Ems: Klage gegen Aufnahme von Schutzgebieten abgewiesen

Säbelschnäbler an der Ems

Die Ems mit ihren Uferbereichen ist ein wichtiger Vogellebensraum für Brut- und Rastvögel. Daher gab es schon früh Bestrebungen, Bereiche der Ems als EU-Vogelschutzgebiet innerhalb des europäischen Natura-2000-Schutzregimes (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiet) auszuweisen. Als „Besonderes Schutzgebiet“ von Deutschland gemeldet wurden bereits unzusammenhängende Bereiche von Rhede bis Emden, dazwischen liegen „faktische Vogelschutzgebiete“ mit einer hohen Wertigkeit als Vogellebensräume, die aber noch nicht gemeldet wurden. Als Bremser haben sich besonders die Landkreise Emsland, Leer und die Städte Papenburg und Emden hervorgetan.

Die Städte und die Landkreise unterstützen unverhohlen die Ansprüche der Meyer Werft in Papenburg, die mit

Alpenstrandläufer im Uferbereich der Ems bei Hochwasser

ihren riesigen Kreuzfahrtschiffen und den sich daraus ergebenden Unterhaltungsbaggerungen eine erhebliche Belastung für das Flusssystem geworden sind. Die Kläger sind immer flott dabei, wenn es um das Abrufen von Fördergeldern der EU geht, wenn aber verbindliche EU-Richtlinien (englisch „directives“!) zum Naturschutz umgesetzt werden sollen, gibt es regelmäßig Widerstand aus Politik, Wirtschaft und Verwaltungen. Nun hat das Verwaltungsgereicht in Oldenburg eine Klage der Genannten abgewiesen, die Kläger seien wegen der Aufnahme der Unterems und Teilen der Oberems in die Schutzgebietsliste nicht in ihren Rechten verletzt. Schon 1992 gab das von der niedersächsischen CDU/FDP-Landesregierung aufgelöste renommierte „Niedersächsische Landesamt für Ökologie“ eine Fachkarte heraus, auf der sowohl die gemeldeten „Besonderen Schutzgebiete“ gemäß Artikel 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 (!) und die vorgesehenen Schutzgebiete (faktische Vogelschutzgebiete) verzeichnet waren. Falls der Rechtsstreit auch vom

Krickenten und Graureiher

Oberverwaltungsgericht Lüneburg als Berufungsinstanz im Sinne des Naturschutzes, und davon ist auszugehen, entschieden wird, können auch die übrigen Schutzgebiete von Aschendorf an der Oberems bis westlich von Emden an der Unterems nach Brüssel nachgemeldet werden. Im Norden schließt sich das FFH- und Vogelschutzgebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ an, ein riesiger Biotopverbund also. In der Praxis bedeutet das aber wenig: Der Zustand der Schutzgebiete an der Ems ist nicht optimal. Sie werden begüllt, mit Mist abgedeckt, abgegraben oder rechtswidrig wie das Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ belaufen, für Schiffsüberführungen der Meyer Werft mit dem Ems-Stauwerk

Pfeifenten am Emsufer

aufgestaut (wobei viele Jungvögel ertranken und Gelege fortgespült wurden) oder stark bejagt, auch nachts und bei unsichtigem Wetter. Eine Kontrolle oder Ahndung von Verstößen durch die Städte oder Landkreise findet kaum statt, Naturschutz ist lästig und fristet trotz Verordnungen und Gesetzen ein unverstandenes oder ignoriertes Schattendasein. Die brutale Wasservogeljagd im EU-Vogelschutzgebiet ist einer der Hauptbelastungsfaktoren für die Zugvögel und müsste umgehend eingestellt werden. Auf diesem Ohr ist aber die Landesjägerschaft („anerkannter Naturschutzverband“!) in Niedersachsen taub, Beutemachen geht vor Naturschutz, Skrupel sind nicht bekannt, italienische Jagdverhältnisse unterscheiden sich wenig von der Jagd dieser „Naturschützer“ auf Zugvögel!

Die Meyer Werft gehört mit ihren riesigen Schiffen an die Küste, nicht ins Binnenland. Der Verzicht auf die Unterhaltungsbaggerungen mit mehr als 8 m Tiefe hat den Fluss zerstört. 5 m Tiefe würden für eine halbwegs intakte Ems reichen, tiefer sind nämlich die Emshäfen in Leer und Papenburg auch nicht. Vermutlich wird die Gerichtsentscheidung aber die Idee eines Ems-Kanals parallel zur Ems neu befeuern. Dieser Kanal soll dann ausgerechnet als Argumentation für die „Renaturierung“ der Ems herhalten. Vorgeschlagen haben diesen Kanal die Umweltverbände BUND und NABU in Zusammenarbeit mit der Stiftung WWF. Ein milliardenteurer Kanal stößt in der Bevölkerung auf breite Ablehnung.

Ostfriesen Zeitung, online, 23. Nov. 2010

Oldenburg/Papenburg

Gericht weist Klage zu FFH-Gebieten ab

VON GÜNTER RADTKE

23. November 2010

Außen- und Unterems dürfen in die EU-Liste aufgenommen werden. Das Oldenburger Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass die Rechte der Kläger gar nicht verletzt sein können. Die Folgen für die Meyer-Werft sind noch nicht absehbar – das Ende des Streits ist es auch nicht..

Oldenburg/Papenburg – Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am Montag Klagen der Städte Papenburg und Emden, der Kreise Emsland und Leer sowie der Meyer-Werft gegen die Bundesrepublik Deutschland als unzulässig abgewiesen. In dem Verfahren ging es um die Aufnahme der Unter- und Außenems in die EU-Schutzgebietsliste (FFH-Richtlinie). Die Oldenburger Richter sind der Auffassung, dass durch jene Aufnahme keine eigenen Rechte der Kläger verletzt sein können. Ein Ende des juristischen Streits ist dadurch aber nicht in Sicht. „Wir werden gemeinsam mit unseren Streitgenossen die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens prüfen“, sagte Papenburgs Bürgermeister Jan Peter Bechtluft (parteilos). Das Bundesumweltministerium begrüßte die Abweisung der Klage. Die Entscheidung sorge für Rechtssicherheit, teilte das Ministerium mit. Die Stadt Papenburg hatte im Jahr 2008 Klage erhoben, um dem Bund die Zustimmung zur Aufnahme des Gebietes in die EU-Liste untersagen zu lassen. Die Papenburger befürchten gravierende Nachteile für sich als Hafenstadt und besonders als Werftstandort. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte daraufhin dem Bund bis zum Abschluss des Verfahrens untersagt, sein Einvernehmen zu erteilen. […]


Dieser Beitrag wurde unter Ems, Jagd, Naturschutz abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.