Nach Dornumersiel, Upleward, Norddeich, Baltrum, Langeoog, Norderney, Juist, Hooksiel oder Dorum/Wremen hat nun auch der Küstenbadeort Neuharlingersiel im LK Wittmund Kitesurferflächen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer beantragt: 70 Hektar in der „Zwischenzone“, zweitstrengste Schutzzone im Nationalpark, will man dafür haben.
Das Nationalparkgesetz verbietet die Verwendung von Drachen in der Zwischenzone, die Nationalparkverwaltung hat bisher auf den Inseln und in einigen Küstenbadeorten über fragwürdige „Befreiungen“ vom Nationalparkgesetz Flächen für Kitesurfer im Nationalpark genehmigt. Die nach dem Bundesnaturschutzgesetz notwendigen Verträglichkeitsprüfungen wurden nicht durchgeführt. Die Flächen liegen nicht nur in den Schutzzonen des Nationalparks, sondern unterliegen auch dem Schutz der EU-Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitatrichtlinie und sind Teil des UNESCO-Weltnaturerbes, das gerade von der Tourismusindustrie gefeiert wird.
Der antragstellende Bürgermeister von Neuharlingersiel, Peters, begründet seinen Antrag mit „der Entwicklung des Tourismus“, „bedarfsgerechter Angebotspalette für den Gast“ und „Arbeitsplätzen in Neuharlingersiel“. Nationalparks wurden zum Schutz der Tiere und Pflanzen eingerichtet, dafür wurden ausreichend Flächen für die touristische Nutzung bereitgestellt. Seit wenigen Jahren fallen nun die Schutzzonen der Ausweitung von touristischen Nutzungen zum Opfer. Gerade Kitesurfer vertreiben durch die großen Zugsegel und die hohe Geschwindigkeit empfindliche Küstenvogelarten weiträumig von ihren Brut- oder Rastplätzen, mit Unterstützung der Nationalparkverwaltung!