Eine Nachlese: Urteil wegen „Jagdstörung“ gegen Eilert Voß

Nachlese zum Gerichtsurteil gegen Eilert Voß wegen „Jagdstörung“

Von Manfred Knake

Die Presseschlacht nach dem Skandalurteil der Richterin Angelika Brüggemann des Amtsgerichtes Emden im Beisein ihres Gerichtsdirektors  Otto Hüfken gegen Eilert Voß wegen „Jagdstörung“ von illegal jagenden Jägern bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben im Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“  ist erst einmal vorüber. Auf allen Kanälen war die fragwürdige Jagd auf Gänse und das verhängte Ordnungsgeld von 2000 Euro oder ersatzweise 20 Tage Haft DAS Thema. Zusätzlich muss Voß die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Der Anwalt der Jäger Weerda aus Emden ist selber Jäger und Jagdpächter im Naturschutzgebiet. Bemerkenswerter Weise wurde die Berichterstattung umso genauer, je weiter die Medien vom Ort des Geschehens berichteten.

Es ist eine bekannte Tatsache, dass Lokalredakteure wegen ihrer persönlichen Nähe und Bekanntschaft zur lokalen „Macht“ und deren „Honoratioren“ oft „zahm“ und behördennah berichten, dabei fällt die Wahrheit oft unter den Tisch oder wird zur Halbwahrheit. Die journalistische Sorgfaltspflicht gerät so leicht unter die Räder der örtlichen Connections.

Hier einige Beispiele:

Ostfriesen Zeitung, Leer,  S.1, 30. März 2011:

[…] Das Gericht vertrat in seiner Entscheidung die Auffassung, dass Voß mehrfach Jäger bei der Ausübung der Gänsejagd im Petkumer Deichvorland „aktiv, bewusst und zielgerichtet“ behindert und damit rechtswidrig gehandelt habe. Er sei hin- und hergelaufen, habe wild gestikuliert und mit einem Nebelhorn getrötet, um die Vögel zu verscheuchen. Voß hatte den Vorwürfen widersprochen. Er erklärte, er habe die Jäger nur auf Verstöße gegen das Jagdrecht aufmerksam machen und diese Zuwiderhandlungen mit der Kamera dokumentieren wollen. [….]

Emder Zeitung, 30. März 2011

[…] „Mutmaßungen
Voß hätte sich laut Begründung an die zuständigen Behörden wenden müssen. Das hat er nach eigenem Bekunden getan. Polizei, Staatsanwaltschaft und Untere Jagdbehörde (Stadt Emden) hätten sich mit diesen Anzeigen befasst, sagte Kreisjägermeister Uwe Kampenga. Am Ende sei aber an den Vorwürfen nichts dran gewesen.“ […]

Ostfriesische Nachrichten, Aurich, S.9, 30. März 2011

[…] Dem entgegnet Wilke Siebels als Bezirksvorsitzender der Jä­gerschaft in Ostfriesland: „Der Mann stellt sich als Märtyrer dar. Wir müssen uns gegen ungesetzliche Stö­rungen wehren.“ Die Jäger hätten als Selbstkontrolle ein Ehrengericht, um Vorwürfe zu prüfen, sagte Siebels. […] Angesichts des Märtyrer-Statuses, den Voß inzwischen wohl in einigen Kreisen genießt, reagier­te gestern auch Erich Bolinius. Der FDP-Fraktionsvorsit­zende im Emder Stadtrat sah sich dazu bemüßigt, eine Stellungnahme zu dem Pro­zess auf seiner Internetseite abzugeben: „Es ging bei die­sem Verfahren nicht darum, ob man die Jagd gut heißt oder nicht. Nein, es ging nur darum, ob Eilert Voß die Auf­lagen des Gerichtes eingehal­ten hat oder nicht. Und das Urteil ist eindeutig: Voß hat die Auflagen des Gerichtes nicht eingehalten.“ […]

Keine dieser Zeitungen fühlte sich bemüßigt zu recherchieren, worin denn die Verstöße gegen das Jagdrecht bestanden, gegen die Voß mit der Kamera aufmerksam und diese Zuwiderhandlungen gegen geltendes Jagdrecht mit der Kamera dokumentieren wollte.

Alle erwähnte Lokalredaktionen wurden häufig und zeitnah über die jagdlichen Missstände und die Beobachtertätigkeit von Voß durch den Pressedienst des Wattenrates „Wattenpresse“ in Kenntnis gesetzt, stets wurde auch die WebSeite des Wattenrates mit den veröffentlichten Bildern verwiesen. Kein Redakteur dieser Lokalzeitungen hat jemals eigenständig recherchiert oder Eilert Voß befragt, warum er die Jäger im Schutzgebiet fotografierte, kein Redakteur ist jemals bei den Vorkommnissen draußen nicht weit von der Redaktionstür am Schutzgebiet gewesen. Jetzt, wo er verurteilt wurde, wird der Bleistift gespitzt und, ohne die Hintergründe zu erwähnen, berichtet. Das ist schäbig.

Die vom Wattenrat von den Jagdverstößen in Kenntnis gesetzten Jagdverbände und der Präsident der niedersächsischen Landesjägerschaft, Helmut Dammann-Tamke (CDU/MdL) regierten überhaupt nicht; ein „Ehrengericht“ der Jäger ist ein Witz, hier müssten die Strafverfolgungsbehörden gegen illegal jagende Jäger tätig werden, die sich wie der Staat im Staate verhalten. Ausgerechnet der Scharfmacher  gegen den Naturschutz an der Ems, Erich Bolinius, Vorsitzender der Emder FDP-Stadtratsfraktion, kommt als Bewertungsinstanz zu Wort!

Die Emder Zeitung zitiert den Kreisjägermeister der Stadt Emden, Kampenga, der offensichtlich sehr kreativ mit der Wahrheit umgeht: „Polizei, Staatsanwaltschaft und Untere Jagdbehörde (Stadt Emden) hätten sich mit diesen Anzeigen befasst, sagte Kreisjägermeister Uwe Kampenga. Am Ende sei aber an den Vorwürfen nichts dran gewesen.“ Wie „sorgfältig“ mit den Vorwürfen umgegangen wurde, kann man hier nachlesen:

Nebeljagd auf Gänse an der Ems: “Jagd unterliegt keiner Behördenaufsicht”

Kampenga ist Justizamtsrat beim Amtsgericht Emden und dürfte daher beruflich  einen sehr kurzen Draht zum Gerichtspräsidenten und zur Richterin haben. Ob er die Richterin, die erklärtermaßen wenig von der Jagd versteht, „fachlich“ beraten hat, ist nicht bekannt.

Ich habe diese Merkwürdigkeiten zum Anlass genommen, dem Redakteur der Emder Zeitung am  30. März 2011 eine Mail zu schreiben:

Herrn
Axel Milkert
Redaktion Emder Zeitung
Emden

Ihr heutiger Bericht über das Urteil wegen „Jagdstörung“ gegen Eilert Voß

Sehr geehrter Milkert,

halten Sie es eigentlich mit Ihrer beruflichen Verpflichtung zur Sorgfaltspflicht vereinbar, solch einen Artikel zu schreiben und zu veröffentlichen? (Auszug s.u.)
Sie haben mit keinem Wort erwähnt, warum Herr Voß die Jäger im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ fotografiert hat. Er hat Jagdverstöße festgehalten, die Sie in Ihrer Berichterstattung einfach ausblenden. Die Jäger des Emder Jagdklüngels haben dort häufig während der Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben auf Gänse geschossen, die sie nicht sicher unterscheiden konnten, es also unmöglich war, geschützte von nicht geschützten Arten zu unterscheiden. Das ist rechtswidrig und nach § 3 der Bundesjagdzeitenverordnung verboten!
Dagegen wurde sowohl von Herrn Voß und mir als Wattenrat-Koordinator mehrfach Anzeige erstattet, bei der Polizei Emden, bei der Stadt Emden als Untere Jagdbehörde und beim Niedersächsischen Landwirtschaftsminister. Mein schriftliche Anzeige bei der Stadt Emden wurde nicht beantwortet, die bei der Stadt Emden zunächst wochenlang nicht bearbeitet, dann nach meiner Aufforderung mit einem Dreizeiler ohne inhaltlichen Bezug abgetan. Die Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt beim Landwirtschaftsministerium wurde mit Allgemeinplätzen abgebügelt.

Das wissen Sie eigentlich alles, weil die Presseinfos des Wattenrates dazu auch in Ihre Redaktion (wie in alle anderen Redaktionen der hiesigen Zeitungen) gemailt wurden.
Stattdessen berichten Sie wieder einmal behördennah und zitieren ausgerechnet den Kreisjägermeister der Stadt Emden, der beim Amtsgericht Emden (!) angestellt ist und einen kurzen Draht sowohl zum Gerichtspräsidenten als auch zur Richterin haben dürfte:

„Mutmaßungen
Voß hätte sich laut Begründung an die zuständigen Behörden wenden müssen. Das hat er nach eigenem Bekunden getan. Polizei, Staatsanwaltschaft und Untere Jagdbehörde (Stadt Emden) hätten sich mit diesen Anzeigen befasst, sagte Kreisjägermeister Uwe Kampenga. Am Ende sei aber an den Vorwürfen nichts dran gewesen.“

Die „Vorwürfe“ sind in Wort und Bild nachvollziehbar auf den Seiten www.wattenrat.de und www.gaensewacht.de veröffentlicht, das ist  auch Ihnen bekannt und sie verwenden es nicht. Holen Sie das bitte nach oder schämen Sie sich!

Gruß

Manfred Knake

PS: Dieser Brief wird im Internet veröffentlicht

Das Urteil ist ein Skandal! Offensichtlich wollte die Richterin ein abschreckendes Exempel statuieren. Damit wurde der Versuch unternommen, einen herausragenden Chronisten der ständigen Jagdverfehlungen im Schutzgebiet mundtot zu machen. Der Emder Jagdklüngel hat nur vorübergehend und vermeintlich gepunktet, moralisch hat Voß gewonnen, leider vor Gericht nicht. Nach Voß Darstellung haben sich die Jäger-Zeugen gegen ihn abgesprochen, das hat er glaubhaft, auch mit Standortskizzen und Fotos dieser weit entfernt stehenden „Zeugen“,  dargelegt. Voß Fehler war es, alleine am Ort des Geschehens und ohne eigene Zeugen gegen die Jagdverstöße mobil zu machen.

Auch im Jagdforum der Jagdzeitung „Wild und Hund“ wird das Urteil diskutiert; hier kann man nachlesen, wes Geistes Kinder diese Waffenträger sind.

Eine jagende Meute nennt man im Englischen übrigens „Pack“.

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