Der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Hessen, äußerte sich zur Windenergie. Die Stellungnahme ist hier als .pdf-Datei (200MB) in ganzer Länge nachzulesen: NABU-Hessen_Positionspapier Windenergie_8-2010
NABU-Positionspapier Windenergie
Natur- und artenschutzfachliche Grundsätze
„[…] In EU-Vogelschutzgebieten mit einer Größe von mehr als 10.000 Hektar sowie FFH-Gebieten sind Windkraftstandorte möglich. Hier sind Vorkommen wertbestimmender, empfindlicher Spezies in besonderem Maße zu berücksichtigen. Vorbelastungen und Summationswirkungen sind dabei besonderes Gewicht beizumessen. […]“
Heißt das auch, dass nach Auffassung des NABU-Hessen z.B. auch im EU-Vogelschutzgebiet Wattenmeer Platz wäre für Windkraftanlagen? Oder böse gefragt: Will der NABU die Windkraftanlagen in EU-Vogelschutzgebieten für die Anbringung von Vogelnistkästen nutzen?
“ […] Um den Anforderungen des internationalen Klimaschutzes gerecht zu werden, CO2-emittierende Kohlekraftwerke sowie die Risikotechnologien der Atomkraft überflüssig zu machen und gleichzeitig negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu verringern, bekennt sich der NABU zugunsten einer notwendigen Energiewende zu einem naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien; insbesondere der Windkraft. […] „
Weiß der NABU, dass Windkraftwerke weder das Wetter noch das Klima (abgesehen vom Kleinklima im Wind“park“) verändern, den CO2 Ausstoß nicht verringern und weder Kohle- noch Atomkraftwerke ersetzen können, sondern zusätzliche Wärmekraftwerksleistung als Regelenergie für die unstete Windkrafteinspeisung erfordern (Faustregel: 1 MW installierte Windkraft- 1 MW Regelleistung), also letztlich zu mehr CO2-Ausstoß führen?
Wer berät hier den NABU mit welcher Zielsetzung? Und was hat das Ganze mit den Aufgaben eines „anerkannten Naturschutzverbandes“ zu tun? Das wäre das Betätigungsfeld des NABU, nicht die Propagierung von Kraftwerkstandorten in Schutzgebieten!