Wir berichteten bereits zwei Mal von der (verbotenen) Lockentenjagd in einem EU-Vogelschutzgebiet an der Ems mit flugunfähig gemachten Enten. Bemerkenswert, dass sich nun auch organisierte Jäger gegen die Lockentenjagd und zu einem Jagdverbot im EU-Vogelschutzgebiet öffentlich äußern. Auch bemerkenswert: Es erfolgte keine Berichterstattung dazu in anderen Küstenzeitungen!
Der Wecker
Unabhängige Wochenzeitung „Von Haus zu Haus“ für den Landkreis Leer
und das angrenzende Oldenburgerland
Mittwoch, den 3. November 2010 / Seite 12Jäger raus aus Schutzgebiet
Der Ökologische Jagdverein Niedersachsen-Bremen fordert nach dem Einsatz lebender Lockenten im Rheiderland Konsequenzen.RHEIDERLAND/ESENS. Der Ökologische Jagdverein (ÖJV) Niedersachsen-Bremen fordert ein Jagdverbot für das Naturschutzgebiet
„Emsauen zwischen Ledamündung und Oldersum“, das gleichzeitig als EU-Vogelschutzgebiet anerkannt ist. Ein solcher Schritt sei wegen der
besonders hohen ökologischen Bedeutung des Gebietes und der großen Störanfälligkeit durch jagdliche Eingriffe „unabdingbar“, heißt es in einer Pressemitteilung. Hintergrund dieser Forderung: Ein Jäger hatte Enten, denen die Flügel gestutzt worden waren, in einen Drahtkäfig gesperrt. Mit deren Hilfe wollte er Wildgänse und -enten vor die Flinte locken (der „Wecker“ berichtete).Dazu stellt der ÖJV-Vorsitzende Jürgen Oppermann (Esens) fest, dass „wir den Einsatz lebender Lockvögel bei der Entenjagd ablehnen“. Bei den Lockenten, deren Flügel kupiert waren, handele es sich seiner Meinung nach sehr wohl um eine Verstümmelung nach dem Bundesjagdgesetz. Anders hatten das die Veterinäre des Landkreises Leer und der Jägermeister des Landkreises Leer gesehen, die einen solchen Verstoß nicht ausmachen konnten. Oppermann stellt fest, dass die Enten „durch das Entfernen oder Kürzen der Handschwingen flugunfähig gemacht wurden“. Diese Handschwingen gehörten zweifelsfrei zum Gewebe eines Wirbeltieres. „Die Frage nach der Schmerzhaftigkeit eines Eingriffes ist dabei nicht relevant, sehr wohl aber die nach den Folgen, die durch die Funktionslosigkeit des geschädigten Körperteiles eingetreten sind“, erklärt er.
Nach dem Dafürhalten des ÖJV-Vorstands darf „die Ausübung der Jagd in Schutzgebieten keine negativen Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes haben“. Gegebenenfalls müsse die Jagd eingeschränkt oder gänzlich untersagt werden, falls das Schutzziel dieses erforderlich mache. Für das Natur- und Vogelschutzgebiet im Rheiderland spricht sich der Vorstand des Ökologischen Jagdvereins Niedersachsen-Bremen dafür aus, „es als befriedet zu erklären und von der jagdlichen Nutzung auszugliedern“ – und zwar unabhängig davon, ob die „störungsreiche Jagd auf Wasserwild im EU-Vogelschutzgebiet im Sinne der Zielsetzung gerechtfertigt ist oder nicht“. -edb