Tagesarchive: 28. August 2011

„Jagdstörung“ Gänsejagd Ems: Berufung von Eilert Voß vom Landgericht Aurich zurückgewiesen

Nur wenige Minuten dauerte die Urteilsverkündung im Berufungsverfahren von Eilert Voß am 26. August 2011 vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aurich gegen die Verurteilung wegen „Jagdstörung“ mit 2.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise 20 Tage Haft vor dem Amtsgericht in Emden. Voß hatte im Dezember 2010 einen Jäger, der aus einer Deckung am Emsdeich ohne verfügbaren Jagdhund auf Gänse schoss, mit einem Nebelhorn „gestört“. Der Landgerichtspräsident Hans-Otto Bartels verkündete den Tenor des Urteils, die Berufung werde zurückgewiesen, weil sie unbegründet sei. Voß habe die Kosten des Verfahrens und der Anwälte zu tragen. Sowohl der gegnerische Anwalt als auch Voß´ Anwalt waren zum Verkündungstermin nicht erschienen. Weiterlesen

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