Symptomatisch für die mentale Verfassung vieler Bundesbürger, die ihre „Freiheit“ durch ungehemmte Raserei ausleben und ihr Ego über PS-starke Autos definieren, mag eine kleine Landesstraße in der Eifel sein. Dort wurde auf einer Länge von wenigen hundert Metern eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutze der dort häufig fliegenden Uhus eingerichtet, die vorher dort ebenso häufig durch zu schnell fahrende Fahrzeuge ums Leben kamen.
Dazu schreibt die „Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen“ einen Sachstandsbericht. Man kann daraus auch den Stellenwert, den der Naturschutz im Lande derzeit genießt, ablesen: keinen! Ignoranz gepaart mit Dummheit und Gewalt sind allerdings nicht auf die Eifel beschränkt.
„Während in der Bundeshauptstadt nachts Autos angezündet werden, richtet sich in der beschaulichen Eifel die Zerstörungswut nicht gegen motorisiertes Blech, sondern – ganz im Gegenteil – gegen eine Geschwindigkeitsmessanlage. In der Eifel dürfen in einem Europäischen Vogelschutzgebiet Autos zum Schutz der Uhus auf einem wenige hundert Meter langen Streckenabschnitt einer Landesstraße nur höchsten 50 km/h fahren. Eine Radaranlage kontrolliert dies und registrierte bereits zahlreiche Überschreitungen, obwohl ein Hinweisschild rechtzeitig auf das Tempolimit und den Grund der Beschränkung hinweist. Die EGE hat an dieser Stelle mehrfach über die Sache berichtet.
Nun gibt es Neues zu berichten: Anfang September ist die Radaranlage in der Nacht zerstört worden. Mit einem gestohlenen niet- und nagelneuen Ackerschlepper haben Unbekannte die Anlage buchstäblich niedergewalzt. Die Polizei geht von gezielter Zerstörung aus.
Auf eine Klage hin muss sich nun das Verwaltungsgericht Aachen mit der Frage befassen, ob der Kreis Düren die Messanlage zu Recht installiert hat. Auch vor dem Amtsgericht Düren sind mehrere Verfahren anhängig, weil sich Bürger gegen eingegangene Bußgeldbescheide wehren und die Rechtmäßigkeit der Anlage in Zweifel ziehen. Allein in der ersten Woche nach Aufstellung der Anlage waren 737 Verstöße registriert worden.“
(Mit freundlicher Genehmigung der EGE)