„Disney Dream“-Überführung: Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Naturschutzverordnung

"Disney Dream": bunte und laute Vogelscheuche im EU-Vogelschutzgebiet

Der Wattenrat Ost-Friesland hat anlässlich der Überführung des Kreuzfahrtschiffes „Disney Dream“ von der Meyer Werft in Papenburg an die Nordsee Anzeige beim Landkreis Leer wegen des Verstoßes gegen die Naturschutzverordnung im Naturschutzgebiet „Emsauen zwischen Ledamündung und Oldersum“ erstattet.
Das Naturschutzgebiet ist ein herausragendes Rastgebiet für Watvögel, Enten und Gänse innerhalb eines EU-Vogelschutzgebietes. Derzeit rasten an der Ems abertausende von Zugvögeln. Während der Schiffsüberführung der „Disney Dream“ wurde an Bord des Schiffes in Höhe des Naturschutzgebietes am „Bingumer Sand“ ein Feuerwerk gezündet, das weit in das Schutzgebiet hineinwirkte. Ems-Inseln „Bingumer Sand“ und „Hatzumer Sand“ werden gerne als Rastflächen bei hohen Wasserständen von den Vögeln aufgesucht. Die Naturschutzverordnung des Landkreises Leer verbietet die Störung der Tiere in ihrem Schutzgebiet. Vögel reagieren panisch auf Licht- und plötzliche Schalleffekte eines Feuerwerks und wurden weiträumig aus dem Schutzgebiet vertrieben. Auch im Bereich des Naturschutzgebietes Petkumer Deichvorland am Ems-Stauwerk in Gandersum wurden durch den Einsatz des lauten Schiffshorns alle Rastvögel verscheucht. Bei der letzten Schiffüberführung hatte der Landkreis sogar das Abspielen von Musik auf den Schiffen verboten, aus „Naturschutzgründen“. Anlässlich der Überführung der „Celebrity Equinox“ im Juni 2009 wurden durch den Stau der Ems mit dem Ems-Sperrwerk zahllose Jungvögel oder Gelege im EU-Vogelschutzgebiet weggespült (Link Dokumentation).  In seiner Anzeige beim Landkreis Leer regte der Wattenrat an, in Zukunft auch auf störende Lichteffekte wie unnötige Schiffbeleuchtung, den Gebrauch von Suchscheinwerfern am Uferbereich und die Nutzung des Schiffshorns bei Schiffüberführungen zu verzichten. Durch das inszenierte Überführungsspektakel gerät nach Auffassung des Wattenrates der gebotene Schutz der Natur in diesen Schutzgebieten völlig außer acht.
edit #1, 18.Nov. 2010: Inzwischen haben die Grünen im LK Leer das Thema aufgegriffen und die Anzeige des Wattenrates unterstützt. Wie dpa berichtet, habe sich die Meyer Werft vor der Überführung der „Disney Dream“ erkundigt, ob und in welchen Bereichen ein Feuerwerk auf der Ems abgebrannt werden dürfe. Der Landkreis Leer will nun überprüfen, ob die Vorwürfe, die zu der Anzeige geführt haben, „zuträfen“. Das muss man zwei Mal lesen: Der Landkreis Leer hat also offensichtlich in Teilbereichen der Ems ein Feuerwerk auf dem Schiff genehmigt, obwohl bekannt ist, dass große Bereiche  der Unterems nicht nur Naturschutzgebiete, sondern auch EU-Vogelschutzgebiet ist, das bei Esklum südlich von Leer beginnt und erst auf der Höhe von Emden endet. Ursprüngliche Planungen, auf Grund von wissenschaftlichen Vogeldaten sahen vor, das Vogelschutzgebiet bis südlich von Papenburg, dem Standort der Meyer Werft auszudehnen. Warum das nicht verwirklicht wurde, kann sich jeder denken. Feuerwerke, auch auf dem Fluss, wirken durch ihre Höhe weit in die Fläche hinein, geschützte Vogelarten werden so aus ihren Schutzgebieten von ihren Schlafplätzen vertrieben. In der Ostfriesen Zeitung vom 13.11. war bereits ein Bild abgedruckt, dass das Feuerwerk auf der „Disney Dream“ zwischen der Jann-Berghaus-Brücke bei Leer und der Ems-Insel Bingumer Sand zeigt, das ist bereits im EU-Vogelschutzgebiet. Von den „anerkannten“ Naturschutzverbänden liegen bisher noch keine Stellungnahmen vor. Dieser Landkreis hat offenbar mehr Interesse daran, der Meyer Werft dienstbar zu sein, als Naturschutzverstöße  abzustellen und zu ahnden. Auf den Wattenrat-Seiten gibt es schon mehrere Beispiele für das behördliche Wegsehen im LK Leer: die Lockentenjagd mit flugunfähig gemachten Enten an der Ems, das Ausbringen von Gülle im Uferbeich der Ems in einem Naturschutzgebiet und die großflächige Bemistung eines Naturschutzgebietes, alles geschehen im Landkreis Leer.
edit #2, 19. Nov. 2010: Heute bekam der Wattenrat Kenntnis von einem schreiben des BUND LV Niedersachsen, der sich beim mit Datum von heute LK Leer ebenfalls über das Feuerwerk bei der Schiffsüberführung beschwerte und um Abstellung in der Zukunft bat.
edit #3, 03. Februar 2011: Nach mehr als acht Wochen, im Januar 2011,  bekam der Wattenrat endlich Post vom Landkreis Leer als Untere Naturschutzbehörde. Hier ist das  Schreiben LK Leer_Feuerwerk_Disney Dream als .pdf-Datei abrufbar. Etwas anderes war nicht zu erwarten. Es ist kaum anzunehmen, dass der Landkreis Leer gegen die Meyer Werft wegen der vielfältigen Verquickungen ordnungsrechtlich vorgehen wird. Zudem waren einige Angaben im Antwortschreiben unzutreffend: Das Feuerwerk hat sehr wohl Störungen der Vögel hervorgerufen, weil es entgegen der Darstellung des Landkreises auch vor der Ems-Insel „Bingumer Sand“ abgebrannt wurde, und Landrat Bramlage war mit an Bord! Nach hier vorliegenden Informationen wurde das Feuerwerk zwar von der Meyer Werft bei den Städten Leer und Weener vorher angezeigt, aber per Fax nur einen Tag und nicht vier Wochen vorher, wie es die Sprengstoffverordnung bei Feuerwerken dieser Größenordnung vorsieht. Die Städte Leer und Weener konnten also gar nicht mehr reagieren. So verläuft auch dieser Vorfall, genau wie die Anzeigen des Wattenrates wegen Gülleausbringung und Übermistung von Schutzgebieten in Außendeichsbereichen der Ems oder die verbotswidrige Verwendung von flugunfähigen Lockenten zur Jagd an der Ems im Sande. Behörden, die ihre Aufsichtsfunktion nicht wahrnehmen, sind eigentlich überflüssig wie ein Kropf.

Rheiderland Zeitung, Weener, 18. Nov. 2010

Feuerwerk: Meyer hatte sich erkundigt

dpa/RZ LEER. […] Anlass ist ein Feuerwerk auf der Schiffspassage zwi­schen Leer und Emden am vergangenen Wochenende. Ein Landkreis-Sprecher sagte am Mittwoch, die Behörde prüfe den Vor­gang. Die Werft habe sich vor der Überführung erkundigt, ob und in welchen Bereichen ein Feuerwerk auf der Ems abgebrannt werden dürfe. Nun müsse untersucht werden, ob die Vorwürfe des Wattenrates zuträfen und das Feuer­werk tatsächlich in geschützten Gebieten stattge­funden habe.

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