Landwirtschaft: Scheiße auf Eis

Güllefahrzeug auf gefrorenem Boden

Nun stinken sie wieder, die Felder in Ostfriesland. Trotz klaren Frostwetters und gefrorener Böden waren vor ein paar Tagen viele Landwirte mit ihren Güllefahrzeugen unterwegs, um verbotswidrig ihren gequirlten Flüssigmist hektarweise in der Landschaft zu versprühen.

Da in diesem unserem Lande viel und eigentlich auch gut geregelt ist, sollte man annehmen, dass sich die Bauern an die Regeln halten. Weit gefehlt. Ein Verstoß gegen die Düngeverordnung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, der Verstoß ist aber inzwischen die Regel, Papier ist eben geduldig.Die „gute fachliche Praxis“ sieht eigentlich vor, dass laut Düngeverordnung Ackerland vom 1. November bis zum 15. Januar und Grünland vom 15. November bis zum 31 Januar UND bei gefrorenem Boden oder Schneebedeckung ab 5 cm nicht begüllt werden darf. Der Boden oder die Pflanzen können den Flüssigmist nicht aufnehmen. Wenn nun Regen auf den gefrorenen Boden mit der Gülleschicht fallen sollte, kann die Gülle leicht in Oberflächengewässer abgeschwemmt werden, das führt zu erheblichen Gewässerbelastungen mit Fischsterben. Dann wird aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Das hindert viele Bauern nicht daran, ihre übervollen Gülletanks gerade bei gefrorenem Boden auszubringen, weil gerade dann der harte Boden mit den schweren Fahrzeugen gut befahrbar ist.

Gülle auf Schnee, Düngeverordnung? Scheißegal!

Jedermann im Lande kann sehen und vor allem riechen, wie die riesigen Traktoren mit ihren stinkenden Anhängern im Winter auf die Felder fahren und ihren Flüssigmist versprühen, behördlich eingeschritten wird in der Regel nicht, eine Anzeige kann man sich sparen. Unsere bäuerlichen Subventionsempfänger wissen, dass man ihre Ordnungswidrigkeiten stillschweigend duldet.  Die Anwohner leiden dann tagelang unter beißendem Güllegeruch, der Aufenthalt im Freien wird einem gründlich verleidet, und Lüften im Hause nützt auch nicht, es stinkt dann auch in der guten Stube.

Gülledusche auf Rastplätzen der Nonnengänse

Wie die Faust aufs Auge (oder Hintern auf Fäkalieneimer)  passt dazu die aktuelle Verlautbarung aus dem niedersächsischen Umweltministerium zur „Luftqualität an der Küste“, die die ekelhafte tagelange Geruchsbelästigung aus der landwirtschaftlichen Intensivhaltung mit keinem Wort erwähnt. Das rangiert wohl noch immer unter „gesunder Landluft“, die es nicht mehr gibt, genaus wie das rechtsstaatliche Handeln derer, die eigentlich gegen diese Missstände einschreiten müssten.

 

 

 

Luftqualität und Messungen Umweltministerium weitet Untersuchungen an der Küste aus

Pressemitteilung 24/2011, 25. Februar 2011

HANNOVER. Zur näheren Untersuchung der Luftqualität an der Küste wird das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz die Messungen von Luftschadstoffen ausweiten. Ziel ist es, durch diese Messungen im ländlichen Raum eine weitergehende Beurteilung der Luftqualität in der Küstenregion zu ermöglichen. „Wir kommen damit dem Wunsch zahlreicher Gemeinden an der Küste nach“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am (heutigen) Freitag. „Anfang April geht das erweiterte Mess-Programm an den Start.“ Um auch mögliche jahreszeitlich bedingte unterschiedliche Belastungen zu erfassen, wird der Messzeitraum ein Jahr betragen.

Sowohl aus den Gemeinden östlich des Dollarts (Ems) als auch östlich des Jadebusens wurden in der Vergangenheit Befürchtungen über eine unzulässige Belastung der Luft durch die in westlicher Richtung in den Niederlanden bzw. in Wilhelmshaven ansässige Industrie sowie über Schiffsemissionen durch die stark befahrenen Schifffahrtsrouten geäußert.

Im Rahmen des geplanten Untersuchungsprogramms „Küste“ ist es vorgesehen, neben den Messungen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) an den vier Standorten in Cuxhaven, Emden, Jork, Wilhelmshaven weitere Untersuchungen an fünf Standorten im ländlichen Hintergrund durchzuführen. Untersucht werden die Luftschadstoffe Staubniederschlag (StN) einschließlich der Inhaltsstoffe und aromatischer Kohlenwasserstoffe (BTX) sowie Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid (z.B. Schiffsverkehr).

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