für Eilert Voß
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***Wichtig: Stichwort „Gänsewacht/Wattenrat“***
#edit Dezember 2011: Das Spendenkonto wurde geschlossen!
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Die blinde Justitia hat im Emden Recht gesprochen, oder auch nicht.
Unser Mitarbeiter Eilert Voß wurde heute vom Amtsgericht in Emden wegen angeblicher „Jagdstörung“ zu 2000 Euro Geldstrafe, ersatzweise 20 Tage Haft verurteilt. Voß hat akribisch Jagdverstöße im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“, Teil eines EU-Vogelschutzgebietes an der Ems, dokumentiert. Die dortigen Jäger haben jahrelang auch bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben auf arktische Gänse geschossen, ohne die geschützten von den nicht geschützten Arten unterscheiden zu können. Das ist nach der Bundesjagdzeitenverordnung verboten und stößt selbst bei anderen Jägern auf Ablehnung. Die Jäger fühlten sich durch Voß beobachtet, erwirkten eine Einstweilige Anordnung gegen Voß, die mit 250.000 (zweihundertfünfzigtausend) Euro bewehrt war. Dagegen soll er verstoßen haben und nun 2000 Euro plus die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen. Ein Skandal, wie der Wattenrat meint.
„«Es gibt in diesem Fall kein Notwehrrecht des Beschuldigten. Eine vorsätzliche Jagdstörung ist rechtswidrig», fasste Amtsgerichtsdirektor Otto Hüfken zusammen. Der Vogelschützer hätte stattdessen die Behörden einschalten müssen.“, berichtet dpa heute.
Genau das hat Voß aber mehrfach getan, ohne Erfolg. Auch der Wattenrat hatte schriftlich Anzeige bei der Polizei in Emden gegen die zunächst unbekannten Jäger erstattet, Reaktion: keine! Die Anzeige bei der Stadt Emden als Untere Jagdbehörde wurde zuerst nicht bearbeitet und verlief dann im Sande. Darauf legte der Wattenrat Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Emden beim Niedersächsischen Landwirtschaftsminister ein, bisher ohne Erfolg. Details zum Jagdklüngel:
* Nebeljagd auf Gänse an der Ems: “Jagd unterliegt keiner Behördenaufsicht”
Um die erhebliche finanzielle Belastung für unseren Mitarbeiter Eilert Voß abzumildern, bitten wir um eine Spende auf das o.a. Konto. Bitte vergessen Sie nicht das Stichwort „Gänsewacht/Wattenrat“. Eine Spendenbescheinigung dürfen wir nicht ausstellen!
Die Namen der Spenderinnen und Spender werden nicht genannt. Bitte leiten Sie diesen Aufruf an Freunde und Bekannte weiter, danke.