vertretbar, in Teilbereichen Kitesurfflächen ebenfalls in Zwischenzonen des Nationalparks zuzulassen. Allerdings ist zu konstatieren, dass es noch keine anwendbaren, belastbaren wissenschaftlichen und abschließenden Untersuchungen oder anderweitige Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser neuen Trendsportart auf die Vogelwelt gibt. […] Zwischen der Universität Hannover und der Nationalparkverwaltung wurden zwischenzeitlich Gespräche über die Durchführung von Bachelor- bzw. Masterarbeiten zu diesem Thema aufgenommen. […]

Dornumersiel: Kitesurfer verlassen das Watt, 24. Oktober 2011

Das Unvermeidliche, oder was ist zu tun?

Zurück zu Dornumersiel: In den nächsten Tagen soll nun über die Kiterfläche in Dornumersiel entschieden werden. Tourismus-Geschäftsführer Kopper muss keine Konsequenzen für seine eigenmächtige Internet-Vermarktungsstrategie fürchten, obwohl das Bundesnaturschutzgesetz eine gewerbliche Störung von geschützten Arten als Straftat bewertet. Wie die Nationalparkveraltung in Dornumersiel entscheiden wird, kann sich jeder denken. Die Nationalparkverwaltung als nachgeordnete Behörde wird sich den in der „Weißen Mappe“ vorgestellten Vorgaben der Landesregierung nicht verschließen können, beamteten naturschutzfachlichen Protest gegen die Vorgaben wird es nicht geben, und eine Klage von wenigstens einem der 14 „anerkannten“ klagebefugten Naturschutzverbände in Niedersachsen auch nicht. Naturschutz gibt es in Deutschland eben nur auf dem Papier, immer angepasst an wirtschaftliche Begehrlichkeiten;  im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer wird es wieder einmal deutlich demonstriert. Als letzter Weg blieb eine Strafanzeige gegen den Nationalparkleiter wegen Rechtsbeugung, also in diesem Falle die bewusst falsche Anwendung des Naturschutzrechts durch einen Amtsträger. Warten wir es ab!

Die Lokalpresse und falsche Prospektversprechungen

Ostfriesischer Kurier, Norden, S. 10, 09. November 2010, S.

und gleichlautend im Anzeiger für Harlingerland Wittmund

Entscheidung in wenigen Tagen Küstenschutz Wattenrat sieht Kitesurfer

als Bedrohung für Nationalpark Wattenmeer Arndt Meyer-Vosgerau: „Die Bedenken sind ernst zu nehmen.“ Dornumersiel/SU –

[…]  „Durch die großen Zugsegel, verbunden mit der hohen Geschwindigkeit, werden die streng geschützten Rastvögel in Zwischenzonen und angrenzenden Ruhezonen erheblich gestört und vertrieben“, teilt der Wattenrat daher in einer Pressemitteilung mit. Das Kitesurfen sei „in seiner Grundsubstanz dem Drachenfliegen ähnlich“, erklärt Arndt Meyer-Vosgerau, stellvertretender Leiter der Nationalparkverwaltung. Und damit verboten. Schon vor zweieinhalb Jahren jedoch hätten verschiedene Orte, darunter Dornumersiel, Neuharlingersiel und die Insel Langeoog, Ausnahme-Anträge gestellt. Langeoog wurde bereits abgeschlossen, für Dornumersiel und Neuharlingersiel werde die Entscheidung innerhalb der kommenden zwei Wochen fallen, stellt Meyer-Vosgerau in Aussicht. Zuvor seien Gutachten erstellt worden. Die Bedenken, Vögel könnten sich gestört fühlen, seien durchaus ernst zu nehmen. Bei der Ausweisung der Zonen gehe man daher sehr vorsichtig und umsichtig vor, versprach Meyer-Vosgerau. Weder Vögel noch Seehunde dürften in ihrer Ruhe gestört werden.

Alles ist machbar in Dornumersiel: Ein Wanderweg direkt an der strengsten Ruhezone, Surfen, abgängige Hinweisschilder, aber Werbung mit dem „Weltnaturerbe“, vorgeblich „einzigartige“ Salzwiesen, die in Wirklichkeit völlig degeneriert sind, „dichte Seegraswiesen“, die es schon lange nicht mehr gibt, und natürlich auch viele Vögel, die aber von Spaziergängern und Kitesurfern so in die Zange genommen werden, dass für störungsempfindliche Arten kaum noch ungestörte Rückzugsgebiete im Schutzgebiet übrigbleiben. Eine heile Welt für alle also in der Internet-Prospektwelt, nur für den Erhalt der beworbenen Natur setzen sich die Tourismusmacher und Lokalpolitiker in Dornumersiel nicht ein, im Gegenteil, diese Vermarktung schadet!

liegen Dornumersiel und Neßmersiel. Gerade das Dornumer Watt zählt mit zu den artenreichsten Naturräumen im Niedersächsischen Wattenmeer.

Das Wattenmeer ist eine außergewöhnlich dynamische Landschaft. Nirgendwo auf der Welt hat sich unter dem Einfluss der Gezeiten eine vielfältigere Landschaft  entwickelt, die sich noch heute immer wieder verändert. Große Wattströme und kleine Priele durchziehen weite Wattflächen und säumen feste, trocken fallende Sände. Muschelbänke, dichte Seegraswiesen und weiches Schlickwatt bieten vielen Tieren Nahrung. Einzigartig sind die blühenden Salzwiesen im ausgedehnten Deichvorland. Mehr als 10.000 Tier- und Pflanzenarten leben im Wattenmeer. Für Millionen von Zugvögeln ist das Wattenmeer als Zwischenstopp und Rastgebiet unverzichtbar. 

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