Auch Langeoog beantragt Kitesurfer-Zone im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
Nach Wremen, Horumersiel, Baltrum, Norderney, Norddeich und Krummhörn beantragte nun auch der Bürgermeister der Insel Langeoog eine 130 Hektar große Fläche in der zweitstrengsten Schutzzone, der Zwischenzone, im Nordwesten der Insel für die Ausübung der Funsportart Kitesurfen. Der Kitesurfbetrieb soll nach dem Willen der Inselgemeinde ganzjährig stattfinden. Begründet wird der Antrag (Inselgemeinde Langeoog, 26.02.2010, Az II/371) an die Nationalparkverwaltung u.a. damit:
„Das Kitesurfen ist ein ergänzendes Wassersportangebot zum traditionellen Surfen, welches sich seit den 70er Jahren hier etabliert hat. Das Kitesurfen soll schnellstens in das Strandleben etabliert werden, weil es sich großer Beliebtheit erfreut.“
Die Aufsicht über die Kitesurfer soll durch „geeignete Maßnahmen“ wie „Kontrollen, Hinweistafeln oder Belehrungen der Kitesurfer vor Ort erfolgen“, so der Inselbürgermeister Hans Janssen in seinem Antrag. Hier gibt es einen Dominoeffekt für die Aushebelung des Naturschutzes im Großschutzgebiet Wattenmeer. Die Aufsicht funktioniert anderenorts auch nicht.
Nach dem Nationalparkgesetz ist die Verwendung von Drachen, zu denen auch die Kite-Segel gehören, in den Zwischenzonen verboten. Kitesurfer sind sehr schnell, die riesigen Zugsegel vertreiben viele Vogelarten weiträumig. Eine Befreiung kann laut Nationalparkgesetz nur dann
erteilt werden, wenn dies für den Antragsteller zu einer nicht beabsichtigten Härte, zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung der Natur führen würde oder die überwiegenden Gründe des Allgemeinwohls eine Befreiung erfordern. Dies alles trifft für Kitesurfer im Großschutzgebiet Wattenmeer nicht zu.
Die Zonierung des Nationalparks wurde so gewählt, dass auch der Tourismus in den Erholungszonen ausreichend Platz hat; in den Zwischen- und Ruhezonen hat aber die Natur Vorrang vor den Nutzungsansprüchen. Langeoogs Bürgermeister sieht inseinem Antragsschreiben fälschlicher Weise für den Kitesport einen Vorrang für das „Wohl der Allgemeinheit“ vor den Interessen des Naturschutzes in dieser ausgewiesenen Schutzzone des Nationalparks.Vor Genehmigungen und Eingriffen dieser Art sieht das Bundesnaturschutzgesetz zwingend eine Verträglichkeitsprüfung vor, dies ist bei allen Anträgen der verschiedenen Kommunen zu Flächen von Kitesurfern im Nationalpark unterblieben. Der Nationalpark ist EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet. Dennoch hat die Nationalparkverwaltung bereits Flächen an verschiedenen Orten des Schutzgebietes genehmigt. Die Nationalparkverwaltung betreibt fortgesetzt Rechtsbeugung bei der Genehmigung von Kitesurferflächen. So werden schleichend auch die Schutzzonen der Tourismusnutzung zugeführt. Eine Aufsicht ist mit derzeit sechs hauptamtlichen Rangern auf 2.800 qkm Nationalparkfläche, die über keinerlei Kompetenzen verfügen, nicht annähernd gewährleistet.
Link: Immer mehr Kitesurfer
edit 26. April 2010: Die fachliche Stellungnahme an die Nationalparkverwaltung im Beteiligungsverfahren lesen Sie hier als pdf-Datei: Kitesurfer_Langeoog_April 2010.